Durfte man am Sylester nicht noch alte Leuchtmunition und "Nebelgranaten" loslassen?
Dann könnte man sich ja mal mit so Nebel-Effektpulver aus dem Militärbedarf eindecken und nen Straßenzug einnebeln, oder?
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Durfte man am Sylester nicht noch alte Leuchtmunition und "Nebelgranaten" loslassen?
Dann könnte man sich ja mal mit so Nebel-Effektpulver aus dem Militärbedarf eindecken und nen Straßenzug einnebeln, oder?
Gute Frage. TMausHB könnte das wissen.
Vielleicht weiß auch jemand, wo man Leuchtkugelmunition mit Fallschirmchen herbekommt.
ZitatOriginal geschrieben von TheAsa
Durfte man am Sylester nicht noch alte Leuchtmunition und "Nebelgranaten" loslassen?
Nein, Körperverletzung ist strafbar. Und ich glaube nicht, dass der gute Sylvester Stallone das auch einfach so mit sich machen lässt.
Also lieber sein lassen.
ZitatOriginal geschrieben von TheAsa
Durfte man am Sylester nicht noch alte Leuchtmunition und "Nebelgranaten" loslassen?
Dann könnte man sich ja mal mit so Nebel-Effektpulver aus dem Militärbedarf eindecken und nen Straßenzug einnebeln, oder?
ich würde es nicht so sehen ob man es darf sondern viel mehr ob es jemanden stört dort wo du wohnst bzw. feierst...
ich glaube kaum es jemanden interessiert oder irgendwelche laien wissen obs erlaubt ist oder nicht...
es gibt ja auch rauchpulver völlig legal zu kaufen welches man auch so einfach benutzen darf,von daher wird nen bissl mehr bw nebel wohl kaum jemanden jucken;)
es macht ja kein knall wo man denkt es ist gewitter,also zünds an und habe spaß
ich werde mir dieses jahr auch wieder für rund 100€ etwas kaufen,mal sehen was es für schönes verbundfeuerwerk gibt :top:
ZitatVielleicht weiß auch jemand, wo man Leuchtkugelmunition mit Fallschirmchen herbekommt.
sprichst du davon: http://www.myvideo.de/watch/442998
http://bootszubehoer-meindl.co…_info.php/products_id/220
(preis sollte keine orientierung sein;) )
Re: Der Welches Feuerwerk kauft ihr euch zu Silvester Thread
ZitatOriginal geschrieben von Johnny13
Mal so ne Allgemeine Frage welches Feuerwerk(Böller,Batterien,Raketen) kauft ihr euch zu Silvester ? (wenn überhaupt)
Ich kauf nichts, ich spar lieber das Geld.
ZitatOriginal geschrieben von TheAsa
Durfte man am Sylester nicht noch alte Leuchtmunition und "Nebelgranaten" loslassen?
Entscheidend ist, welcher in Feuerwerksklasse die Teile einsortiert sind.
Klasse I: Kleinfeuerwerk, Darf ganzjährig gekauft und verballert werden, auch von Personen unter 18 Jahren.
Klasse II: Klassisches Sylvesterfeuerwerk. Verkauf nur kurz vor Sylvester, und nur an Personen über 18, Benutzung nur an Sylvester/Neujahr.
Klasse T1: Technisches Feuerwerk: Dazu gehören die meisten Bengal- und Rauch-Teile. Darf ganzjährig an Personen über 18 Verkauft werden. Benutzung nur für Technische und Show-Zwecke. Also auf Bühnen, bei Theateraufführungen, Filmaufnahmen, oder für Stömungstests (Rauchartikel) und natürlich Feuerwehrübungen.
Da Sylvester nicht darunter fällt, dürfen die Teile strenggenommen an Sylvester nicht benutzt werden. Stellt sich nur die Frage, wer das merkt, oder wen es interresiert.
Klasse III und IV fällt für nicht ausgebildete Feuerwerke sowiso flach.
dob, hast du grob ne Ahnung, wie es mit dem Führen der Schreckschusswaffen bei Blutalkohol <0,5%o ausschaut?
Dass man zum Führen einen kleinen Waffenschein braucht, ist mir bekannt (hoffe ich? ).
Aber wir können nich z.B. ein Bier trinken und uns dann auf die Straße stellen und bisschen nach oben schießen?
ZitatOriginal geschrieben von ad89
dob, hast du grob ne Ahnung, wie es mit dem Führen der Schreckschusswaffen bei Blutalkohol <0,5%o ausschaut?
ui, direkt nicht, aber google fand folgendes dazu:
Seit dem 01.04.2003 ist nun das neue Waffengesetz in kraft. Nun ist es so, dass sie weiterhin Schreckschußwaffen frei erwerben und besitzen dürfen, wenn sie min. 18 Jahre alt sind. Der Händler hat lediglich die Vorgabe, seine Kunden schriftlich über die Änderungen im Waffengesetz zu informieren und dies zu protokollieren.
Wer allerdings eine Schreckschußwaffe in der Öffentlichkeit führen will, muß set dem 01.04.2003 einen sogenannten "kleinen-Waffenschein" beantragen. Zuständig ist ihr Ordnungsamt, Rathaus oder Polizeidienststelle. Dort werden sie einen Antrag ausfüllen, einen Betrag ( 50 E plus Gebür zur Erstellung eines Führungszeugnisses) bezahlen und einige Tage warten müssen, bis ihr Antrag bearbeitet wird. Wenn Sie eine saubere Akte haben, sollte man ihnen den kleinen-Waffenschein nicht verweigern können!
Das Führen von Waffen in der eigenen Wohnung, auf dem eigenen Grundstück oder in den eigenen Geschäftsräumen (egal ob Eigentum, gepachtet oder gemietet) bleibt weiterhin jedem frei.
da steht jetzt mal keine Promillegrenze drin.....
in dem Änderungstext von damals auch nicht:
3.1 "Kleiner Waffenschein"
Neu eingeführt wurde der sogenannte "kleine Waffenschein" zum Führen, d.h. zum Transport bzw. dem Umgang mit
Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen außerhalb des befriedeten Besitztums oder der Geschäftsräume. Geprüft werden
hierfür Zuverlässigkeit und persönliche Eignung. Das Führen der o.g. Waffen ohne kleinen Waffenschein ist kein Kavaliersdelikt,
sondern eine Straftat und kann mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden.
Nur in folgenden Ausnahmefällen ist das Führen ohne diesen erlaubt:
- Schreckschuss- oder Signalwaffen zur Abgabe von Start- oder Beendigungszeichen bei Sportveranstaltungen, wenn optische
oder akustische Signalgebung erforderlich sind
- Signalwaffen beim Bergsteigen bzw. als verantwortliche/r Führer/in eines Wasserfahrzeuges für Not- und Rettungsübungen.
Gottseidank gebe ich schon seit Jahren kein Geld mehr für Feuerwerk aus. Das Geld spende ich lieber für gefallene Mädchen
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