Rechtsfrage: Autoreparaturkosten nach Gutachten – Versicherung zieht MwSt. ab?

  • Weiß jemand, wie die Rechtslage ausschaut:


    Nach einem Autounfall wird der Schaden an dem Wagen von einem Gutachter geschätzt.
    Der Wagen wird nicht in einer Werkstatt repariert, also ohne Rechnung. Die Versicherung zahlt die vom Gutachter geschätzten Kosten und zieht die MwSt. ab. Bei einer Reparatur in einer Werkstatt werden auch der MwSt.- Betrag bezahlt.
    Ich meine irgendwo gelesen zu haben, dass dies nicht zulässig ist und man dagegen bei der Versicherung Einspruch einlegen soll.


    Weiß jemand, wie die aktuelle Rechtslage ausschaut?
    Danke schon mal für eure Hilfe.

    Fatal error in reality!
    Reboot universe?

  • Das Vorgehen der Versicherung ist richtig, wenn in dem Gutachten die MwSt. auch angesetzt wurde. Siehe z.B. hier . Die MwSt. wird nur noch bezahlt wenn diese auch wirklich angefallen ist.


    Sprich wenn keine Rechnung der Wiederherstellung mit MwSt. vorliegt bekommst Du diese auch nicht ersetzt. (War früher mal anderst....)

  • Die Versicherung handelt vollkommen OK.
    Du hast die Wahl:


    - Du lässt den Wagen laut Gutachten reparieren (in einer Werkstatt) und bekommst die MWSt mit bezahlt.


    - Du lässt dir den Schaden ohne MWSt auszahlen

  • Keine Auszahlung der Mwst.


    Vielleicht noch zur Ergänzung:
    Wenn Du Dich später doch noch entscheidest eine Werkstatt zu beauftragen, kannst Du die Rechnung nachträglich einreichen und Du bekommst die Mwst. auch nachträglich noch ausgezahlt.

  • Re: Keine Auszahlung der Mwst.


    Zitat

    Original geschrieben von guenter-T
    Vielleicht noch zur Ergänzung:
    Wenn Du Dich später doch noch entscheidest eine Werkstatt zu beauftragen, kannst Du die Rechnung nachträglich einreichen und Du bekommst die Mwst. auch nachträglich noch ausgezahlt.


    Stimmt ,kann ich nur Bestätigen !
    Hatte auch einen ähnlichen Fall ,wo mir die Versicherung zuerst die MWST abgezogen hatte !
    Nach einreichen der Rechnung wurde diese erstattet ! :D

    Jeder Tag, an dem du nicht lächelst, ist ein verlorener Tag! Charlie Chaplin

  • Das System kenne ich zwar mittlerweile schon, aber verstanden hab ich es nie genau.


    Wenn mal als Endverbraucher einen Neuwagen kauft (ich gehe mal davon aus, dieser Endverbraucher kann keine Vorsteuer ziehen) muss man doch die MWST. zahlen.


    Nehmen wir dann folgendes Fallbeispiel: jemand kauft einen Neuwagen zum Preis von 10.000€ zzgl. 1.600€ Mwst.
    Auf dem Weg nach Hause wird derjenige dann schuldfrei gerammt o.ä. und der Wagen ist nur noch Schrott. Eine Rep. lohnt sich daher nicht und demnach würde nur der Nettowert des Fahrzeugs, also 10.000€ ausgezahlt.


    Natürlich ist es nur ein Fallbeispiel und kommt so selten vor, aber überträgt man es auf einen stinknormalen, der den Wagenwert (brutto!) nunmal um X EUR senkt, warum werden dann nur X - Y EUR ausgezahlt?


  • Wenn Du dir allerdings ein anderes Auto kaufst, wird auch der MwSt-Anteil (1600€) auch bezahlt.


    Diese Beispiel zeigt einen paradoxen Fall: Auch wenn der Schaden tatsächlich 11600€ (Neupreis) beträgt, müsste die Verrsicherung nur 10000€ bezahlen.


    In so einem Fall empfiehlt es sich immer ein neues (auch gebrauchtes) Auto zu kaufen.


    Ging mir vor zwei Jahren leider genauso.


    Gruß
    Benutzer

    Seelig sind die geistig armen...
    Matthäus 5, 3

  • Reparaturkosten ohne Mwst.


    Ja stimmt!
    Aber wenn Du Dir dann ein neues Auto für 10000,- € kaufst, bekommst Du die Mwst von 1600,- € ja auch wieder!
    Klingt etwas unlogisch, ist aber leider so.
    gruß guenter-T

  • Ja, das will der jenige aber vielleicht garnicht, weil er durch den Unfall kein neues Auto mehr kaufen möchte?


    Ich meine, wenn ich in einen Jeans-Laden gehe und eine Jeans umtausche, bekomm ich ja auch den Brutto-Wert wieder, und nicht den Nettowert mit der Aussage "bei Ihrem nächsten Einkauf ziehen wir die MWST. dann ab..."

  • Da ich mehr oder minder entfernt jeden Tag damit zu tun habe...


    Es schaut so aus, auf die MwSt hast du nur dann ein Anrecht, wenn du diese auch zahlen mußtest! Läßt du das Fahrzeug also nicht reparieren, so hast du diese Kosten in der Regel ja auch nicht gehabt, somit also auch kein Anspruch darauf! Ich denke das ist auch eine absolut normale Regelung!


    Ohne jemanden angreifen zu wollen, wenn es um das Fahrzeug nach einem Unfall geht, hat der Geschädigte in der Regel Dollarnoten in den Augen! Es ist vielen Kunden einfach nicht zu vermitteln das man kein Recht auf etwas hat, was nie angefallen ist! Leider!


    Allerdings, du bist nicht verpflichtet das Fahrzeug in der Firma reparieren zu lassen wo das Gutachten erstellt wurde! Um an die ganze Summe zu kommen reicht in der Regel ein Reparaturnachweis! Entweder sendest du Bilder vom reparierten Fahrzeug an die Versicherung oder läßt, was eigentlich gängig ist, von dem Gutachter einen Reparaturnachweis erbringen. Heißt du fährst beim Gutachter mit dem reparierten Wagen vorbei und zeigst quasi somit den reparierten Schaden an. Wir bieten z. Bsp. diesen Service an allen unseren Standorten an, viele kleiner Büros aber nicht! Dies könntest du aber im gegebenen Fall durch ein Telefonat in Erfahrung bringen. In der Regel bezahlt die Versicherung dann den Ganzen Schaden! Das einzige was passieren kann, ist das die Versicherung die Reparaturkosten senkt, wenn im Gutachten die werkstatteigenen Verrechnungssätze stehen und diese über dem Durchschnitt liegen. Dies ist übrigens legitim, genau wie das Streichen der MwSt! Schließlich sind die Versicherungen ja auch nicht blöde und wissen, dass man sich eine günstigere Firma gesucht hat, um Kostenminimierung zu betreiben oder aber es selber, bzw. durch Freunde hat reparieren lassen! ;)


    Übrigens eine Rechnung einzureichen kann die Versicherung nicht verlangen, eine Rechnung ist kein Reparaturnachweis! Wenn ich mit gebrauchten Teilen repariere ist das schließlich mein eigenes Vergnügen! Denn häufig versucht die Versicherung dann nur noch die Kosten auf der Rechnung zu begleichen! Wobei dies natürlich rechtlich auch legitim ist, allerdings der Gewinnmaximierung des Unfallgeschädigten entgegen steht! 


    etwas OT aber geht ebenfalls in die Richtung:
    Das erinnert mich das an einen Fall von letzter Woche, der unter „Dinge die ich nicht nachvollziehen kann“ fällt! Leute kaufen ohne Ahnung ein Fahrzeug, weil es Ihnen zum Durchschnitt der restlichen, gleichen, angebotenen Fahrzeuge sehr günstig vorkommt oder auch einfach nur weil ein neues her muß! Geben zigtausende von Euro aus und ärgern sich kurz darauf darüber dass das Fahrzeug Mängel hat oder öfter auch schon mal nicht verkehrsicher ist! Das ein Gebrauchtwagencheck durch verschiedene Organisationen (GTÜ, TÜV, DEKRA, ADAC, KÜS) für um die 30 Euro möglich ist, scheinen viele nicht zu wissen, oder aber für hinausgeworfenes Geld zu halten, weil ja fast jeder Deutsche (so scheint es uns in der Firma all zu häufig) ein Spezialist in fahrzeugtechnischen Fragen/Dingen ist! Im Vergleich zu der Gesamtsumme eines neuen Fahrzeuges erschreckend gering, günstiger wie einen AU oder Hauptuntersuchung und spart viel Ärger! Für die Organisationen übrigens kein Geschäft für diesen Preis ein Fahrzeug durchzuchecken, falls dies jetzt jemand meint!


    Grüße
    visioneer

    Microfaser ist eine Weiterentwicklung der Baumwolle... (Zitat QVC)

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