fonez.de - der etwas "andere" Handy Shop

  • Außerdem stellen bei den meisten Laptop (allen?) die Recovery CDs/Partitions genau den Zustand bei Auslieferung her. Nach Abschluß der Recovery geht der PC aus.


    Der darauf folgende Bootvorgang verläuft dann genau wie der erste.


    So zumindest bei HP/IBM/JVC/Sony (andere hatte ich nicht nicht).

  • Zitat

    Original geschrieben von BJ.Simon
    Außerdem stellen bei den meisten Laptop (allen?) die Recovery CDs/Partitions genau den Zustand bei Auslieferung her. Nach Abschluß der Recovery geht der PC aus.


    Der darauf folgende Bootvorgang verläuft dann genau wie der erste.


    So zumindest bei HP/IBM/JVC/Sony (andere hatte ich nicht nicht).



    Man sollte aber nicht unnötig versiegelte, mitgelieferte Software entsiegeln.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Ich weiß es gleitet etwas OT aber da habe ich doch eben mal nachgesehen:


    Ja Mist - die HP Recovery jedenfalls ist nicht ohne erkennbare "Entsiegelung" zu öffnen...


    Dilemma!


    Aber ein Laptop schickt man doch nicht so schnell zurück wie ein Handy - oder doch?


    Naja nur Vermutung - und da sich die Sache hier irgendwie unfruchtbar im Kreise dreht war das mein letztes Posting in diesem Thread :D

  • Zitat

    Original geschrieben von booner
    Der Händler kann also keinen Wertersatz für eine durch ein Fertiginstallieren des Betriebssystems im Rahmen einer Warenprüfung des Verbrauchers durch bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme entstandene Verschlechterung des Notebooks verlangen...

    IMHO ist es doch so, dass bei einer Rückgabe eines Computers/Notebook zb. Mediamarkt die Kiste eh nochmal angeschaltet und überprüft wird. Somit wäre es überflüssig selber per Recovery-CD den Urzustand wieder herzustellen... Wird der Händler dann eh selber machen müßen.

    Gruß
    berlibaerchen

  • noch dazu hat man ja kein allgemeines Rückgaberecht bei Vorortkauf im MM oder so. Nur in Verbindung mit dem FAG hat man ein Rückgaberecht.


    Gruß
    Karl

    "a killer key change is all you'll ever need"

  • Zitat

    Original geschrieben von karlimann
    noch dazu hat man ja kein allgemeines Rückgaberecht bei Vorortkauf im MM oder so. Nur in Verbindung mit dem FAG hat man ein Rückgaberecht.


    Damit dich dein Händler das nächste Mal nicht auslacht :) :


    Ein "FAG" gibt es nicht, das gab es nur bis zum 31.12.1997, hat aber niemals etwas mit Fernabsatzgeschäften zu tun gehabt.


    Was du wohl meintest, war das FernAbsG, das existierte aber nur bis zum 31.12.2001 und auch nach dem FernAbsG hatte man kein Rückgaberecht bei Fernabsatzgeschäften.


    Die Normen des FernAbsG finden sich mittlerweile im BGB, diese räumen dem Verbraucher aber ebenfalls kein Rückgaberecht, sondern ein Widerrufsrecht ein.


    Wenn dann hast du also bei einem Fernabsatzvertrag ein Widerrufsrecht aus den §§ 312d, 355 BGB, unter gewissen Umständen kann der Händler dein gesetzliches Widerrufsrecht auch durch ein Rückgaberecht ersetzen.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Danke für die Info's. Kann es sein, daß du in diesem Fach arbeitest?


    Im allgemeinen Sprachgebrauch wird dies dann aber völlig falsch dargestellt, aber das nächste Mal bin ich gerüstet.


    Gruß
    Karl

    "a killer key change is all you'll ever need"

  • So dann posten wir hier doch mal die Usernamen der Kunden welche Waren aus dem Internet bestellen und diese dann zurücksenden :)


    nee...mal im Ernst...die Firma fonez.de zahlt zwar jeden Monat hier die Beiträge in diesem Forum und unterstützt das Forum durch Spenden so gut es nur geht, allerdings beteiligen wir uns nicht mehr aktiv beim posten oder auch werben hier. Manchen Usern sind die Gründe bekannt und die verstehen das auch, anderen wiederum nicht und das soll auch so sein.


    leider ist es in letzter Zeit uns aufgefallen das es immer wieder zu Behauptungen kommt, welche dann hier im TT veröffentlicht werden, welche aber zum Glück nicht der Wahrheit entsprechen.


    Ich möchte nun an dieser Stelle etwas zum Eingangsposting schreiben, wie schon erwähnt, nur zum Eingangsposting, die anderen Kommentare werde ich leider nicht beachten..., warum, dass ist den meisten sicher klar....


    Der Herr S. D. alias Jesus, kaufte bei uns ein Sendo X, welches er innerhalb 14 Tagen an uns zurück sendete. Dies kommt immer wieder mal vor, was ja auch ganz normal ist.


    In diesem Falle war es leider so, dass der Kunde welcher das Gerät bestellt hat, es auch genutzt hat. Dies lässt sich eigentlich ganz einfach feststellen (SMS, Kontakte, Gesprächszeit). DA nun das Gerät nicht mehr neu ist, können wir es auch nicht mehr als neu verkaufen. Wir sind ein Versandhandel und keine Videothek. Nun mussten wir bei der Gutschrift, eine Wertminderung ansetzten, dies haben wir dann auch gemacht. Leider hat das dem Kunden nicht gefallen. Er lief dann nach eigener Aussage zur Staatsanwaltschaft, ich weis nicht was er dort wollte, dies sagte mir der Herr S.D. in einem Gespräch am letzten Sonntag Abend(Anruf auf meinem Handy). Leider war ich an diesem Sonntag Abend nicht in der Lage mir den Fall genau anzuschauen, da ich gerade mit meiner Familie einen ruhigen Abend verbracht habe. Herr S.D. drohte mir dann natürlich mit dem üblichen das er dies in allen möglichen Foren veröffentlichen würde.


    naja, ich kann und will dagegen nichts machen, auch ist es uns mittlerweile einfach egal was manche unbefriedigte Kunden und Menschen so über die firma fonez.de oder firma hans und franz schreiben, trotzdem wollte ich mir hier Zeit nehmen und ein wenig dazu schreiben.


    viele Grüße fonez.de

    alle Angebote verstehen sich inkl. MwSt. und zzgl. Versandkosten. Angebote sind solange gültig wie der Vorrat reicht. Bitte beachtet das wir aus organisatorischen Gründen keine PN´s beantworten können.
    http://www.fonez.de
    tel. 07720.99.51.9.0
    fax.07720.99.51.9.29

  • Zitat

    Original geschrieben von fonez.de
    In diesem Falle war es leider so, dass der Kunde welcher das Gerät bestellt hat, es auch genutzt hat. Dies lässt sich eigentlich ganz einfach feststellen (SMS, Kontakte, Gesprächszeit). DA nun das Gerät nicht mehr neu ist, können wir es auch nicht mehr als neu verkaufen. Wir sind ein Versandhandel und keine Videothek. Nun mussten wir bei der Gutschrift, eine Wertminderung ansetzten, dies haben wir dann auch gemacht. Leider hat das dem Kunden nicht gefallen. Er lief dann nach eigener Aussage zur Staatsanwaltschaft, ich weis nicht was er dort wollte, dies sagte mir der Herr S.D. in einem Gespräch am letzten Sonntag Abend(Anruf auf meinem Handy). Leider war ich an diesem Sonntag Abend nicht in der Lage mir den Fall genau anzuschauen, da ich gerade mit meiner Familie einen ruhigen Abend verbracht habe. Herr S.D. drohte mir dann natürlich mit dem üblichen das er dies in allen möglichen Foren veröffentlichen würde.


    Hallo,


    wirklich der Hammer....


    Zitat

    Wir sind ein Versandhandel und keine Videothek.


    ... und das scheinen manche wohl wirklich nicht zu verstehen.
    Ich persönlich möchte kein(!) Gerät als neu angedreht bekommen das einen Tag lang' genutzt wurde daher finde ich sowas absolut gerecht! Es ist ja bei einem Auto das selbe nur viel fataler. Sobald es das Autohaus verlässt verliert es bereits jede Menge an Wert.


    Ich persönlich behalte meine positive Meinung zu fonez.de treu und werde bestimmt auch mal bei dem ein oder anderen Angebot zuschlagen. Mit dem T-Mobile SDA hat ja alles super geklappt! :)


    MfG, TT-Leser

    Denke immer daran, Geld ist nicht alles. Aber denke
    auch daran, zunächst viel davon zu verdienen, ehe
    du so einen Blödsinn denkst.

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