Wenn das schon geplant wird, dann könnten die Heinis ja wenigstens mal nen Hinweis auf der Homepage anbringen... dieses blöde Foto und nur der Text, dass die KB-Online zur Zeit nicht erreichbar ist, bringt einen ja nicht wirklich weiter.
Für die Zukunft wünsche ich mir einen schönen dicken Rahmen mit der Angabe, dass von-bis Wartungsarbeiten durchgeführt werden
(Ich wage jedoch zu bezweifeln, dass es die E+ler interessiert, was die Kunden wollen :D)
ZitatOriginal geschrieben von shausch
Du bezahlst fuer eine Leistung (der online-Zugang ist ja wohl Vertragsbestandteil in den Web-Tarifen, das weiss ich allerdings nicht), diese Leistung wird nicht erbracht, also gelten die Maengel-Regeln des BGB bezueglich Minderung oder Kuendigung.
Habe mir jetzt mal die AGBs zur KB-Online angesehen (E+ fasst die Dienstleistungen "E+ Portaldienstleistungen" einschließlich der "KB-Online" zusammen als "DIENST").
Darin steht u.a. (2.3):
"Mit dem DIENST bietet EPS freiwillige Dienstleistungen an. EPS ist jederzeit berechtigt, einzelne Leistungsmerkmale zu verändern oder den DIENST insgesamt oder in Teilen einzustellen. [...]"
Auf die WEB-Tarife wird übrigens nicht explizit eingegangen Zu denen gibt es auch keine extra AGBs.
Im Zuge dessen frage ich mich übrigens gerade: Wenn EPS die Dienstleistung "KB-Online" jederzeit einstellen kann - was passiert dann mit den WEB-Tarifen? (*lol* - ich spinne gerade einfach mal rum)