Hi Community,
ich wollte die Kundigen unter Euch fragen, ob es rechtmäßig die Gewährleistungszeit zu verkürzen?
Ich habe bei einem Sonder- /Restpostenmarkt ein Fahrrad für 99 € gekauft (großer Fehler!), das ich zur Reparatur gebracht habe. In deren Geschäftsbedingungen steht, dass die Gewährleistung nur 6 Monate beträgt. Auf mein Erstaunen hin sagfte man mir, dass sie nur ein Sonderpostenmarkt sind, und es deswegen dürfen. Stimmt das?
Vielen Dank im Voraus!