Mal ne blöde Frage:
Eine Kopie o.ä. von dem Wisch, den Du unterschrieben hast, hast Du nicht zufällig? Damit man mal klären könnte, was genau da von Dir unterschrieben wurde.
Sofern die Auskünfte der "Dame", die Dir den Mist aufgeschwatzt hat, beweisbar sind, käme ggf. ne Anfechtung (z.B. wg. arglistiger Täuschung) in Betracht. Genaueres erfährst Du vom Anwalt Deines Vertrauens.
Gruß,
Taylormade
PS: Hat ne PN