Aufsichtspflicht.Darf man mit 15 mit Erwachsenem länger als bis 0 Uhr wegbleiben?

  • Hi!


    Mir ist bekannt, dass man bis 18 immer um 0 Uhr offiziell aus allen Diskotheken fliegt.
    Gerade ist mir jenes .pdf-Dokument untergekommen.


    Laut dem Dokument wird die Aufsichtspflicht von den Eltern auf eine andere Person übertragen. Ist das rechtens?


    Das Gesetz soll doch den Minderjährigen schützen, damit er nicht so lange wach ist und irgendwo die Nacht abhängt.


    Das Dokument hier:
    Klick! .pdf-File

  • § 5 Abs. 1 JugSchG (Jugendschutzgesetz) regelt die Anwesenheit bei öffentlichen
    Tanzveranstaltungen. Danach ist der Discobesuch Kindern oder Jugendlichen
    ohne Altersbegrenzung in Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten (Eltern,
    Lehrer, aber auch: Jugendleiter) immer gestattet. Ohne Erziehungsberechtigten
    dürfen sich Jugendliche bis 16 Jahre gar nicht und Jugendliche zwischen 16
    und 18 Jahren bis 24.00 Uhr in einer Diskothek aufhalten. Selbstverständlich
    kann aber der Betreiber der Diskothek (infolge seines Hausrechtes) einzelnen
    Personen oder -gruppe trotz gesetzlicher Erlaubnis den Besuch verweigern.
    Wird die Discoveranstaltung von einem anerkannten Träger der Jugendarbeit
    durchgeführt, dürfen Kinder unter 14 Jahren bis 22.00 Uhr und Jugendliche von
    14 bis 16 Jahren bis 24.00 bleiben.


    Hier noch mal der Gesetzeswortlaut:


    JuSchG § 5 Tanzveranstaltungen


    (1) Die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nicht und Jugendlichen ab 16 Jahren längstens bis 24 Uhr gestattet werden.


    (2) Abweichend von Absatz 1 darf die Anwesenheit Kindern bis 22 Uhr und Jugendlichen unter 16 Jahren bis 24 Uhr gestattet werden, wenn die Tanzveranstaltung von einem anerkannten Träger der Jugendhilfe durchgeführt wird oder der künstlerischen Betätigung oder der Brauchtumspflege dient.


    (3) Die zuständige Behörde kann Ausnahmen genehmigen.



    Es wäre also möglich, allerdings auch bitte das hier beachten:


    Aufsichtspflicht - Falle


    Alles klar?


    Gruß
    CH


    EDIT
    Bei uns kommt trotz Zettel kein Minderjähriger in die gängigen Discos rein, da haben die Betreiben einfach keinen Nerv drauf

  • Die Eltern können also die ihre Aufsichtspflicht auf eine andere Person ( über 18 Jahre) übertragen und ihr Sohn/Tochter darf dann länger in der Disko bleiben?


    Natürlich auch nur Alkohol entsprechend des Alters ;)

  • Ja können sie, aber d.h. noch lange nicht, dass man auch in die Disco reinkommt.


    Trotz übertragener Aufsichtspflicht kann der Türsteher sagen:


    "Du kommst hier net rein..."


    Steht aber eigentlich alles schon im obigen Beitrag bzw. mal den Link lesen


    CH

  • Also in den Diskotheken, die ich kenne, würdest du auch mit so nem Wisch oder mit Eltern nicht unter 18 reinkommen und in die, die bis 24h auch jüngere reinlassen, ziehen grundsätzlich bei U18s den Personalausweis ein.


    Es geht ja nicht nur ums Jugendschutzgesetz, Diskotheken sind nicht wirklich scharf darauf, lauter Kiddies rumhüpfen zu haben. Das schadet erstens dem Ruf und zweitens schreckt das ältere Gäste ab, die i.d.R. auch deutlich mehr ausgeben und sich nicht wie die Kids schon vor der Disse an der Tanke die Birne zuschütten, damit sie drinnen nichts mehr kaufen müssen.


    Ich selber würde auch nirgendwo hingehen, wo zuviele Kids rumhüpfen, ok, nette Mädels so ab 16,17 sind durchaus willkommen :D , aber auf so baggy-Pants tragende Möchtegern-Gangsta, die sich im Rausch wie Kindergarten-Kinder benehmen, kann ich verzichten.

    23.05.2009, 17:18 Uhr...VfB Stuttgart nach 3:1 in München Deutscher Meister 2009, Diego beendet in seinem letzten Spiel für Werder Wolfsburger Titelträume...

  • Zitat

    Original geschrieben von D-Love ..., ok, nette Mädels so ab 16,17 sind durchaus willkommen ...


    Na dann können die Eltern ja gleich nen Wisch mehr unterschreiben... :D Wenn man selbst das 18. Lebensjahr überschritten hat, darf man nämlich Minderjährige nur mit Wissen und Erlaubnis der Eltern zum "Näher-Kennenlernen" verführen. ;)


    Ich bin immer noch der Meinung, dass alle unter 18 generell ab 0 Uhr außerhalb von Wohnung oder Haus nichts verloren haben, egal ob mit oder ohne Begleitung (Ausnahmen: Sylvester, Familienfeier, o.ä.). Auf irgendetwas sollte man sich schließlich noch freuen, wenn man 18 wird.

  • Zitat

    Original geschrieben von D-Love
    Also in den Diskotheken, die ich kenne, würdest du auch mit so nem Wisch oder mit Eltern nicht unter 18 reinkommen und in die, die bis 24h auch jüngere reinlassen, ziehen grundsätzlich bei U18s den Personalausweis ein.

    Andersrum gibt es aber auch genug Discos wo fast jeder reinkommt ... ansonsten denke ich fast das die meisten Discos auf Jugendliche angewiesen sind. Erwachsene kommen meistens eh mit dem eigenen Auto, und demensprechend ist der Getränkeumsatz dann eher gering. Wenn man dann nicht bei Live-Acts oder Veranstaltungen mit besseren DJs zweistellig Eintrittspreise verlangen will, gehts nicht anders. Persönlich hab ich überhauptnichts gegen Jugendliche in der Disco, sie stören mich nicht, und es ist doch allemal besser wenn sie in den Discos feiern statt auf der Strasse rumhängen.

  • also ich kann mich noch gut an mein erssten dico besuch auf dem kiez erinnern, da war ich grad mal 15, und es hat mich nie jemand nach perso gefragt :eek: im nachhinein (jetzt 23) finde ich es auch schlimm das in der disco die mädels immer jünger werden und mehr übertreiben als wir es früher getan haben mit... ich denke die türsteher in hamburg sollten mal ihre augen weiter auf machen! dann wäre es vielleicht auch nicht passiert das ich in der disco von so einem kleinem nichts (16, unter drogen einfluss cokain polizeilich nachgewiesen) in magen gestochen worden und nun keine milz mehr habe. seit dem gehe ich auch nicht mehr in discos und wenn dann nur da wo ordentliche leute rum laufen, sprich leute ab 22 und nur stammgäste!

  • also ist das ganze nach dem link von CH doch nicht soo einfach oder??
    denn dort steht das es nicht jede volljährige person erziehungsberechtigter sein kann - wobei das imho auch erst einem nachgewiesen werden muss welche autorität jemand auf seine minderjährige begleitperson hat


    oder wie seht ihr das?


    nokia*night*

  • Wie auch in dem Artikel steht wird diese Art der "Erziehungübertragung" ja hauptsächlich dafür genutzt das JuschG zu umgehen.


    Wenn der Discothekenbetreiber jetzt keine Lust hat sich auf Diskussionen einzulassen ob die benannte Person denn jetzt auch tätsächlich die Anforderungen erfülllt lassen sie halt keinen mit so nem Wisch rein.


    Die die jemandem damit reinlassen pfeifen auf die exakte juristische Auslegung und hoffen sich im Streitfall auf das Papier zurückziehen zu können.


    Also alles Ansichtssache


    CH

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