Moin!
In den meisten AGB steht ein Absatz der Form
"Der Verbraucher hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten. Der Verbraucher darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Den Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, dass die Ware nicht mehr als „neu“ verkauft werden kann, hat der Verbraucher zu tragen."
Außerdem liest man öfters, daß man ein Gerät "nicht wie ein Besitzer in Gebrauch nehmen" darf, was faktisch das gleiche aussagt.
Für mich heißt das, daß ich das Gerät entweder nur vorsichtig aus der Verpackung nehmen, alle Folien drauflasse und vielleicht etwas damit spielen darf. Ist Akku-Laden schon eine Ingebrauchnahme "wie ein Besitzer"?
Schwieriges Thema und bestimmt viel Ermessensspielraum auf beiden Seiten - der Kunde ist allerdings wohl immer der Dumme, weil er mit der Einschätzung des Verkäufers und evtl. daraus resultierenden Abschlägen leben muß.
Gruß, Diet