Wie komme ich aus einem Kaufvertrag raus.

  • Ich hänge mich Mal mit meiner Frage hier ran:


    Wie sieht es bei einer Anzahlung aus? Ist damit ein Kaufvertrag abgeschlossen?
    Kann der Käufer die Anzahlung einfach zurückfordern oder ist er sogar verpflichtet den angezahlten Artikel voll zu bezahlen?
    Welche Rechte hat der Verkäufer?


    Gibt es dabei einen Unterschied ob privater oder gewerblicher Verkäufer?

  • ein kv kommt durch eine einigung zustande, welche aus antrag und annahme besteht. die anzahlung ist hierfür unerheblich.


    wenn man also ein vertragliches oder gesetzliches rücktrittsrecht hat, kann man dieses ausüben, infolgedessen dann ein sogenanntes rückgewährschuldverhältnis entsteht. hieraus kann dann die anzahlung zurückgefordert werden.


    zwischen privaten und gewerblichen käufen können unter umständen erhelbliche unterschiede bestehen, je nach einzelfall. kommt drauf an...

  • Konkreter Fall:
    Ich wollte einen gebrauchten Gegenstand verkaufen und habe auch schon eine Anzahlung bekommen..


    Dann meldet sich der Käufer einige Wochen nicht mehr und jetzt will er den Gegenstand nicht mehr kaufen.


    Einen Kaufvertrag haben wir natürlich nicht abgeschlossen. Die Anzahlung habe ich aber auch nicht quittiert.

  • es stellt sich also die Frage ob die Bezahlung einer Anzahlung als Nachweis des mündlich abgeschlossenen Kaufvertrages zählt - ich würde sagen: ja oder hattet ihr besprochen das du grad in Geldnot bist und er dir was leihen soll ;-)



    Also wenn das Geld als Anzahlung für den Kauf definiert war würde ich sagen das der Kaufvertrag abgeschlossen ist und du somit das Recht auf Kaufpreiszahlung und der Käufer das Recht auf Herausgabe.


    Alles andere bleibt euch überlassen.

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

  • Zitat

    Original geschrieben von conzi



    Einen Kaufvertrag haben wir natürlich nicht abgeschlossen.


    Ein Kaufvertrag muss nicht schriftlich erfolgen, sondern wird in 99,9% der Fälle durch konkludentes Handeln geschlossen. (Oder hast du immer ein paar Formulare dabei, wenn du zum Kiosk oder Bäcker gehst? ;) )


    Ohne die genaueren Umstände zu kennen, gehe ich mal davon aus, dass spätestens mit der Anzahlung der Kaufvertrag geschlossen wurde, ein Rücktritt ist damit nicht mehr möglich.

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