Wie kulant ist EPlus? Problem mit NEC n21i

  • Hallo,


    habe das NEC 21i, leider habe ich mit dem Telefon das Problem das es sehr schlechten Empfang hat und ab und zu von alleine ausgeht! Das Handy ist 5 Monate alt, meine Frage nun wie kulant ist EPlus nach euren Erfahrungen in solch einem Fall?


    MfG
    Sascha

  • Welche Kulanz erwartest du?
    Gerätetausch ist kein Problem,vorzeitiges kündigen von I-mode war bei mir auch kein Problem, anderes Gerät(Modell) im Tausch da lassen sie sich nicht drauf ein.


    Aleusius

  • Nun, da muss EPlus ja nicht kulant sein, sondern dass ist eine ganz normale Gewährleistungspflicht von EPlus, Dir das Gerät auszutauschen

    \/\/olfgangS

  • Nach 5 Monaten bist Du ja noch nicht einmal in der Gewährleistung, sondern sogar noch in der Garantiezeit. Ein neues (gleiches) Modell dürfte demnach kein Problem darstellen.


    Cheeseburger

    Signatur?

  • Re: Wie kulant ist EPlus?


    Zitat

    Original geschrieben von saspor
    leider habe ich mit dem Telefon das Problem das es sehr schlechten Empfang hat und ab und zu von alleine ausgeht!


    Wie wäre es denn man mit einem Software Update? :rolleyes:


    Da wird man Dir sicherlich helfen können! :)

  • Zitat

    Original geschrieben von Cheeseburger
    Nach 5 Monaten bist Du ja noch nicht einmal in der Gewährleistung, sondern sogar noch in der Garantiezeit.


    Cheeseburger


    aha... selten so einen Quatsch gehört... :rolleyes:
    -die Gewährleistung dauert 24 Monate, innerhalb der ersten 6 Monate davon muss der Verkäufer nachweisen, dass das Gerät in Ordnung ist. Die GEwährleistung kann bei gewerblichen Kunden auf 12 Monate herabgesetzt werden (in den AGB), Ikea macht das z.B.
    -die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Garantiezeiten über 1 Jahr sind leider doch recht selten...


    also nach 5 Monaten besteht sowohl Gewährleistung als auch Garantieanspruch. Bei Gewährleistung hast du aber den Vorteil, dass der Verkäufer (E-Plus) Nachweisen muss, dass das Gerät einwandfrei funktioniert um nicht nachbessern zu müssen


    Wenn du versuchen willst den Kaufvertrag rückgängig machen zu können musst du auch unbedingt die Gewährleistung nutzen, nach 2 erfolglosen Nachbesserungsversuchen kannst du dann vom Vertrag zurücktreten

    Viele Grüße
    Martin


  • Punkt 1, hast natürlich Recht, richtig ist selbstverständlich die Beweislastumkehr in den ersten 6 Monaten.


    Punkt 2, hast auch Recht, wollte mit meiner Aussage nur zum Ausdruck bringen, dass natürlich noch Garantie besteht, somit die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche nicht zwingend zur Anwendung kommen.


    Punkt 3, wo bitte steht geschrieben, dass du zwei Nachbesserungsversuche in Kauf nehmen musst? Selten so einen.............. gehört!


    Cheeseburger

    Signatur?


  • Im BGB wird von "angemessen" gesprochen in Bezug auf die Nachbesserungsversuche AFAIK, nach gängiger Rechtsprechung kann man von 2 Nachbesserungsversuchen ausgehen.


    saspor:


    Ich habe meinen Imodevertrag auch etwas eher gekündigt bekommen mit der gleichzeitigen Beauftagung des GPRS Data S Tarifs, ich hatte die einmonatige Kündigungsfrist verschlafen, die man innerhalb der 6 Monate Mindestvertragslaufzeit des Imodevertrages bei einer Kündigung desselben beachten muss.


    EPS hat diesen nach Einreichung meines Anliegens an die Kündigungsabteilung sogar sofort deaktiviert und nicht erst zum 13.9., diese Kulanz ist sicher auch abhängig vom Umsatz und der Länge des Vertragsverhältnisses mit EPS.


    Einen Tausch des NEC gegen ein anderes Endgerät halte ich für ausgeschlossen.


    cu,
    Matthias


    „Der Mann, der gesagt hat ‚Ich hätte lieber Glück als Talent.’ hat tiefe Lebensweisheit bewiesen. Manchmal will man nicht wahrhaben, wie viel im Leben vom Glück abhängt. Es ist erschreckend, wie viel außerhalb der eigenen Kontrolle liegt. Es gibt Augenblicke in einem Tennismatch, da trifft der Ball die Netzkante und kann für den Bruchteil einer Sekunde nach vorn... oder nach hinten fallen. Mit einem bisschen Glück fällt er nach vorn... und man gewinnt oder vielleicht auch nicht und man verliert.“

  • Zitat

    Original geschrieben von Mickey09


    Im BGB wird von "angemessen" gesprochen in Bezug auf die Nachbesserungsversuche AFAIK, nach gängiger Rechtsprechung kann man von 2 Nachbesserungsversuchen ausgehen.



    So war das bisher. Nach der Gesetzesreform (Jan 2002) gibt es hierzu noch keine Rechtsprechung von höheren Gerichten. Da bleibt es mal abzuwarten ob sich diese bislang gängige Rechtssprechung weiterhin durchsetzt. Imho wird scih das ändern, da man sich nach neuer Gesetzeslage nicht auf eine Nachbesserung einlassen muss.


    Cheeseburger

    Signatur?

  • Und IMHO wird sich die Rechtsprechung bezüglich der Anzahl der Nacherfüllungsversuchen nicht ändern es gibt hierzu keinerlei Anlass.


    Einziger Unterschied ist jetzt, dass der Händler nur 2-3 Nacherfüllungsversuche hat, wobei ein Nacherfüllungsversuch sowohl die Nachbesserung, als auch die Nachlieferung eines mangelfreien Gerätes bedeuten kann.


    Gruß
    DaFunk

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