geldbeutel in arbeit verloren

  • Zitat

    Original geschrieben von Tahitimini
    In Deinem Fall würde eventuell eine normale Fahrlässigkeit in Betracht kommen, so dass eine Quotelung zu finden wäre.


    Das lässt sich sicher aus der Ferne nur schwer beurteilen, aber wenn man die gängigen Definitionen des BGH zur groben Fahrlässigkeit zugrunde legt (grob fahrlässig ist, wer "unbekümmert und leichtfertig handelt". Oder auch "die Sorgfalt außer Acht läßt, die sich aus den nie ganz vermeidbaren Fahrlässigkeitshandlungen des täglichen Lebens als auffallende Sorglosigkeit heraushebt" oder wer "einfachste Überlegungen nicht anstellt und keine Maßnahmen ergreift, die jedermann einleuchten müssen"), und der Geldbeutel tatsächlich ungesichert auf den Tresen gelegt wurde, dann kann man m.E. - auch in Anbetracht des (dem Kellner ja bekannten) Inhaltes des Geldbeutels und den Umständen in einer Kneipe etc. (voll, Durchgangspublikum usw.) - durchaus von einer groben Fahrlässigkeit sprechen ...

  • Andi: da geb ich Dir recht, kommt wie immer auf den genauen Fall an. Daher auch das "eventuell" ;)


    Da ja aber der AG wohl nicht direkt beim Diebstahl nicht dabei war, wird es auch recht schwierig für ihn werden zu beweisen, dass er den Geldbeutel offen auf dem Tisch hat liegen lassen.......... naja lassen wir das......


    Ach ja Deine Privathaftpflichtversicherung zahlt den Schaden nicht, da es sich hierbei um Deine dienstliche Tätigkeit handelt die in aller Regel nicht im Rahmen der PHV mitversichert ist.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!