Abzocke auf Essener Motorshow / rechtl. Rat

  • Mal ne blöde Frage:


    Eine Kopie o.ä. von dem Wisch, den Du unterschrieben hast, hast Du nicht zufällig? Damit man mal klären könnte, was genau da von Dir unterschrieben wurde.


    Sofern die Auskünfte der "Dame", die Dir den Mist aufgeschwatzt hat, beweisbar sind, käme ggf. ne Anfechtung (z.B. wg. arglistiger Täuschung) in Betracht. Genaueres erfährst Du vom Anwalt Deines Vertrauens.


    Gruß,
    Taylormade


    PS: Hat ne PN ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von Andreas Böhm
    Ersteres geht, letzteres nicht. Die Bank kann keine einzelne Firmen / Privatpersonen sperren. Dann hätte ja jeder Kunde nen Extrawunsch ala "Die Telekom darf abbuchen, Beate Uhse aber nicht." ;)


    -Andi-


    Vollkommen korrekt. Die Lastschrift ist ohne Probleme innerhalb der ersten 6 Wochen zurückholbar, ist nur ein Tastenklick und das Geld wird auch sofort wieder deinem Konto gutgeschrieben...


    Unterbinden kannst du das nicht, aber falls die Firma nicht auf dich hören will, kannst du einfach immer die LS zurückholen lassen...


    Au revoir...

    "A day without laughter is a day wasted." - Charlie Chaplin


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  • Zitat

    Original geschrieben von DJ Wisdom
    Vollkommen korrekt. Die Lastschrift ist ohne Probleme innerhalb der ersten 6 Wochen zurückholbar, ist nur ein Tastenklick und das Geld wird auch sofort wieder deinem Konto gutgeschrieben...


    Unterbinden kannst du das nicht, aber falls die Firma nicht auf dich hören will, kannst du einfach immer die LS zurückholen lassen...


    Au revoir...


    Ich meine es fällt aber eine Gebühr von etwa 5 Euro für den Vorgang an. Wer die tragen muss weiß ich nicht. Ich habe sie damals meiner Telefongesellschaft aufs Auge gedrückt ;)
    Zu oft sollte der Vorgang also nicht wiederholt werden.
    .... aber erstmal sehen was das Gespräch bringt

    Eine Smith & Wesson übertrumpft vier Asse

  • Zitat

    Original geschrieben von Andreas24
    Ich meine es fällt aber eine Gebühr von etwa 5 Euro für den Vorgang an.


    Nein. Das Rückbuchen von Lastschriften ist selbstverständlich kostenlos. Wäre ja auch noch schöner. Der Hauptsinn dieses Vorgangs ist es ja, Lastschriften, die von irgend jemandem völlig zu Unrecht von Deinem Konto eingezogen wurden, zu stornieren. Es wäre ja ein Unding, wenn dafür Gebühren anfallen würden.


    Es kostet nur dann was, wenn die Bank die Lastschrift selbst und proaktiv zurückgibt, z.B. weil keine Deckung auf dem Konto ist... ;)

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Die Storno-Gebühr fällt imho aber für den Abbuchenden an - was in diesem Fall nicht weiter tragisch wäre :D;)

  • Das war dann doch so gesehen eine mündliche Zusatzvereinbarung zu dem Vertrag das man nicht kündigen muss ....
    Weil mündlcihe Nebenvereinbarungen zählen mehr als die schriftlichen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Stfragger
    Das war dann doch so gesehen eine mündliche Zusatzvereinbarung zu dem Vertrag das man nicht kündigen muss ....
    Weil mündlcihe Nebenvereinbarungen zählen mehr als die schriftlichen.


    Kann es sein, dass du was verwechselst? Mündliche Nebenabreden sind in der Regel *ungültig*.

  • Zitat

    Mündliche Nebenabreden sind in der Regel *ungültig*.


    Das ist so nicht richtig, aber ein weit verbreiteter Irrtum weil in vielen Verträgen entsprechende Klauseln enthalten sind. Mündliche Nebenabreden können selbst dann zulässig sein, wenn dies schriftlichen Vertrag solche ausschließlich ausgeschlossen wurden. Auf jeden Fall ist dies immer im Einzelfall zu prüfen. Sofern der Vertrag formfrei geschlossen werden kann und die Nebenabrede dem schriftlichen Vertrag nachfolgt, kann darin z.B. eine konkludente Aufhebung des gewillkürten Schriftformerfordernisses gesehen werden.


    Allgemein kann gesagt werden, daß mündliche Vereinbarungen ebenso wirksam sind wie schriftliche, wobei in jedem Einzelfall genau zu prüfen ist, welche Regelung welcher vorgeht, soweit sich diese widersprechen.


    Gruß,
    Taylormade

  • Zitat

    Original geschrieben von Taylormade
    Das ist so nicht richtig, aber ein weit verbreiteter Irrtum weil in vielen Verträgen entsprechende Klauseln enthalten sind. Mündliche Nebenabreden können selbst dann zulässig sein, wenn dies schriftlichen Vertrag solche ausschließlich ausgeschlossen wurden. Auf jeden Fall ist dies immer im Einzelfall zu prüfen. Sofern der Vertrag formfrei geschlossen werden kann und die Nebenabrede dem schriftlichen Vertrag nachfolgt, kann darin z.B. eine konkludente Aufhebung des gewillkürten Schriftformerfordernisses gesehen werden.


    Allgemein kann gesagt werden, daß mündliche Vereinbarungen ebenso wirksam sind wie schriftliche, wobei in jedem Einzelfall genau zu prüfen ist, welche Regelung welcher vorgeht, soweit sich diese widersprechen.


    Gruß,
    Taylormade


    Das stimmt natürlich. Bleibt halt nur die Beweisbarkeit der behaupteten mündliche Nebenabrede vor Gericht ...


    Ok, im Fall hier waren es 2 Leute, denen der Vertrag "angedreht" wurde.


    Allerdings sehe ich hierin:

    Zitat


    Aber sie hat uns nicht gesagt, dass wir das kündigen MÜSSEN innerhalb von 2 Wochen...


    gerade keine mündliche Nebenabrede, da ja dahingehend gar nichts zwischen den Parteien besprochen wurde :confused:

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Also auf dem Wisch ist ja an sich alles wasserdicht. Da ist auch ein Kästchen "mündl. Abreden wurden nicht getroffen". Aber die Dame erzählte ja was ganz anderes... das ist das ärgerliche an der Sache

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