Widerrufsrecht bei O2

  • Hallo,


    ich habe damal eine Frage zum Widerrufsrecht bei O2.


    Ich habe online einen O2 Vertrag abgeschlosssen,habe dann genau eine Woche später von meinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht, habe es dort per Einschreiben hingeschickt. Dann bekam ich weder eine Mail oder ein Schreiben, sondern nur eine SMS in der stand das meine Kündigung in Bearbeitung ist, diese SMS habe ichnur durch Zufall entdeckt, ich wollte nur das Netz mal ausprobieren, ich habe weder damit telefoniert noch SMS versendet.


    Ich habe dann per Mail bei O2 nachgefragt was Sache ist und bekam dann dieses schöne Schreiben:


    Guten Tag Herr XY,


    vielen Dank für Ihre E-Mail.


    Wenn Sie die o2 Telekommunikationsleistungen vor Ablauf der 14 Tage
    bereits nutzten (Telefonat, SMS, MMS, Wap, Internet, usw.) erlischt ab
    dem Zeitpunkt der ersten Nutzung das Widerrufsrecht für den
    Telekommunikationsvertrag!


    Die neuesten Informationen, Tipps und Services rund um o2 Germany finden
    Sie im Internet unter http://www.o2online.de. Im Bereich Kundenservice können
    Sie online Änderungen an Ihren Kundendaten und Ihrem Tarif, sowie einen
    Wechsel der Option und der Homezone vornehmen. Dort können Sie auch Ihre
    Rechnung einsehen.


    Der Fax Infoservice hält unter der Nummer 0800. 55 222 77 ebenfalls
    interessante Informationen rund um unsere Produkte und Services für Sie
    bereit.


    Wir bitten Sie, bei Ihrer Antwort stets den gesamten Schriftverkehr
    sowie den Betreff in der E-Mail zu belassen. Danke für Ihre Mithilfe.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Team von o2 Germany



    Laut dieser Mail hätte ich die Karte garnicht anschalten dürfen, wieso senden die mir aber dann eine Bestätigung, das die Kündigung angekommen ist per SMS auf diese Karte. Das ist irgendwie unlogisch für mich.


    Hatte schon mal jemand ein ähnliches Problem oder weiß was ich tun kann.

  • schlechte Karten...


    Gemäß § 312d III Nr. 2 BGB erlischt das Widerrufsrecht, wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.


    Da Du durch die Inbetriebnahme der SIM Karte bereits die Dienstleistung (namentlich die Erreichbarkeit im Mobilfunknetz) in Anspruch genommen hast, ist Dein Widerrufsrecht verwirkt.


    Die SMS von O2 stellt eine bloße Zugangsbestätigung dar; da darin nur der Zugang, nicht aber die Kündigung bestätigt wird, ergibt sich daraus nichts anderes.


    Du hast de jure keine Grundlage mehr für einen Widerruf. Du könntest allenfalls auf Kulanz hoffen oder aber Du warst bei Vertragsschluß im Irrtum (siehe hier).

  • jup so isses. sobald die sim karte aktiviert wurde haste kein recht mehr zu kündigen. hättest sie also nicht in betrieb nehmen dürfen!

  • Re: schlechte Karten...



    Das ist Schwachsinn. Der Widerruf muss o2 schon vor Nutzung der Simkarte zugegangen sein, sonst hätte er wohl kaum eine "Kündigungs-SMS" erhalten.


    Da zu dem Zeitpunkt vor der Nutzung unzweiufelhaft ein Widerrufsrecht für den OP bestand, er widerrufen hat, der Widerruf zugegangen ist, ist er nicht länger an den Vertrag gebunden.


    Das gilt natürlich nur dann, wenn der zeitliche Ablauf tatsächlich so wie vom OP beschrieben war.



    Boondock.Saint: Wurde dir seitens o2 evtl. sogar ein Rückgaberecht eingeräumt? Schau mal in die Lieferbedingungen / AGB!

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Wenn ich mein Widerspruchsrecht ausüben will, muß ich die Ware (SIM-Karte) unbenutzt zurückgeben (können). Wie kannst Du das aber wenn die Karte schon im Telefon war. Muß doch wohl aus der Karte herausgebrochen worden sein um sie überhaupt in das Handy zu bekommen. Oder?

  • Zitat

    Original geschrieben von guenter-T
    Wenn ich mein Widerspruchsrecht ausüben will, muß ich die Ware (SIM-Karte) unbenutzt zurückgeben (können). Wie kannst Du das aber wenn die Karte schon im Telefon war. Muß doch wohl aus der Karte herausgebrochen worden sein um sie überhaupt in das Handy zu bekommen. Oder?


    Das stimmt im Prinzip. Egal ob er den SIM-Chip herausgebrochen hat oder nicht (es gibt ja noch ältere Modelle mit scheckkartengroßem Schacht) kann der Netzbetreiber sicher anhand seiner Logdateien die Aktivität der Simkarte im Netz nachvollziehen. Auch muss der Nutzer ja die PIN freirubbeln.


    Sollte Boondock.Saint aber, wie er es geschrieben hat, widerrufen haben, bevor er die Mobilfunkdienstleistung in Anspruch genommen hat, so hat sich das Schuldverhältnis des Verbrauchervertrages in ein Rückgewährschuldverhältnis gewandelt, auch wenn er die SIM-Karte danach in Betrieb genommen hat, da ihm zum Zeitpunkt des Widerrufes ja noch ein gesetzliches Widerrufsrecht zustand.


    Da bei der Inbetriebnahme der Karte die SMS von o2 ankam, muss die Widerrufserklräung von Boondock.Saint auch schon vor Veranlassung der Ausführung der Dienstleistung durch Boondock.Saint o2 zugegangen sein.



    Sollte er die Ausführung der Dienstleistung allerdings (entgegen seiner Beschreibung) schon zu einem früheren Zeitpunkt veranlasst haben, ist sein gesetzliches Widerrufsrecht bereits zu diesem Zeitpunkt erloschen (und ein folgender Widerruf wäre wirkungslos).


    Natürlich kann ihm o2 auch eine Rückgaberecht eingeräumt haben, bei dem die Nutzung der SIM-Karte unschädlich ist.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Ich habe online einen O2 Vertrag abgeschlosssen,habe dann genau eine Woche später von meinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht, habe es dort per Einschreiben hingeschickt. Dann bekam ich weder eine Mail oder ein Schreiben, sondern nur eine SMS in der stand das meine Kündigung in Bearbeitung ist, diese SMS habe ichnur durch Zufall entdeckt, ich wollte nur das Netz mal ausprobieren, ich habe weder damit telefoniert noch SMS versendet.


    Boondock.Saint
    Wieso bitte hast Du Dir nicht einfach eine Prepaidkarte (ohne Handy) geholt. Die Kosten mittlerweile nichts mehr und Du könntest das Netz sogar ausprobieren ohne Dich gleich vertraglich zu binden. So ist das doch für beide Seiten ein riesiger Aufwand.... :confused:

  • Ist das nicht so, dass man nach Erhalt der Bestellung anrufen muss oder so, um die SIM zu aktivieren, und auch erst dann eine Rufnummer zugeordnet wird. Ich denke, dass mit diesem Aktivierungsanruf dann das Widerrufsrecht erlischt; und deshalb handelte es sich nicht mehr um einen Widerruf, sondern eine reguläre Kündigung, deren Bearbeitung o2 per SMS an die aktivierte Nummer bestätigte.

  • Zitat

    Original geschrieben von whitehouse
    ... Wieso bitte hast Du Dir nicht einfach eine Prepaidkarte (ohne Handy) geholt. Die Kosten mittlerweile nichts mehr ...


    Hab' ich was verpasst? Wo gibt es (wieder) kostenlose Prepaid-Karten? :confused: Quelle oder Link?


    Gruß


    muli

  • Zitat

    Original geschrieben von muli
    Hab' ich was verpasst? Wo gibt es (wieder) kostenlose Prepaid-Karten? Quelle oder Link?


    Ich denke, dass es so gemeint ist:
    Kostenpunkt der Registrierung 19,95 inkl. 15 Startguthaben.


    Somit kosten die Prepaidangebote so gut wie nichts.


    Mfg Hannes

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