Weiß jemand, wie die Rechtslage ausschaut:
Nach einem Autounfall wird der Schaden an dem Wagen von einem Gutachter geschätzt.
Der Wagen wird nicht in einer Werkstatt repariert, also ohne Rechnung. Die Versicherung zahlt die vom Gutachter geschätzten Kosten und zieht die MwSt. ab. Bei einer Reparatur in einer Werkstatt werden auch der MwSt.- Betrag bezahlt.
Ich meine irgendwo gelesen zu haben, dass dies nicht zulässig ist und man dagegen bei der Versicherung Einspruch einlegen soll.
Weiß jemand, wie die aktuelle Rechtslage ausschaut?
Danke schon mal für eure Hilfe.