Rechtsfrage: Autoreparaturkosten nach Gutachten – Versicherung zieht MwSt. ab?

  • Ich meine, wenn ich in einen Jeans-Laden gehe und eine Jeans umtausche, bekomm ich ja


    Ja, Du gibst ja auch deine Jeans zurück. Das kaputte Auto gibst Du nicht zurück. Wenn Du Ware wieder verkaufst(und nichts anderes ist eine Rückgabe) kannst Du die
    wst. eben auch weitergeben(an den Händler)

  • Zitat

    Original geschrieben von Tha Masta
    Nehmen wir dann folgendes Fallbeispiel: jemand kauft einen Neuwagen zum Preis von 10.000€ zzgl. 1.600€ Mwst.
    Auf dem Weg nach Hause wird derjenige dann schuldfrei gerammt o.ä. und der Wagen ist nur noch Schrott. Eine Rep. lohnt sich daher nicht und demnach würde nur der Nettowert des Fahrzeugs, also 10.000€ ausgezahlt.


    Wenn es ein Neuwagen ist, bekommst du auch wieder einen Neuwagen, wenn dieser Wagen nicht älter als ein Monat ist, bzw. nicht mehr wie 3000 km auf dem Tacho hat! Da gibt es Urteile drüber!


    Alles andere fällt in den Bereich des merkantilen Minderwerts, ein Thema das selbst viele möchtegern "Sachverständige" nicht verstehen und jeder zweite Sachbearbeiter/in der Versicherungen ebenfalls nicht wirklich einzuordnen weiß! Deswegen würde ich bei jedem Unfall den ich nicht verursacht habe das Ganze an einen Rechtsanwalt (Fachrichtung Verkehrsrecht) weitergeben, diese Kosten muß die gegnerische Versciherung tragen! Auch wenn diese häufig versucht den Geschädigten nahe zu bringen kein Recht darauf zu haben, wie auch auf so viele andere Dinge nicht! Freie Wahl eines SV fällt oft genug auch darunter, denn wie sagen die häufig so schön: Wir schicken Ihnen einen Sachverständigen! So viel zu freien Wahl des SV's! :)


    Aber das ein anderes Thema!

    Microfaser ist eine Weiterentwicklung der Baumwolle... (Zitat QVC)

  • Zitat

    Original geschrieben von visioneer
    Es schaut so aus, auf die MwSt hast du nur dann ein Anrecht, wenn du diese auch zahlen mußtest! Läßt du das Fahrzeug also nicht reparieren, so hast du diese Kosten in der Regel ja auch nicht gehabt, somit also auch kein Anspruch darauf! Ich denke das ist auch eine absolut normale Regelung!


    Okay, dann zeig mir mal das Autohaus, welches mir einen Wagen zum Nettopreis rausgibt ;)


    Zitat

    Ja, Du gibst ja auch deine Jeans zurück. Das kaputte Auto gibst Du nicht zurück. Wenn Du Ware wieder verkaufst(und nichts anderes ist eine Rückgabe) kannst Du die
    wst. eben auch weitergeben(an den Händler)


    Ein schrottreifer und beispielsweise restlos ausgebrannte) Neuwagen wird ja auch an den Schrotti "zurückgegeben". Außerdem stimmt es nicht, das man als Privatperson bei einem Verkauf die MWST weitergeben kann ?! Was ist das denn für ein Blödsinn? Wenn ein PKW einmal von einem nicht Vorsteuerabzugsberechtigten gekauft wurde, kann dieses auch nur netto=brutto bzw. ohne MWST. Ausweis weiterverkauft werden

  • Zitat

    Original geschrieben von Tha Masta
    Ja, das will der jenige aber vielleicht garnicht, weil er durch den Unfall kein neues Auto mehr kaufen möchte?


    Ich meine, wenn ich in einen Jeans-Laden gehe und eine Jeans umtausche, bekomm ich ja auch den Brutto-Wert wieder, und nicht den Nettowert mit der Aussage "bei Ihrem nächsten Einkauf ziehen wir die MWST. dann ab..."


    Ich weiß genau, was Du meinst, aber man darf einen Denkfehler nicht machen:


    Die MwSt fällt nur an, wenn man ein Auto von einem Händler erwirbt. Sobald das Auto auch nur eine Sekunde auf dich zugelassen war, kannst Du´s verkaufen, meinetwegen auch für den Bruttopreis, den Du bezahlt hast. Da Du dabei allerdings i.d.R. als Privatperson auftrittst und handelst, wirst Du keine MwSt. verlangen, egal, welchen Preis Du erzielst


    Genauso verhält es sich, wenn dein Auto beschädigt wurde: Du kannst den Haufen Schrott jederzeit verkaufen, aber Du wirst nie MwSt. verlangen und entsprechend an das Finanzamt abführen. Der Restwert, den das Gutachten ausweist ist immer ein Bruttopreis.


    Gruß
    Benutzer

    Seelig sind die geistig armen...
    Matthäus 5, 3

  • Zitat

    Original geschrieben von Tha Masta
    Okay, dann zeig mir mal das Autohaus, welches mir einen Wagen zum Nettopreis rausgibt ;)


    Du gehörst auch zu den Leuten die es nicht verstehen wollen! :) Siehe Smilie, also nicht falsch verstehen! :)


    Wenn du das Fahrzeug nicht reparierst, sondern dir einen Neuwagen/Gebrauchtwagen kaufst rechnest du mit der Versicherung auf einer ganz anderen Basis ab, als wenn du den Wagen reparieren läßt, bzw. nicht reparierst!


    Wenn du einen neuen Wagen/Gebrauchtwagen kaufst rechnest du auf der Basis der Fahrzeugrestwertes ab! Da fließen einmal die Reparaturkosten ein, der Minderwert, bzw. der Restwert/Zeitwert des Fahrzeuges, bzw. der Differenz daraus! Heißt du zahlst ja nicht drauf wenn du einen anderen Wagen kaufst, sondern rechnest einfach nur anders ab! Unter dem Strich ist die Summe genau die Selbe!


    Und genau da meinte ich mit Gewinnmaximierung mancher Geschädigter! Die hätten gerne auch noch den MwSt Betrag, so ist der nächste Urlaub dann auch finanziert!

    Microfaser ist eine Weiterentwicklung der Baumwolle... (Zitat QVC)

  • Zitat

    Original geschrieben von Benutzer
    Ich weiß genau, was Du meinst, aber man darf einen Denkfehler nicht machen:


    Die MwSt fällt nur an, wenn man ein Auto von einem Händler erwirbt. Sobald das Auto auch nur eine Sekunde auf dich zugelassen war, kannst Du´s verkaufen, meinetwegen auch für den Bruttopreis, den Du bezahlt hast. Da Du dabei allerdings i.d.R. als Privatperson auftrittst und handelst, wirst Du keine MwSt. verlangen, egal, welchen Preis Du erzielst


    Genauso verhält es sich, wenn dein Auto beschädigt wurde: Du kannst den Haufen Schrott jederzeit verkaufen, aber Du wirst nie MwSt. verlangen und entsprechend an das Finanzamt abführen. Der Restwert, den das Gutachten ausweist ist immer ein Bruttopreis.


    Exakt auf den Punkt gebracht!
    Wenn nun noch bedenkt das auch Firmen ab und an einen kaputten Wagen haben kam es früher dazu (vor der Reglung MwSt abzuziehen, ca. 3 Jahre), dass diese aufgrund dieser Rechnung auf einmal Geld in der Kasse hatten ohne zu wissen wo es her kam... :) Denn diese setzen die MwSt in der Regel ja ab, wird dann diese auf einmal von der Versicherung gezahlt, wird diese ja deswegen nicht doppelt abgeführt! Wunderbare Geldvermehrung! :D

    Microfaser ist eine Weiterentwicklung der Baumwolle... (Zitat QVC)

  • Exakt auf den Punkt gebracht!


    Man kann das ganze auch von der anderen Seite aufzäumen um das Thema verständlicher zu machen.
    Du kaufst ein Auto "Wert" 10000,- €, dann kommt der Staat und sagt ich willmauch was davon haben (16%). Nun hast Du einen Schaden von 1000,- € (Gutachter). Du gehst zur Werkstatt undläßt reparieren! Du willst 1000,- € zahlen. Ne sagt die Werkstatt - ich muß noch 16% Steuer auf diesen Schaden an den Staat zahlen. Dir entsteht also ein weiterer Schaden, und den bekommst Du auch ersetzt.
    Jetzt sagst Du aber, ich bin geschickt ich repariere das Auto für 1000,- € selber. Du bekommst die 1000,- € . Nun willst Du die Mwst. von 16% auch noch haben. Da sagt der Gutachter nein! die mußt Du ja garnicht abführen - Du würdest also einen Gewinn machen.
    Die Steuer hat ja mit dem Wert des Wagens nichts zu tun. Der Wert das Fahrzeugs wird nicht erhöht.
    Bei einem Neukauf bekommst Du sie ja auch wieder.
    Schrwieriges Thema, nict immer ganz logisch, aber so denkt unser Staat nunmal

  • Zitat

    Original geschrieben von Tha Masta
    Nehmen wir dann folgendes Fallbeispiel: jemand kauft einen Neuwagen zum Preis von 10.000€ zzgl. 1.600€ Mwst.
    Auf dem Weg nach Hause wird derjenige dann schuldfrei gerammt o.ä. und der Wagen ist nur noch Schrott. Eine Rep. lohnt sich daher nicht und demnach würde nur der Nettowert des Fahrzeugs, also 10.000€ ausgezahlt.


    Natürlich ist es nur ein Fallbeispiel und kommt so selten vor, aber überträgt man es auf einen stinknormalen, der den Wagenwert (brutto!) nunmal um X EUR senkt, warum werden dann nur X - Y EUR ausgezahlt?


    Wenn dies wirklich so wäre, dann würdest du wahrscheinlich ein neues Auto kaufen, wo wieder MWSt anfällt, die du dann auch von der Versicherung bezahlt bekommst.

  • Re: Exakt auf den Punkt gebracht!


    Zitat

    Original geschrieben von guenter-T


    Schrwieriges Thema, nict immer ganz logisch, aber so denkt unser Staat nunmal


    Was ist daran nicht logisch? Ich finde das ist eines der wenigen Steuersysteme in D die logisch sind.

  • Was ist daran nicht logisch? Ich finde das ist eines der wenigen Steuersysteme in D d


    Ja , es ist insofern nicht logisch, weil die Werkstatt ja auch Lohnnebenkosten abzuführen hat, die bei Eigenreparatur auch nicht anfallen. Hier "verdient" der geschädigte ja letzlich doch etwas..

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