KFZ Versicherung noch bis Ende des Monats wechseln ;)

  • habe mal kurz eine zwischenfrage..


    Ist der Versicherungsbeitrag eigentlich zu hoch?


    Ich fahre einen peugeot 206 (75ps) und bin im versicherungsranking ;) bei 60% (Fahranfänger unter 25 Jahre, habe den lappen nun mehr als 3 Jahre und unfallfrei). Musste nun um die ~1100€ zahlen :mad:

    hey ich dachte ihr habtn einfamilienhaus? muss ich bei müller oder bei licht klingeln?


    #~#~# 59 Einträge in der TT-Vertrauensliste Teil IV !! #~#~#


    #~#~# 4 Eintrag in der TT-Vertrauensliste Teil V !! #~#~#

  • Es gibt tonnenweise Vergleichsdienste im Web - warum rechnest Du Dir das nicht selbst aus?

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • Zitat

    Original geschrieben von MK83
    habe mal kurz eine zwischenfrage..


    Ist der Versicherungsbeitrag eigentlich zu hoch?


    Ich fahre einen peugeot 206 (75ps) und bin im versicherungsranking ;) bei 60% (Fahranfänger unter 25 Jahre, habe den lappen nun mehr als 3 Jahre und unfallfrei). Musste nun um die ~1100€ zahlen :mad:


    heiho,


    mach doch mal nen versicherungsvergleich.... links findest du hier im beitrag.


    Edit: upps.. zu spät


    wenn du gut aussiehst, dann besorge ich dir auch prozente... ;)


    Edit2: angebot gilt weiter....

    "Sind das die Nazis, Walter? – Nein, Donny… Diese Männer sind Nihilisten! Du brauchst keine Angst zu haben…"

  • Zitat

    Original geschrieben von Merlin
    Wie gesagt, falls du eine Beitragserhöhung bekommen hast, dann gilt der Termin 30.11. ja nicht unbedingt, sondern du hast vier Wochen nach Zugang der Beitragserhöhung Zeit den Vertrag zum Wirksamwerden der Erhöhung zu kündigen, kann also z.B. auch während des Jahres irgendwann sein.


    Ganz dumme Frage: Ich habe zwar keine Erhöhung meiner Versicherung bekommen, sondern eine Verbilligung. Soll heissen: Typ und Regionalklasse gingen runter und damit die Rechnung der Versicherung.


    Kann man trotzdem die Versicherung wechseln?


    Martin

  • Nein, es besteht deswegen kein außerordentliches Kündigungsrecht. Ein außerordentliches Kündigungsrecht im Schadensfall ist dir unbenommen.


    Gruß,
    Martin :)

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