Nokia 6630 und VDF Branding und es geht doch...

  • Du darfst Dein Handy flashen! Von der SW, die auf dem Handy gepeichert ist, darfst Du ein Backup haben, da Du sie mit dem Handy gekauft hast. Also in dem Fall das Datapackage von Nokia.
    Allerdings darfst Du keine Flashfiles lagernd haben. Sprich für 30 versch. Nokia's, es sei denn, Du besitz die alle. Den Hersteller stört das weniger, eher den Netzbetreiber. Für diesen bist Du auf der gleichen Stufe wie ein Kinderschänder und Mörder :-D


    -CS-

    Ich hab grade mein Handy aufgeschraubt.
    Von wegen grundgebühr schon drin! Keinen Cent hab ich gefunden...

  • Zitat

    Original geschrieben von -CyberSlasher-
    Du darfst Dein Handy flashen! Von der SW, die auf dem Handy gepeichert ist, darfst Du ein Backup haben, da Du sie mit dem Handy gekauft hast. Also in dem Fall das Datapackage von Nokia.
    Allerdings darfst Du keine Flashfiles lagernd haben. Sprich für 30 versch. Nokia's, es sei denn, Du besitz die alle. Den Hersteller stört das weniger, eher den Netzbetreiber. Für diesen bist Du auf der gleichen Stufe wie ein Kinderschänder und Mörder :-D


    -CS-


    Was ist das denn für ein Nonsens?
    Man darf sie haben aber nicht lagernd? In der Schwebe oder wie?!
    Seit wann darf man ein festintegriertes Betriebsystem als Backup haben?
    Die Datapackages sind überhaupt nicht Endkunden zugänglich zu machen.


    Man darf sein Handy auch nicht selber flashen. Haben offizielle Servicepartner zum Spaß eine Lizenz?


    Falls du ein offizieller CNSp bist, wovon ich nicht ausgehe, würde ich nochmal nachschaunen, was du da geschrieben hast.


    Gruß Dominik

  • Ist momentan noch 'ne rechtliche Grauzone. Gibt da afaik kein Urteil drüber.
    Es gilt der Spruch: "Wo kein Richter, keine Strafe".


    Lass mich aber gern belehren.



    -CS-

    Ich hab grade mein Handy aufgeschraubt.
    Von wegen grundgebühr schon drin! Keinen Cent hab ich gefunden...

  • Zitat

    Original geschrieben von NoKiA4LiFe


    Aber eben nicht der Servicepartner. Es geht hier nicht darum, daß du dein Handy aufessen darfst oder nicht.


    Achso. Würde ich aber auch nicht, trotzdem des hohen Preises isses billiges Plastik und das schmeckt nicht :cool:


    Zitat

    Sie dürfen es 2 Mal einschicken.


    Da ich vor einiger Zeit viel ärger mit einem Notebook hatte hab ich mich bei der Verbraucherzentrale schlau gemacht. Wenn es ein notwendiges Gerät ist dann ist 2 mal einschicken nicht zumutbar. Ob das dann gleich ein neues werden muß, oder ob sie es vor Ort reparieren dürfen weiß ich nicht. Steht so irgendwo auf deren Internetseiten...


    Bananenfänger

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