kleiner Rechtsbeistand - Wohnung

  • Hallo zusammen,


    folgendes Problem habe ich. In meinem Badzimmer kam es jetzt schon zu, dritten mal zu Wasserflecken an der Decke und den Wänden.


    Den ersten Fleck habe ich kurz nach meinem Einzug entdeckt. Da dieser aber nicht mehr feucht war und auch schon älter aussah, habe ich mir nichts dabei gedacht. Ich habe dann einfach ein Stücl Tapette ausgetauscht und das Stückchen neu gestrichen. Soweit so gut.


    Später dann machte sich ein weiterer großer länglicher Fleck im Winkel zwischen Wand und Decke (eine andere Stelle) bemerkbar. Es stellte sich dan herraus, dass es wohl an einer undichten Dichtung bei meinem NAchbarn über mir lag. Die Vermieterin hat das Problem lösen lassen und ich habe die Stelle neu gestrichen. Leider sind dieses Flecken so hartnäckig, dass man sie selbst unter tief weisser Farbe noch sehen kann. Aber es ist nicht so stark, deswegen hab ich mich da nicht dran gestört.


    Als ich dann Heute Morgen von einer Party nach Hause kam traf mich bald der Schlag. An der rechten Wand befanden sich zwei Wasserblasen unter der Tapette (größe ca. 10 - 15 cm²). An ein paar Stellen war die Tapette dadurch schon gerissen und das Zeug ist rausgelaufen. Auf dem Boden war eine kleine Pfütze. Ich hab die Tapette dann aufgestochen, damit das Zeug da rauslaufen kann. Es kam dann insgesamt ca. ein Schnapsglas voll mit Wasser heraus.
    Weiterhin ist mir dann aufgefallen, dass sich Mitten auf der Decke mehrer kleine Flecken befanden. Auch an der Stelle, die ich nach meinem Einzug geflikt hatte war im Winkel wieder ein länlicher Fleck. Dazu kam dann noch ein weiterer länglicher Fleck an einer anderen Wand ...ebenfalls im Winkel zwischen Wand und Decke. Im Klartext heisst das, ich habe insgesamt 4 + 1 (die ich nur überstrichen hatte) Flecken an den Wänden und der Decke. Dazu kommen noch die Löcher die ich gestochen hatte um das Wasser ablaufen zu lassen.


    Das ganze Bad ist dadruch totall verhunzt. Drüberstreichen bringt wiegesagt auch nichts, weil sich dir Flecken nicht überstreichen lassen und die Wand an der Stelle mit den Wasserblasen richtig wellig geworden ist.


    Ich habe nicht das können und die nötige Zeit um mein Bad neu zu renovieren. Weiterhin sehe ich es nicht ein und hab auch nciht das Geld einen Maler kommen zu lassen.


    Nun zur eigentlichen Frage. Muss die Vermieterin nach Behebung der Ursache der Flecken die renovierung meines Bads bezahlen?


    Falls es wichtig sein sollte, eine Hausratversicherung die das übernehmen könnte habe ich nicht. Die ganzen Stellen zu flicken, wie ih es schon einmal gemacht habe sieht dann fast noch schlimmer aus, als die Flecken. Die eine geflickte Stelle geht durch das Wasser mittlerweile auch wieder ab.


    Ich hoffe mir kann da jemand helfen. Ich möchte wissen, was ich dem Fall tun kann, bevor ich sie anrufe.


    Gruß und danke,
    Sebastian

  • Die Hausratversicherung übernimmt das eh nicht !


    Schau mal unter http://www.recht.de , dort im "Forum" ,oder Poste es ggfls. dort mal ,
    meist bekommst Du schnell eine unverbindliche Auskunft ( auch vom Betreuenden Rechtsanwalt) !


    Gruß
    Kay

    Jeder Tag, an dem du nicht lächelst, ist ein verlorener Tag! Charlie Chaplin

  • OT:
    Mal was zum Überstreichen von solchen und anderen Flecken die immer wieder durchkommen.
    Kauf dir im Baumarkt Isoliergrund (Kunstharz Basis). Den gibt es in kleinen Gebinden 375 ml oder 1 L in weiss oder neutral.
    Das 375 ml Gebinde kostet bei Obi (Obi Classic) ca. 7 € und reicht bei einmaligem Anstrich für ca. 3,5 Quadratmeter.
    Bitte keinen Klarlack für sowas nehmen. Da ist dann nix mehr mit überstreichen.
    Ich spreche da aus Erfahrung. :D


    mfg Axel

  • Ich würde mal sagen, das eigentliche Problem sind ja nicht die Flecken, sondern dass da irgendwas undicht ist!
    Dass das Bad optisch nicht mehr so gut aussieht, ist das geringste Übel. Aber die Feuchtigkeit kann zu einer Schädigung der Bausubstanz führen (z.B. Schimmel).


    Da Du nicht Schuld an der Entstehung der Flecken bist, muss das imho der Hausbesitzer zahlen. (Außer, die Mieterin über Dir handelt grob fahrlässig und setzt immer ihr Bad unter Wasser. ;))


    Einfach d'rüberstreichen bringt natürlich nichts und löst das eigentliche Problem ja auch nicht.


    Deine Hausratversicherung ist - wie der Name schon sagt - nur für Deinen Hausrat zuständig. Dazu gehören mit Sicherheit nicht die Wände der Mietwohnung.

  • Hausrat zahlt z.B., wenn Du Dein Parkett beschädigst und es im Eigentum des Vermieters steht (NICHT normale ABnutzung)

  • Zitat

    Original geschrieben von flatty
    Hausrat zahlt z.B., wenn Du Dein Parkett beschädigst und es im Eigentum des Vermieters steht (NICHT normale ABnutzung)


    Da hab ich mich auch erst letztens belehren lassen:


    Hausrat=Deins
    Haftpflicht=Seins
    Hausrat is wie ne Vollkasko-Versicherung für Deinen eigenen Kram, Haftplficht ist für alles was anderen gehört, also auch der Teppich, das Parkett oder ähnliches was zwar in Deiner Wohnung drin ist, aber dem Vermieter gehört.


    Grüße


    Charlie

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    Die 5 Sinne des Menschen:
    Unsinn, Irrsinn, Stumpfsinn, Blödsinn und mein persönlicher Liebling, der Wahnsinn.
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  • Ich würde auf jeden Fall erstmal mit der Vermieterin sprechen und überlegen die Miete zu kürzen! Das ist auf jeden Fall ein Mangel an der Wohnung der entweder von Vermieterin oder von der Mieterin über dir behoben werden muss - dann aber auch inklusive den Wasserschäden. Such doch mal im Internet nach Listen die angeben um wieviel Prozent man die Miete kürzen kann bei sowas - wichtig: erst Frist stellen zum Reparieren (1 Monat!?), dann Miete kürzen.

  • BGB


    Hallo,


    hier mal ein Auszug aus §535 BGB:


    ---
    § 535
    Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags


    (1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.


    Quelle: Dejure.org, eigener Kopf :p
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    Also: Grundsätzlich ist die Beseitigung der Schäden Sache Deiner Vermieterin. Der Paragraph ist Teil der allgemeinen Schuldverhältnisse des BGB, kann also IMHO nicht durch den Mietvertrag ausgehebelt werden. Selbst wenn Du nicht immer Deine Miete gezahlt hast, muß diese Dame die Reperatur zahlen.
    Aber: Bevor Du die Miete kürzen kannst, solltest Du ihr - schriftlich - die Chance geben, das Problem zu lösen. Am besten setzt Du eine Frist, setzt sie nach Ablauf der Frist in Verzug und kannst - sofern ich mich richtig erinnere - nach Ablauf einer weiteren selbstgesetzten Frist den Schaden selbst reparieren lassen, wobei sie dann die Rechnung zahlen muß. Den letzten Teil solltest Du aber nochmal abklären - ich habe nur eine BGB-Grundausbildung während des Studiums genossen, und das ist jetzt schon 5 Semester her :)


    Viel Erfolg!


    Percy

  • Folgende Reihenfolge empfiehlt sich, wenn ein Gespräch mit der Vermieterin keinen Erfolg zeigt:


    1. Mängelanzeige gegenüber der Vermieterin (schriftlich)
    2. inkl. Fristsetzung zur Mängelbeseitigung (angemessen sind je nach Einzelfall meist 14 Tage - 1 Monat)
    3. gleichzeitig Mietminderung androhen bei Nichtbeseitigung
    4. die nächsten Mieten nur noch unter Vorbehalt überweisen (im Verwendungszweck des Überweisungsträgers "unter Vorbehalt") und Vermieterin darauf hinweisen
    5. nach Fristablauf angemessene Minderungsquote (hierfür Rücksprache mit Rechtsbeistand), Minderung geht erst ab dem Tag der Anzeige des Mietmangels, und dann auch nur rückwirkend, nie für die Zukunft
    6. wenn sich Vermieterin weiterhin strikt weigert, Mangel zu beseitigen, diese auf die Möglichkeit der Ersatzvornahme (Beseitigung durch eigens beauftragten Handwerker) hinweisen (schriftlich) und auch die Rechnung hierfür an die Vermieterin schicken, notfalls im Wege der Aufrechnung / gerichtlichen Durchsetzung des Schadensersatzes
    7. neue Wohnung suchen und Kündigung des alten Mietverhältnisses


    Diese Tips sind ohne Gewähr und ich schließe jegliche Haftung hierfür aus. Am Besten Rücksprache mit Rechtsanwalt / Mieterbund halten.


    Grüße
    Tom

    ... addicted to BlackBerry ...

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