Stresskunden o2

  • qwqw: Wenn du hier auf § 476 BGB hinauswillst, liegst du ein wenig falsch:


    § 476 stellt nicht mehr als eine zeitliche Vermutung hinsichtlich des Entsehungszeitpunktes des Mangels zu Lasten des Unternehmers dar.


    Der Unternehmer muss nicht beweisen können, dass kein Mangel vorliegt. Der Verbraucher muss vielmehr beweisen, dass (aktuell) überhaupt ein Sachmangel i.S.d. § 434 BGB vorliegt (und nicht etwa nur eine durch unsachgemäßen Gebrauch verursachte Fehlfunktion), allerdings mit der Erleicherung des § 476, dass er das Vorliegen / Angelegtsein dieses Mangels bereits zum Zeitpunkt des Gafahrübergangs nicht darlegen muss.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • hi


    wie es nun mit so einem software update aussieht stellt sich am montag seitens von siemens dar


    wenn sie es durchführen gerne keine frage dann wird das gerät eingeschickt


    obwohl kein sachmangel oder gerätefehler vorliegen tut.


    aber wenn wir jetzt in deutschland so weit schon sind das der händler schon für fehler vom kunden haften mus innerhalb der garantie na prost malzeit..


    aber dann kaufe ich morgen einen pc formatiere ihn und gehe zum händler und mache auch garantie anspruch geltend.


    obwohl ich selber schuld bin.


    wo leben wir heute.



    aber mal schauen was am montag rauskommt


    und siemens sprechen tut.


    achso im übrigend nicht in einem o2 shop,sondern im freien fachhandel würde ihm das gerät verkauft

  • Zitat

    Original geschrieben von tobias28
    achso im übrigend nicht in einem o2 shop,sondern im freien fachhandel würde ihm das gerät verkauft


    Wenn ihr nicht Verkäufer des Geräts seid, kann der MC60-Besitzer auch keinerlei Ansprüche aus Sachmangelhaftung gegen euch geltend machen.


    Bliebe nur noch die Herstellergarantie von Siemens, aber da seid ihr sicher ohne "Deckungszusage" seitens Siemens zu keiner Annahme von Defektgeräten verpflichtet.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • er hat keine anspruch auf die verschwundenen bilder und töne. diese stellen im sinne des BGB nur ein zubehör dar, welche, wenn sie nicht ausdrücklich im kaufvertrag aufgeführt sind keine Auswirkung auf die GArantie haben.


    Aber mach es dir doch einfach. Besorg dir für deinen Laden ein Datenkabel und spiel ihm die fehlenden Logos selber im Laden auf. Ist ne Sache von 5minuten!

  • Zitat

    Original geschrieben von dan21


    ...


    Aber mach es dir doch einfach. Besorg dir für deinen Laden ein Datenkabel und spiel ihm die fehlenden Logos selber im Laden auf. Ist ne Sache von 5minuten!


    und zerschieß ihm dabei womöglich noch sein Prachthandy, um nachher womöglich tatsächlich in der Haftung zu stehen...

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  • Geht es wirklich hier wirklich nur um so ein dummes 5 Euro - Jamba - Abo ?


    Kann doch wohl nicht sein, dass sich deswegen eine beschwert. Schon die Tatsache, dass man 5 Euro für Klingeltöne ausgibt, ist mir unverständlich !
    Und wenn schon, dann würde er von mir 5 Euro bekommen- soll er sich alles gelöschte wieder draufladen und glücklich sein.


    Ich als ernsthafter Rechtsanwalt würde anfangen zu lachen, wenn einer wegen Handybildchen klagen will .... gibt es keine ernsthafteren Probleme ?

    o2o mit 3 Multicards, Internetpack M, Blackberry-Option
    o2 Inklusiv 50
    Fonic

  • Zitat

    Original geschrieben von qwqw
    Warum nimmt man das Handy denn nicht einfach zurück?
    Da ja schon benutzt ist doch sicher der Neuwert geschmälert (man findet doch immer Abnutzungsstellen oder kleinste Kratzer.
    Also einfach Abnutzungsgebühr verlangen und umtauschen


    Sorry, aber wenn ich sowas lese kommts mir echt hoch!
    Genau das wollen solchen "Kunden" doch :mad:
    Erst das Handy wieder zurückgeben weil sie es vielleicht anderswo 20 Euro billiger gesehen haben, wenn man ihnen dann erklärt daß Prepaid-Handys von der Rücknahme ausgeschlossen sind denken sie sich irgendeinen anderen Käse aus...


    Ich würde auf jeden Fall hart bleiben und das Handy nicht zurücknehmen.
    Wenn das das Handy sowieso schon bei Siemens getauscht worden ist macht das die ganze Sache doch für den Shop sogar noch einfacher, die Garantie besteht dann nur noch bei Siemens und nicht mehr über den Shop.
    Weil das SWAP-Handy ja von Siemens direkt kommt und nicht von o2.


    Und beim einschicken ist die ganze Sache doch sowieso rechtlich abgesichert denke ich oder?
    Zumindest bei E-Plus ist es so.
    Auf unseren SWAP-Formularen ist sogar extra eine Klausel woraus der Kunde eindeutig akzeptiert daß wenn bei der Prüfung des Geräts ein Fehler festgestellt wird der nicht unter die Gewährleistung fällt das ganze 79 Euro kostet...
    Und da kann er sich dann nicht mehr rausreden oder -winden, dann heißt es nur noch Zahlemann & Söhne!

    Telekom Magenta Mobil XL Flex (=> zu Hause als Festnetzersatz in der Fritzbox 6850 5G (Rufnummer über DECT verfügbar))

    EDEKA Smart Jahrespaket Start (=> unterwegs im Smartphone)

    Fritzbox 6850 5G, 6890, 6820 v1, 6820 v2, 6842, 6840 v2

    Google Pixel, Pixel 2, Pixel 3, Pixel 4, Pixel 4a(2x), Pixel 5(2x), Pixel 6

    LG G7 + 256GB microSD (=> HiRes Quad DAC zum Musik hören)

    Huawei P30 + 256GB NanoMemory (=> zum kreativen Fotografieren unterwegs)

  • Ähnlich ist es bei uns (D2) auch. Das der „Kunde“ Darüber belehrt wird, das wenn, NACHWEISLICH ein Eigenverschulden vorliegt, er selbst in Regress genommen werden kann und mit einem Gutachten kann dies schon etwas teuer werden. Ich bitte, mich hier nicht falsch zu verstehen, wir kommen auf jeden fall unsere Garantie Pflicht nach. Trotzdem haben wir schon manchmal Kunden, mit Geräten (Garantiefällen), wo offensichtlich daran herum manipuliert wurde :confused: . Und eben diese belehren wir darüber, das eine Reparatur oder Gutachten unter umständen, dann Kostenpflichtig ist. Verbraucherschutz in allen ehren, aber auch wir (Händler) haben Rechte: Gruß Smarti :top:

  • es ist nicht so das wir freier fachhandel sind und unserer garantie nicht nachkommen wollen steht in keiner frage


    aber ich hab als fachhandel eben entweder ein großes reperaturcenter oder wickel es direkt über siemens ab


    wie gesagt die bilder und so waren am anfang noch auf dem handy


    ich hab mit einem guten freund der in einem o2 shop direkt von o2 kein partnershop arbeitet mal geredet


    der meinte
    die bilder etc sind nicht bestandteil der garantie


    aber trotzdem möchte ich den kunden auch zufriedenstellen aber ihm auch nicht in den hintern kriechen.

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