Ipod nach 14 Tagen defekt. Welche Rechte habe ich?

  • Zitat

    Original geschrieben von Masta_U
    so aber unvollständig. gewährleistung beudetet ja, dass du, wenn das ding ohne dein verschulden innerhalb der gewährleistungszeit kaputt geht ein recht darauf hast, dass es repariert wird.


    muss also nicht beim kauf schon defekt gewesen sein!


    Schau Dir mal § 434 BGB an. :rolleyes:

  • die sind ja echt gut
    also bei mm haben die immer getauscht wenns unter 6 monaten war.was kann ich auch dafür wenns ohne eigenes verschulden genau in den 6 monaten kaput geht


    gruß hitchhaker

  • Zitat

    Original geschrieben von Masta_U
    so aber unvollständig. gewährleistung beudetet ja, dass du, wenn das ding ohne dein verschulden innerhalb der gewährleistungszeit kaputt geht ein recht darauf hast, dass es repariert wird.


    muss also nicht beim kauf schon defekt gewesen sein!


    Nein, das stimmt nicht.
    Laut §434 BGB muss der Verkäufer ein fehlerfreies Produkt liefern. Wenn er das nicht getan hat, hast du einen Anspruich auf Reparatur...
    Das eigendliche Problem ist, das der VK innerhalb der ersten 6 Monate nachweisen muss, das er ein fehlerfreies Produkt geliefert hat, was u.U. schwierig bis unmöglich sein dürfte.

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