ZitatOriginal geschrieben von Masta_U
so aber unvollständig. gewährleistung beudetet ja, dass du, wenn das ding ohne dein verschulden innerhalb der gewährleistungszeit kaputt geht ein recht darauf hast, dass es repariert wird.
muss also nicht beim kauf schon defekt gewesen sein!
Schau Dir mal § 434 BGB an.