HI.
Ich bräuchte mal wider eure Hilfe.
Ich schloss gestern auf der Messe bei einer Händlerin einen Kaufvertrag in Höhe von 394,- € ab.
1. Setzte sie mich unter Druck den Kaufvertrag gleich zu unterschreiben
2. Diese Dame und eine Kollegin gaben vor, dass Ihre Firma der alleinige Vertreiber dieser Geräte ist.
Heute stellte ich bei einem Bummel im Netz fest, dass exakt das gleiche Gerät beim Händler um die Ecke 42 % günstiger angeboten wird.
Bei telefonischer Rücksprache mit der Firma und einen Hinweis darauf wurde mir unmissverständlich erklärt, das der Vertrag bindend ist und ein Widerspruch, auch schriftlich eingereicht, nicht wirksam wird.
Nun zu meiner Frage:
Wie komme ich aus diesem Vertrag heraus?
Unterliegen die Gegebenheiten einer Messe dem § 312 des BGB „Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften“?
Besten Dank
Rio