Gründe für fristlose Kündigung eines Fitnessstudiovertrages

  • Hallo TT'ler,


    folgender Sachverhalt:


    Ich bin Mitglied in einem Fitnessstudio und mein Vertrag läuft bis Juni 05.
    Ich will ab 01.01.05 in einem anderen Studio trainieren, da es seit 4 Monaten
    keinen Trainer mehr in unserem Studio gibt, d.h. es ist keine Aufsichtsperson da bzw. verfügbar. Der Chef des Studios lässt sich nur alle paar Wochen mal
    blicken. Es gibt nur eine Person am Empfang (Aushilfe).
    Die Geräte sind teilweise defekt und werden nicht repariert, die Folge: Verletzungsgefahr !


    Ich will noch nächste Woche meine Kündigung einreichen (per Einschreiben).
    Was muss ich beachten ?


    Habt ihr noch Tipps ?


    Ich wäre echt dankbar


    Vielen Dank



    Martin

  • Hallo


    War der Trainer bestandteil des Vertrages?


    Wenn ja dann hast du gute chancen auf ein sonderkündigungsrecht, da dieser Bestandteil des Vertrages ja nicht mehr gegeben ist.


    Auch defekte Trainingsgeräte sind sicherlich ein Kündigungsgrund.


    Scheint ja mit dem Studio genrell bergab zu gehen, von daher hast du ganz gute chancen denk ich mal.


    :)

    mfg Fresh

  • http://www.verbraucher-urteile…r/sportstudiocontent.html



    http://www.wdr.de/radio/wdr2/w…erichtsurteile000522.html



    http://www.swr.de/ratgeber/gesund/fitness/index2.html



    MFG CHris.............viel Erfolg beim Kündigen.


    Zur Not würde ich mal den Tüv vorbeischicken wen die Geräte defekt sind.Dann kann der Laden vielleicht auch bald ganz zumachen und Du bist aus dem Schneider

    Life is too short to be small.

  • Ich habe mir mal den Vertrag durchgelesen. Es steht nirgends etwas von einem
    Trainer, ist das jetzt positiv für mich oder eher hinderlich ?


    Gibt es überhaupt Studios ohne Trainer ?


    Mein Vertrag sieht folgerndermaßen aus: (Sportstudio = Name des Studios)


    Die Laufzeit beginnt am 01.06.2004 und endet nach 12 zahlaktiven Monaten. Diese Grundlaufzeit verlängert sich um jeweils 3 weitere Monate, falls nicht bis zum 15. des jeweiligen letzten Monats vor Ablauf eine schriftliche Kündigung im Sportstudio eingegangen ist. Der erste volle Kalendermonat der Vereinbarung gilt als Probezeit. Während dieser Zeit sind beide Parteien, den Vertrag bis zum 28. zum Ende der Probezeit zu beenden. Danach wird die Probezeit Bestandteil der Erstlaufzeit.


    Der monatliche Beitrag von EUR xx wird jeweils im voraus - spätestens bis zum 5. eines jeden Monats - fällig.
    Für den laufenden Monat wird der Rest ab u.g. Datum fällig.


    Die Vereinbarung kann im gegenseitigen Einverständnis für einen im voraus zu bestimmenden Zeitraum bei Schwangerschaft oder Einberufung zur Bundeswehr ausgesetzt werden, sobald ein ärztlicher bzw. amtlicher Nachweis vorliegt. Entsprechendes gilt bei schwerer Erkrankungen, die die Nutzung der Einrichtungen des Sportstudios länger als einen Monat unmöglich machen, nach Beibringung eines ärztlichen Attestes, aus dem der Grad der Sportuntauglichkeit hervorgeht. In diesen Fällen verlängert sich die ursprünglich vereinbarte Mitgliedschaft um die Zeitspanne, in der sie geruht hat. Aussetzungen sind nur in vollen Kalendermonaten möglich. Stilllegungsanträge haben grundsätzlich bis 14 Kalendertage vor dem Monatsende schriftlich an das Sportstudio zu erfolgen.


    Bei schwerer Erkrankung, die zu einer andauernden Sportunfähigkeit führt, kann der Vertrag zum auf den Zugang des Schreibens folgenden Monatsende gekündigt werden, sobald ein entsprechendes ärztliches Attest vorliegt. Bei Umzug an einen neuen Wohnort, der weiter als 40 km Fahrstrecke vom Sportstudio entfernt ist, kann der Vertrag zum Ende des Monats, in dem ein behördlicher Nachweis gebracht wird gekündigt werden.


    Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Sollte eine der obigen Bestimmungen rechtungültig sein, so gilt der Vertrag mit den übrigen Bestimmungen weiter.




    Gruss


    Martin

  • Also ich finde die Vertragsmodalitäten :top: hat man selten bei Fitnessstudioverträgen.
    Ich denke rauskommen aus dem Vertrag ist nur möglich auf der Basis,das die Gerätschaften zum Teil defekt sind und ein Unfall/Verletzungsrisiko besteht.


    MFG CHris

    Life is too short to be small.

  • Und wie sieht es mit dem Trainer aus ? Im Vertrag ist nichts erwähnt und ohne
    Aufsichtsperson darf doch ein Studio nicht weiterbetrieben werden.


    MfG


    Martin

  • Normalerweise kann man auch bei Umzug fristlos kündigen. Auch wenn eine solche Vereinbarung nicht explizit im Vertrag steht haben Kunden AFAIK ein Anrecht darauf. Aber bin kein Jurist, deshalb alles IMHO.


    Vielleicht kannst Du ja erst mal freundlich fragen, was bei einem Umzug Deinerseits passiert. Vielleicht ist man so kulant und lässt Dich gleich gehen.

    Chuck Norris liest keine Bücher: Er starrt sie so lange an, bis sie ihm freiwillig sagen, was er wissen will.

  • Was mir auffällt, dass in Deinem Vertrag nicht geregelt ist, was Du nutzen darfst und was er bereitstellen muss. Steht das auch noch drin, oder hast Du nur die Kündigungsmodalitäten abgeschrieben? Wenn das der alleinige Vertrag war, dann könnte er ja nur eine Hantel reinstellen.....


    Ansonsten würde ich dem Betreiber eine Frist setzen, die Geräte zu reparieren, er muss zumindest dafür sorgen. Wenn er dies nicht tut, kündigen und Einzugsermächtigung widerrufen.


    Wenn sowieso keine Aufsichtsperson da ist: Fotos von den defekten Geräten machen, Namen und Adresse von anderen Mitgliedern notieren, die das genauso sehen und bestätigen können.
    Ich denke kaum, dass er versucht, die Kohle einzutreiben, ausser er betreibt das Russen-Inkasso :D


    Greetz

    "Das einzige Backup das Du je brauchst ist das, wofür Du keine Zeit hattest."

  • @ Fropper: Das ist der komplette Vertrag - mehr gibt es nicht, eine Din A4 Seite.


    Es ist echt unter aller Sau, was da abgeht. Der Besitzer lässt sich nicht mehr blicken und alles verkommt nach und nach.


    Was mich noch interessieren würde, wäre die Sache mit dem TÜV. Wen spricht man da am besten an ?



    Gruss


    Martin

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