Komischer Anruf für TV-Spielfilm-Abo! Falle?!?

  • Hallo Zusammen,
    ich bin gerade evt. in eine Telefon-Auschwatz-Falle getappt und wollte mal hören, ob hier jemand näheres weiß!


    So ein Call-Center ruft bei mir an und sagt ich hätte bei einer Haushaltsumfrage teilgenommen und dabei was gewonnen. Alle Alarmglocken klingeln schon - allerdings muss ich dazusagen, ich habe letztens in der Tat so ein Telefoninterview über mich ergehen lassen. :rolleyes:


    Der Gewinn war dann auch keine Kreuzfahrt, sondern ein 8monatiges Abo der TV-Spielfilm mit einem 30%igen Kostenvorteil. :D
    Okay, TV-Spielfilm kaufen wir sowieso immer und 30% Kostenvorteil hört sich ganz gut.
    Die Lady am anderen Ende der Strippe hat mir dann auch alle Vorteil genannt:
    Lässt sich jederzeit per Hotline kündigen (nr hat sie mir auch gegeben 0800 - 55 45 XXX) und blabla blub eben.
    Dann hat sie mir alle persönlichen Infos aus der Tasche gezogen und ich würde jetzt angeschrieben werden, könnte mir alles nochmal durchlesen und dann entscheiden.
    Was mich am Ende aber stuzig gemacht hat, ist, dass sie meine Bankverbindung haben wollte, die ich ihr leider auch gegeben habe :mad: . Habe mir in dem Moment halt nur gedacht, dass ich ja nichts unterschrieben habe und das ich das Geld im Zweifelsfall ja jederzeit zurückbuchen lassen kann.


    Falls es sich wirklich nur um Abo-Aufschwatzen handelt mit leichtem Kostenvorteil im ersten halben Jahr wäre es gar nicht so schlecht- kündigen kann ich ja immer noch, bzw. noch ist ja nichts abgeschlossen, da ich darauf bestand erst alles schriftlich vor mir liegen haben zu wollen.


    Können die mir denn auf irgendeinem Wege jetzt trotzdem das Konto abräumen??


    Andreas

    Eine Smith & Wesson übertrumpft vier Asse

  • Um dein Konto brauchst du keine Angst haben, du kannst ja jeder Lastschrift widersprechen.


    ich würde vielleicht trotzdem über eine Stornierung nachdenken, dass ist 14 Tage lang möglich.


    Denn an ein TVS Abo kommt wesentlich günstiger, z.b. bei http://www.praemienkiosk.de für effektiv 8,52€ im Jahr (bei Wahl eines Universalgutscheins als Prämie).

  • Zitat


    Dann hat sie mir alle persönlichen Infos aus der Tasche gezogen und ich würde jetzt angeschrieben werden, könnte mir alles nochmal durchlesen und dann entscheiden.
    Was mich am Ende aber stuzig gemacht hat, ist, dass sie meine Bankverbindung haben wollte, die ich ihr leider auch gegeben habe


    Zitat

    noch ist ja nichts abgeschlossen


    Schickst du mir mal deine Rufnummer? :rolleyes:


    Wie naiv kann man sein :D ? Also, es gibt die Möglichkeit auch per Telefon Verträge abzuschließen. Ich kann dich aber beruhigen. Du kannst, IMHO, 14 Tage wiederrufen, sobald du den "Vertrag" oder wie immer man das nennt, aufhebst.


    Viel Glück.


    Dominik :)

  • Zitat

    Also, es gibt die Möglichkeit auch per Telefon Verträge abzuschließen. Ich kann dich aber beruhigen. Du kannst, IMHO, 14 Tage wiederrufen, sobald du den "Vertrag" oder wie immer man das nennt, aufhebst.


    Ein Vertrag ist aus meiner Sicht ja gar nicht zu Stande gekommen.
    Ich habe ausdrücklich erklärt, dass ich mich erst entscheide, wenn ich die Sachen schwarz auf weiß vor mir liegen habe.
    Tatsache ist aber auch, dass ich mir seit 1 Stunde vor Wut ein Loch in den Bauch beißen möchte, dass ich mir überhaupt auf den Mist eingelassen habe, wo ich normalerweise der erste bin, der bei den Worten "Sie haben gewonnen" den Hörer auf die Gabel knallt. :mad:


    Im Nachhinein habe ich aber auch eher das Gefühl, dass die einfach Abos loswerden wollen, so nach dem Motto, die kündigen hinterher eh nicht.


    Andreas

    Eine Smith & Wesson übertrumpft vier Asse

  • Ist das telefonisch eigentlich schon rechtens.Ich meine den Vertrag.Normalerweise unterschreibt man ja was.
    Also ich würde auch widersprechen (innerhalb der nächsten 14 Tage) und wenn doch Geld abgebucht wird,zurückgehen lassen.

    "Ich bin wie ich will und ich rede wie ich will. Wer das nicht kapiert, kann mich mal am Arsch lecken."

  • hallo,


    einem freund ist was ähnliches passiert.. er konnte allerdings nicht zurücktreten.


    wir hatten das damals mal nachgelesen und es war rechtens.


    ich sehe ihn heute abend und frage mal, wie das genau war.

    "Sind das die Nazis, Walter? – Nein, Donny… Diese Männer sind Nihilisten! Du brauchst keine Angst zu haben…"

  • Als hatte auch so einen Anruf. Dabei ging es auch um ein Abo. Hatte damals bei einem Gewinnspiel auf der "Du und deine Welt" in Hamburg mitgemacht. Das war von TV Today.


    Irgendwann kam dieser Anruf und sie hat mich alles gefragt usw. KOnnte aber auch ne andere Zeitung nehmen. Habe mich für die Flug Revue entschieden.


    Die wollten auch die BAnkverbidnug schon haben. BEgründung: Die ist dann vorgedruckt auf dem Breif den wir Ihnen noch zu schicken.
    Da man Lastschriften rückgngig machen kann, habe ich die Bankdaten gegeben.


    BIs jetzt klappt das mit dem Abo auch ganz reibungslos...


    Trotzdem seltsam sowas.

  • Zitat

    Original geschrieben von Trauma
    Ist das telefonisch eigentlich schon rechtens.Ich meine den Vertrag.Normalerweise unterschreibt man ja was.
    Also ich würde auch widersprechen (innerhalb der nächsten 14 Tage) und wenn doch Geld abgebucht wird,zurückgehen lassen.


    Verträge können sowohl mündlich als auch durch Handschlag besiegelt werden (lt. BGB; Stand: 2003).

  • ----------------------------------------------------
    (4) Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen


    1. zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde,


    2. zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind,


    3. zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten,


    4. zur Erbringung von Wett- und Lotterie-Dienstleistungen oder


    5. die in der Form von Versteigerungen (§ 156) geschlossen werden.


    (5) Das Widerrufsrecht besteht ferner nicht bei Fernabsatzverträgen, bei denen dem Verbraucher bereits auf Grund der §§ 499 bis 507 ein Widerrufs- oder Rückgaberecht nach § 355 oder § 356 zusteht. Bei solchen Verträgen gilt Absatz 2 entsprechend.
    --------------------------------------------------------------------------------



    Allerdings dürfte so eine "Sie haben gewonnen" Masche auch nicht so ganz rechtens sein.
    --------------------------------------------------------------------------------
    § 312 c Unterrichtung des Verbrauchers bei Fernabsatzverträgen


    (1) Der Unternehmer hat den Verbraucher rechtzeitig vor Abschluss eines Fernabsatzvertrags in einer dem eingesetzten Fernkommunikationsmittel entsprechenden Weise klar und verständlich zu informieren über


    1. die Einzelheiten des Vertrags, für die dies in der Rechtsverordnung nach Artikel 240 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche bestimmt ist, und


    2. den geschäftlichen Zweck des Vertrags.


    Bei Telefongesprächen muss der Unternehmer seine Identität und den gewerblichen Zweck des Vertrags bereits zu Beginn des Gesprächs ausdrücklich offenlegen.


    (2) Der Unternehmer hat dem Verbraucher die in der Rechtsverordnung nach Artikel 240 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche bestimmten Informationen in dem dort bestimmten Umfang und der dort bestimmten Art und Weise alsbald, spätestens bis zur vollständigen Erfüllung des Vertrags, bei Waren spätestens bei Lieferung an den Verbraucher, in Textform mitzuteilen.



    http://www.fernabsatz-gesetz.d…cht/Fernabsatzvertrag.htm

  • Vielen Dank für Eure Antworten :top:
    Werde jetzt die nächste Woche mal in aller Ruhe abwarten, ob die mir was schicken.
    Einen Vertrag habe ich meiner Ansicht nach nicht abgeschlossen. Ich habe mich zwar interessiert gezeigt, aber ausdrücklich darauf bestanden, dass ich die Unterlagen schriftlich zugeschickt bekommen möchte und dass ich mich erst dann entscheide.


    Am meisten ärgert mich eben nur meine eigene Dummheit. Wahrscheinlich hätte ich auch ganz anders reagiert, wenn ich nicht
    a) wirklich kurz zuvor an einer Umfrage teilgenommen hätte
    b) das Vorteilsabo einigermaßen hätte gebrauchen können.


    Was auch gegen einen Vertrag spricht:
    Es sind keine konkreten Zahlen genannt worden. Die haben mir mit keiner Silbe gesagt, was ich am Ende bezahlen muss.


    Andreas

    Eine Smith & Wesson übertrumpft vier Asse

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!