Unfall mit Anhänger - Mietwagenkosten

  • Hallo,
    heute brauch ich mal wieder unbedingt community-power-Hilfe!:


    Ich (bzw. mein Bruder) haben im moment folgendes Problem:


    Vor 2 Wochen ist mir in mein Gespann (PKW + mitgeführten Anhänger) einer draufgefahren.


    Schaden bei uns ist ein Totalschaden des Anhänger + defekte Anhängerkupplung, Stoßstange und ein paar Kleinigkeiten am PKW.


    Am nächsten Tag stand eine schon länger geplante Trnasportfahrt von größeren Sachen (Kamin, Heizungen usw.) nach Spanien an.
    Reparatur des Anhänger und PKW's war natürlich innerhalb der Zeit toal unmöglich, da ja noch nichtmals ein Gutachten vorlag.


    Als Ersatz habe ich einen großen Vito angemietet, da es auf dem Mietmarkt kaum einen PKW mit AHK gibt, der 1 Tonne Gewicht im Anhänger ordentlich zieht.


    Die Mietwagenkosten belaufen sich (ich hab mich dann auch noch 2 Wochen in Spanien aufgehalten - war auch so geplant) auf ca. 850€.


    Hat es überhaupt Sinn, die vollen Mietwagenkosten bei der Versicherung einzufordern, oder werden die unter allen Umständen nur die im Gutachten betitelten "4 Tage Reparaturdauer" verrechnen?


    Wie gesagt, den schon vorher geplanten Aufenthalt kann ich problemlos anhand z.B. Fährbuchungen nachweisen.


    Gr.
    Kai

  • Streng genommen kannst Du den gesamten Betrag liquidieren, da Dir die Kosten ja adäquat kausal durch den Auffahrunfall entstanden sind.


    Trotzdem trifft Dich als Geschädigten immer eine sog. Schadensminderungspflicht. Dh. zum Beispiel, dass Du bei einem Unfall mit deinem Twingo dir nicht etwa eine Mercedes S-Klasse als Mietwagen nehmen kannst, sondern in der Regel immer nur einen Wagen eine Klasse unter deinem eigenen. - Schliesslich soll ja nur deine Mobilität aufrechterhalten werden, Du sollst dich nicht durch den Unfall bereichern.


    So gesehen warst Du zwar darauf angewiesen einen solchen Mietwagen zu mieten. Jedoch hast Du doch mit Sicherheit in Spanien nicht die gesamte Zeit eine Transportmöglichkeit benötigt. Von daher wäre es wohl angemessen gewesen den Wagen nur für die Transportation zu nutzen und dann auf ein kleineres Modell umzusteigen (falls möglich).


    Wie dem auch sei, eine klare Aussage wird man dazu wahrscheinlich nicht treffen können.


    Wenn du wirklich nachweisen kannst, dass die zwei Wochen Tour geplant war und schon mit getätigten Aufwendungen verbunden war (Quittungen, Aussage von Mitreisenden, etc..) und dir keine andere Möglichkeit offenstand als den Vito für den gesamten Trip zu nutzen, dann steht dir zu dir den gesamten Betrag erstatten zu lassen.


    Wenn die Versicherung/der Schädiger eine (volle) Kostenübernahme ablehnt würde ich den Nachweis führen dass du auf den Wagen angewiesen warst.


    Falls du abgewimmelt werden solltest würde ich evtl. das Hinzuziehen eines Anwalts empfehlen - weil es wäre schon ärgerlich auf den Kosten sitzen zu bleiben, die ja nun mal wirklich nur wegen des Unfalls entstanden sind.



    gruss,


    Jimbo

  • alloha,


    nach meiner information darf dir durch den schaden den dein schaediger dir verursacht hat, kein nachteil entstehen. wenn also die zwei wochen von vornherein geplant waren, muesstest du gute chancen auf das geld haben. ich schaetze aber, du musst dieses nachweisen(evtl. buchungsbeleg des hotels/pension). ausserdem evtl. einen schriftlichen beleg des autovermieters, dass es nicht moeglich ist in spanien das auto vor ort zu wechseln... . ich druecke dir die daumen:top: .


    greetz
    caoz

  • Das es nicht möglich ist, einen Deutschen Mietwagen in Spanien zu tauschen, dürfte wohl jedem klar sein, der sich schonmal mit Importfahrzeugen bzw. die Umschreibekosten für ein Importfahrzeug beschäftigt hat.


    Außerdem kam ein Wechsel (wenn auch möglich) für mich garnicht in Frage, da ich den Wagen auch in Spamen für Transportfahrten brauchte.


    Danke für eure Aussagen, ich werde es zumindestens versuchen, die Mietwagenkosten voll anzurechnen, mal sehen was passiert.


    Greetz,
    Kai

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