Stresskunden o2

  • hi leute


    bei uns im shop hat vor einigen wochen ein kunde eine loop paket MC 60 gekauft. soweit so gut


    die karte wurde nach 2 wochen abgeschaltet weil die regestrierung nie in der zentrale angekommen ist.


    das gerät vom kunden hat bis dahein einwandfrei funktioniert. laut kunde fehlen aber seit dem tag der abschaltung klingeltöne, Bilder, Logos, und sind auch keine spiele mehr drauf.


    der kunde schiebt das so wie es mir vorkommt auf die fehlgeschlagene regestierung kann das möglich sein?


    genaus durch nen softwarupdate kann doch auch sowas passieren oder täusch ich mich da jetzt.



    normalerweise liegt doch der kunde in der beweiskraft den am anfang waren die sachen wie bilder und so ja noch alles drauf.


    welche rechtlichen möglichkeiten hat der kunde eigentlich in so einem fall??



    wenn ihr noch paar angaben benötigt einfach schreiben die bekommt ihr dann


    lg tobias

  • Re: Stresskunden o2


    Zitat

    Original geschrieben von tobias28
    der kunde schiebt das so wie es mir vorkommt auf die fehlgeschlagene regestierung kann das möglich sein?


    Was hat die Registrierung der SIM mit dem Handy selber zu tun? Nix!


    Zitat

    Original geschrieben von tobias28
    welche rechtlichen möglichkeiten hat der kunde eigentlich in so einem fall??


    IMHO gar keine, weil die Töne usw. am Anfang ja drauf waren.


    Zitat

    Original geschrieben von tobias28
    genaus durch nen softwarupdate kann doch auch sowas passieren oder täusch ich mich da jetzt.


    Wäre möglich. Sind wirklich alle Töne, Bilder und Spiele weg? Oder nur welche, die er sich irgendwo runtergeladen hat?

  • Re: Re: Stresskunden o2



    ja im grunde gar nix der fehler lag ja auf unserer seite bzw o2 seite und ist behoben worden.


    aber er will gegen uns rechtliche schritte einleiten weil wir der garantie nicht nachkommen würden.




    er hat nen jambo abo runtergelanden wo er siemens und o2 verantwortlich machen wollte obwohl er es bzw sein klein kind selbst gemacht hat.


    sind die töne weg wo von anfang an drauf waren genauso bilder etc.

  • Die Prepaid-Kunden sind immer die die am lautesten schreien, meiner Erfahrung nach... :rolleyes:


    Also ich würd das Handy einfach mal einschicken, austauschen lassen und fertig.


    Inwiefern kommt ihr denn der Garantie nicht nach ?

  • Re: Re: Re: Stresskunden o2


    Zitat

    Original geschrieben von tobias28
    ja im grunde gar nix der fehler lag ja auf unserer seite bzw o2 seite und ist behoben worden.


    aber er will gegen uns rechtliche schritte einleiten weil wir der garantie nicht nachkommen würden.


    das gerät funktioniert einwandfrei?! das der content(klingeltöne, bilder) weg ist, kann nur durch löschen am handy o. durch ein reset am gleichen herbeigeführt worden sein! es gibt keinen grund für die garantie, vorallem wenn nachweislich bilder u. klingeltöne(wohl auch nach aussage des kunden) auf dem telefon, beim kauf, enthalten waren!
    ich weiss, man möchte den leuten auch gerne erklären, warum es so ist wie es ist, aber wenn er nicht zuhört... ..macht euch keine gedanken!


    es sind nicht alle so wie dieser kunde :D


    Zitat


    er hat nen jambo abo runtergelanden wo er siemens und o2 verantwortlich machen wollte obwohl er es bzw sein klein kind selbst gemacht hat.


    mit welcher begründung?


    Zitat


    sind die töne weg wo von anfang an drauf waren genauso bilder etc.

  • wenn ein Kunde wirklich so motzt, dann würde ich das Handy nehmen und die original Töne und Bilder wieder raufladen, die kann man ja glaub ich von der siemens-Seite runterladen. Und schon sollte er zufrieden sein! Natürlich ist das kein rechticher Zwang, denn wegen einr SIM Deaktivierung löschen sich nicht die Bilder und Töne von alleine! Das muss eigentlich manuell gemacht worden sein, natürlich vorausgesetzt, das Handy ist nicht kaputt!

  • Seltsame Ansichten.
    Natürlich ist der Kunde im Recht.
    Der Kunde muss innerhalb des ersten halben Jahres nicht beweisen, dass das Gerät defekt oder fehlerhaft war, sondern der Verkäufer!
    Sind die Daten gelöscht, muss also der Verkäufer nachweisen, dass dies nicht durch einen Fehler der Soft- bzw. Hardware verursacht wurde, der bereits beim Kauf bestand (und ggf. nur noch nicht erkannt bzw. aktiviert wurde).
    Wenn der Fernseher kaputt geht, weil das Kabel zu dünn war und nach einigen Wochen durchschmort muss ja wohl auch der Händler haften.
    Nur wenn man dem Kunden beweist, dass der Fehler nicht durch Soft- bzw. Hardwareprobleme, sondern durch bewusste Manipulation des Kunden selbst herbeigeführt wurde, dann darf der verkäufer die Garantie ablehnen.
    Solche Kunden klagen gerne, besonders wenn sie eine Rechtsschutzversicherung haben.
    Ein Austausch des Gerätes wäre allenthalben günstiger.
    Da sind die neuen Verbraucherschutzgesetze stark genug, um diese Verfahren ohne Probleme zugunsten des Kunden zu entscheiden.
    Oder gibt es schwerwiegende andere rechtliche Bedenken?

    offiziell von der TT-Administration bestätigter Troll

  • qwqw
    sorry kann ich nachvollziehen... hat den das handy einen ersichtlichen hardware defekt, also hingt der vergleich mit dem fernseher...
    liegt vielleicht ein fehler in der software vor und dieser ist eigentlich doch vom mc60 nicht bekannt oder ist er schon im forum herumgegeangen...
    sehe ich eigentlich wie bei einem pc...kunde ist unfaehig,spielt seinen pc tod...besteht auf reklamation und dann kommt die grosse rechnung fuer seine unfaehigkeit :D

    Riccardo Ricco`s Vater Rubhino
    "Einmal habe ich zu ihn gesagt:"Du bist mein Sohn, aber ich habe noch nie jemand mit so einem abstoßenden Charakter gesehen."Er hat keine Antwort gegeben."

  • Es ist doch keine Frage der Nachvollziehbarkeit.
    Der Händler muss beweisen, dass die offensichtliche Fehlfunktion bzw. der entstandene Defekt nicht von der original verkauften Software oder der gebrauchsüblichen Verwendung herrührt. Er muss daher auch den wahren Grund aufzeigen, ein einfaches: "An uns liegt es nicht, die Software war i.O. wie bei den anderen Handys" reicht vor Gericht nicht.
    Und da spielt es natürlich keine Rolle, ob es durch die Registrierung oder durch Laden eines Jamba-Abos zum Absturz gekommen ist.
    Beides waren gebrauchsübliche Verwendungen des Gerätes. Natürlich könnte o2 versuchen Jamba dafür verantwortlich zu machen und denen nachzuweisen, dass Ihre Software fehlerhaft war und zum Absturz führte.
    Der Kunde brauchte in jedem Fall aber nicht damit zu rechnen, dass wenn er wie Millionen anderer Handykunden ein Abo (ja wohl auch noch innerhalb des o2-Vertrages) von Jamba aktiviert, dass das Gerät dann vorhandene Daten einfach löscht. Damit hat er nicht zu rechnen, wenn es nicht im Benutzerhandbuch steht und schon ist der Ball wieder bei Siemens und o2 – zumindest wird Jamba den Fehler nicht aufsichnehmen oder es wird schwierig es Jamba zu beweisen. Dass müsste dann aber der Händler tun, wenn er nachweisen will, dass obwohl ein Fehler auftrat dies nicht durch die Software bzw. o2 Registrierung oder Deaktivierung geschah.

    offiziell von der TT-Administration bestätigter Troll

  • kein garantieanspruch!


    anderer vergleich:
    -ich kaufe einen videorecorder, dem gerät liegt eine videokassette mit einem spielfilm bei.
    -ich als kunde überspiele(lösche) den film!
    -dann gehe ich zum händler und verlange den film auf einer neuen videokassette!


    irgendetwas kann da wohl nicht stimmen!


    tobias28


    siemens bietet ja zwei jahre herstellergarantie!


    entweder schickst du den kunden in einen service point von siemens !
    oder wenn der kunde im laden steht, rufst du die siemenshotline an u. drückst den hörer dem kunden in die hand. dann kann er seine ansicht u. den "fehler" schildern!

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