Stresskunden o2

  • mit der begründung das das gerät bei simens war aber das jamba abo nachweislich vor dem einschicken zu siemens passierte.


    garantie liegt nicht vor wenn er die bilder und so selber löschen tut


    darum tausche ich das gerät auch nicht.


    und ich hab die zeit nicht schon gleich gar nicht wenn er mir so doof entgegen kommt es ihm zu machen


    freundliches fragen kein problem aber er setzt es im ramen der garatieleistung ja voraus das wir es machen

  • tobias28:
    Ich warne nur davor aus gekränkter Eitelkeit, die Garantie abzulehnen und sich mit den Gerichten anzulegen!!
    Du musst beweisen, dass der Kunde selbst durch falsche Bedienung den Fehler verursacht hat und, dass wenn er sich nach Benutzerhandbuch verhalten hätte, der Fehler nicht passiert wäre.
    Dazu musst du (!!) aber nachweisen, wo die Ursache des Fehlers liegt !
    Und wenn du weisst, welche Tasten wann gedrückt wurden und welche Softwarekomponenten sich gegenseitig zur Löschung geführt haben musst du beweisen, dass ein normaler (nicht Technikversierter) Durchschnittsmensch nach Benutzerhandbuch die Tasten so nicht hätte drücken dürfen oder weshalb er von einer möglichen Störung ausgehen musste, wenn er dies oder jenes macht!
    Die Gesetze haben sich diese Jahr zugunsten des Verbrauchers geändert!



    @exposer:
    Beim Comptuer sind die Vorgänge meist gespeichert. Der Techniker findet in zwei Minuten den Fehler und sagt:
    Na da haben Sie ja die und die Tasten gedrückt, steht doch im Handbuch, dass sie die nicht drücken dürfen und bei der Installation des Programmes steht doch, dass die Tasten gedrückt werden müssen und sie haben zuerst die andere gedrückt usw.
    Und der technikunkundige Kunde sagt dann, "ja ja nach dem es nicht mehr ging habe ich noch dies und das gedrückt und dann ging gar nichts mehr...."
    Da ist die Lage eindeutig. Aber ja, wenn ich anzeige, dass im Handbuch steht bei der Installation der Oberfläche von den Anweisungen nicht abzuweichen ich diese befolge und es kommt zum Absturz, muss das Gerät im ersten halben Jahr getauscht bzw. repariert werden ohne Kosten für den Kunden.



    Rolli:
    In der Bedienungsanleitung steht ja wie ein Film abzuspielen ist.
    Beweist der Händler, dass der Kunde sich nicht genau an die Anweisungen gehalten hat, braucht er keinen neuen Film dem Kunden geben.
    (Wobei natürlich der Verkäufer des Rekorders schuld ist nicht ggf. der Videoverleiher)
    Gehe ich aber zum Händler und sage:
    Ich habe mich an die Anweisung gehalten oder das Handbuch vom schlecht übersetzten Chinesisch war nicht eindeutig und ich habe es so verstanden und dann dies gedrückt ist der Händler eben falls zur Garantieleistung verpflichtet.


    (Ich führe hier nicht die Unterschiede zw. Gewährleistung, Garantie, Rücktritt, Vertragswiderspruch, Reklamation usw. aus. Die Rechte des obigen Kunden, die er gelten macht bestehen meiner Meinung aber offensichtlich.)

    offiziell von der TT-Administration bestätigter Troll

  • das gerät war laut ausage vom kunden einwandfei hat nix gefehlt oder so gar nix
    erst im nachhinein sagt er es ist durch die fehlregestierung passiert


    was aber gar nicht sein kann


    also beweis auf ich auf handy hab ers extra aufgenommen.


    dort antworte er auf meine frage :
    ob das gerät wo er es bekommen hat voll funtionsfähig war und alles an bilder und so drauf war


    eindeutig mit JA.


    es war schon einmal bei siemens


    was ich eher vermute der möchte das gerät losbekommen

  • Na gut es geht tatsächlich mehr darum, wo der Fehler liegt. Nach den Schilderungen ist entweder Siemens schuld wegen deren Software, die nach dem Kunden bei der Registrierung die Löschung bewirkt hat (was er als Kunde nicht erwarten konnte), oder o2, die ja die Registrierung vorgenommen hat.
    Da er schon bei Siemens war hat man ihn dort wahrscheinlich eben zum o2-Händler geschickt.
    Normalerweise müsste der Händler dann die Techniker bei o2 den Vorgang prüfen lassen (ob es passieren kann und v.a. wodurch es passiert ist bzw. nur passieren kann und ob die Software wirklich i.O. ist und denen der anderen Modelle gleicht und ob bei den anderen Modellen der Fehler durch die Registrierung auftritt und was der Kunde ganau runtergeladen hat (Rechnung etc.)).
    Leider ist die Beweispflicht beim Händler!!!
    Meiner Meinung sollte man ihn wie Rolli schon sagte zu Siemens zurückschicken, er solle da die Garantie einfordern, da ja zuerst einmal Siemens eine Software installiert hat, die bei einfacher Deregistrierung die Daten löscht.
    Allerdings kann ich natürlich auch nicht ausschließen, dass der Fehler bei o2 liegt, da deren Deregistrierungsprogramm fehlerhaft geschrieben ist.
    Abder dass muss eben geprüft werden und der Kunde hat eben ein Recht darauf.
    .


    Dein " Dass kann aber nicht sein!" ist kein nachvollziehbarer Grund, du musst zeigen warum es nicht sein kann (dass können aber nur die Techniker bei o2).
    Dass das Gerät beim Kauf i.O. war bzw. äußerlich oder auf dem ersten Blick ohne Probleme spielt gar keine Rolle.
    Wie im Beispiel des Fernsehers kann das Kabel innen trotzdem zu dünn sein und dann irgendwann durchschmorren, obgleich beim Kauf alles gut aussah.


    Warum nimmt man das Handy denn nicht einfach zurück?
    Da ja schon benutzt ist doch sicher der Neuwert geschmälert (man findet doch immer Abnutzungsstellen oder kleinste Kratzer.
    Also einfach Abnutzungsgebühr verlangen und umtauschen

    offiziell von der TT-Administration bestätigter Troll

  • ok


    aber er kaufte das gerät wo alles in ordnung war und kamm dann rein das keine bilder drauf wären mehr keine klingeltöne und so weiter


    erst darauf ging es zu siemens


    zu dem zeitpunkt war aber an der regestierung noch alles in ordnung


    den o2 spert die karte erst nach 2 wochen.

  • Also ich verstehe nicht was daran jetzt so ein großes Problem ist.


    Die Registrierung hat mit dem Verschwinden der Daten nun absolut gar nix zu tun. Mal vom technischen Hintergrund ganz abgesehen, WOZU sollte das gemacht werden ?


    Handy einschicken (zur Not einfach irgendeinen anderen Fehler erfinden (hab ich das grad wirklich gesagt ? :cool: )) und fertig...


    Würd ich mich gar nicht solange mit rumschlagen...

  • Es ist doch völlig egal, ob der Fehler von o2 mit der Registrierungsgeschichte, durch ein Softwareupdate oder von Siemens oder von Jamba durch fehlerhafte Software verursacht wurde. Wenn in den ersten 6 Monaten eine Fehlfunktion vorliegt geht der Gesetzgeber davon aus, dass der Defekt schon beim Kauf vorlag. Das Gegenteil muss der Händler beweisen (durch ein Gutachten, welches teurer ist als die Reperatur...). Kann der Händler das nicht, muss er es im Rahmen der Gewährleistung tauschen, reparieren etc.. Das ganze lässt wenig Interpretationsspielraum zu! ;) Und tauschen mit "Abnutzungspauschale" ist natürlich auch nicht. ;)


    BTW: 1) Halte ich es hier durchaus für möglich, dass tatsächlich eine Fehlfunktion vorliegt, ein Gutachten also nicht den für den Händler gewünschten Effekt hat.
    2) Händler, die die gesetzlichen Kundenrechte mit den Füßen treten und ihre Gewährleistungspflicht auf den Hersteller abwälzen, gehören völlig zur Recht verklagt! :top:

  • In der AGB von Nokia steht zum Beispiel folgendes:


    11. Datensicherheit


    11.1 Eine Haftung für Daten (wie Telefonnummern, Namen, etc.) wird gleich aus welchem Rechtsgrund nicht übernommen.



    Gruß Jan

  • Naja also ich sehe das eher so das der Kunde im Menü rumgespielt hat.
    Und dann einfach mal auf Einstellungen=>Tel.Einstell.=>Dateisystem=> formatieren, gegangen ist.
    Ja und dann tritt genau dies auf was der Kunde sagt,
    Keine Spiele, Logos, Klingeltöne (nur noch 1 einzigerbleibt ), Kontakte...
    Daher bietet Siemens auch den ServiceDownload genau dieses Contents an:
    http://communications.siemens.…Pos%253A0,00.html#content

    powered by
    micromobile GbR
    M. Walschburger / S. Oezdemir
    Berkheimer Str.1a
    73760 Ostfildern

  • ich frage mich ernsthaft, was ein solcher beitrag soll.


    wenn du in einem shop arbeitest solltest du wege und ansprechpartner kennen die das ganze "glattziehen"können. selbst wenn der kunde mit rechtlichen schritten droht, kann er ja.
    nur ob ein kunde wegen (vermutlich selbst gelöschter) klingeltönen einen anwalt aufsucht ist mehr als fraglich.


    locker durch die hose atmen und dem kunden ein softwareupdate spendieren.



    greetz


    seraph

    Der Hauptunterschied zwischen etwas, was möglicherweise kaputtgehen könnte und etwas, was unmöglich kaputtgehen kann, besteht darin, daß sich bei allem, was unmöglich kaputtgehen kann, falls es doch kaputtgeht, normalerweise herausstellt, daß es unmöglich zerlegt oder repariert werden kann.


    -Douglas Adams-

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