Wir sollten uns auf einen Thread einigen, in dem diese Frage aktuell diskutiert wird.
Grundsätzlich hilft es immer, sich Gedanken über den Sinn eines Gesetzes zu machen und wenn etwas Jugendschutzgesetz heißt, dann ist das ja auch schonmal eine Aussage.
Im Gesetzestext steht ja auch etwas von Erziehungsaufgaben, die übertragen werden können und es ist nunmal nicht im Sinne des Gesetzes, daß diese auf einen kaum älteren Freund etc. übertragen werden.
Für deine Frage fände ich noch interessant, aus welcher Position du argumentierst. Bist du eher der Veranstalter oder eher der begleitende Volljährige?