Private Haftpflicht - Tipps und Empfehlungen

  • ab wann schaden melden


    ich habe nen Schadensfall, meine Versicherung (Axa via CP) hat keine SB.


    Der Schaden ist allerdings recht gering (der erste Schaden überhaupt). Wann sollte man den Schaden selbst bezahlen, und wann einreichen? Also 5 Euro würd ich nie einreichen, was bei 30 Euro oder bei 60?


    Grüße

  • Zitat

    Original geschrieben von Metzger80
    Habe auf die schnelle ein Stelle im Netz gefunden, die meiner Meinung ist: *Klick*
    Die Ersparnisse liegen bei ungefähr 15-20 EUR/Jahr (habe mal kurz den Tarifrechner mit und ohne SB bemüht) - dafür rechnet sich keine SB i.H.v. 150 EUR.


    Das ist jetzt wirklich eine Glaubensfrage. Es geht hier um das Grundverständnis von Versicherungen. Ich würde nie auf die Idee kommen einen Schaden in Höhe von 30 oder 60€ zu melden. Der Aufwand für die paar Euro wäre mir zu hoch. Da verbringe ich meine Freizeit lieber mit meiner Familie oder mache sonstwas als wieder mal vorm PC zu hocken und zu schreiben. Ausserdem kann man nicht alle zwei Jahre Schäden einreichen. Irgendwann kommt die ausserordentliche Kündigung des VU. Ich verstehe Versicherungen als eine Institution, die Dich vor Schäden schützen die Du selbst nicht mehr alleine Tragen kannst bzw. sehr unangenehm sind zu tragen.


    Ich bin seit 6 Jahren Versicherungsmakler. Bekomme somit alle Schäden meiner Kunden mit. Viele dieser Kunden habe ich bei der Haftpflichtkasse versichert. (Testsieger Finanztest 08) Dort liegt der Preisvorteil durch die SB bei 20-30€. Je nach Deckungsumfang. SB beträgt 125€. Teile ich nun die SB durch die Ersparnis muss der Kunde 4 Jahre schadenfrei sein um günstiger zu fahren.


    Nur zur Info: mehr als 80% unserer Kunden hatten noch nie einen Haftpflichtschaden.


    Im übrigen steigen die Prämien von Tarifen mit SB viel langsamer als bei Tarifen ohne SB. Sicherlich gibt es hier kein Richtg und kein Falsch. Ich bin aber ein Freund einer maßvollen SB.


    BaMi

  • Naja das ist typisch D, alles überversichert.


    Versicherungen dienen bei mir nur den Zweck mich vor einem finanziellen Ruin zu bewahren.


    In D wollen aber sehr viele perfekt abgesichert sein und alles bezahlt bekommen wenn mal was ist usw.


    150 Euro SB interessieren mich absolut nicht. 2 Stellige Beträge würde ich sowieso nie ner Versicherung melden. Alleine schon die Zeit der Schadensmeldung/Abwicklung usw. ist mir mehr Wert.


    Und wenn dann doch mal ein größerer Schaden kann ich mir die SB durchaus leisten.

  • Zitat

    Original geschrieben von HansFranz123
    Danke für die Info. Mein Dad ist bei AXA und hat jetzt gekündigt und heute haben wir den CP Plus abgeschlossen :top: Ist ja lustig, dass das auch über die AXA geht.


    Man aber direkt bei AXA 20% mehr bezahlt hat.



    Gern geschehen! :)



    Ich werde meinen CP-Axa-Tarif aber wohl zu Ende des Jahres kündigen und den Degenia-Premium-Tarif nehmen. Das ist es mir wert, zumal dort die Ausfalldeckung ohne SB (statt 2.500 Euro!) und die Schlüsselverlustversicherung nur 50 Euro SB hat. :)



    :) MTT :)

    Multae causae sunt bibendi...

  • Re: ab wann schaden melden


    Zitat

    Original geschrieben von Steffi21
    ich habe nen Schadensfall, meine Versicherung (Axa via CP) hat keine SB.


    Der Schaden ist allerdings recht gering (der erste Schaden überhaupt). Wann sollte man den Schaden selbst bezahlen, und wann einreichen? Also 5 Euro würd ich nie einreichen, was bei 30 Euro oder bei 60?


    Grüße


    CP, also Comfortplan ist ja "Dein" Vers.makler und bietet sich als Ansprechpartner an. Allerdings gilt meines Wissens:
    ein Makler ist - sinngemäß - das "Ohr" der Vers., also hier der Axa.
    Insofern sollte er Dir vorab recht gut sagen können, was Sache ist.

  • Re: Re: ab wann schaden melden


    Zitat

    Original geschrieben von Buzzwords
    Allerdings gilt meines Wissens:
    ein Makler ist - sinngemäß - das "Ohr" der Vers., also hier der Axa.


    Diese Aussage ist für Ausschließlichkeitsmitarbeiter korrekt. Für Makler gilt es nicht. Der Makler steht rechtlich auf Seite des Kunden.


    BaMi


  • Die Stiftung Warentest hat zur Zeit dieses Beitrags (Mitte 2009) das Tchibo/Asstel-Angebot geprüft:
    http://www.test.de/themen/vers…i-Tchibo/1788875/1788875/
    ".. Grundschutz und etwas mehr
    Wer anderen einen Schaden schuldhaft zufügt, haftet mit seinem ganzen Vermögen. Eine Haftpflichtversicherung bewahrt den Verursacher davor und zahlt. Die Asstel-Police bietet alle Leistungen, die jeder Vertrag haben sollte. Damit erfüllt sie den von Finanztest definierten Grundschutz. Über den Grundschutz hinaus ist für Familien mit kleinen Kindern wichtig, dass der Versicherer dafür aufkommt, wenn Tochter oder Sohn etwas anstellen. Kinder unter sieben Jahre sind deliktunfähig. Sie sind im Tchibo-Angebot gut abgesichert, und zwar bis 15 000 Euro. Auch andere typische Schäden sind abgesichert: Verliert etwa der Mieter seinen Schlüssel, der Teil eines Zentralschließsystems ist, kann das sehr teuer werden. Bis 15 000 Euro zahlt die Asstel für die Folgeschäden von Schlüsselverlusten.


    Fehlender Schutz
    Aber längst nicht alle von Finanztest bewerteten Risiken sind in der Haftpflichtpolice enthalten. Fällt bei Umzügen oder anderen Gefälligkeiten dem Helfer der Spiegel in Scherben, ersetzt die Asstel den Schaden nicht. Viele andere Unternehmen kommen aber dem Schutzbedürfnis ihrer Kunden bei solchen Hilfseinsätzen nach. Die Asstel zahlt nicht für Schäden an geliehenen, gemieteten oder gepachteten Gegenständen. Das ist bei vielen anderen Versicherern genau so: Geht die geborgte Bohrmaschine kaputt, dann erhält der Besitzer keinen Ersatz. ...
    Die angepriesenen 30 Prozent Schadenfreiheitsrabatt sind eine Marketingaktion. Der Neukunde, der direkt bei der Asstel abschließt, erhält 20 Prozent Nachlass, wenn er zuvor zwei Jahre keinen Schaden verursacht hat. ..";
    http://www.test.de/themen/vers…/1788875/1788875/1788877/
    "Die Haftpflichtpolice bei Tchibo ist gut und günstig. Wer noch ohne Schutz ist, kann jetzt zugreifen. ..."


    Die oben angesprochene "Marketingaktion" bei Tchibo gibt es derzeit nicht, der einzige Vorteil eines Asstel-Abschlusses via Tchibo ist wohl:
    http://www.asstel.de/applicati…o?partnerkey=TCHIBO_38R4E
    ".. Vertragslaufzeit
    Sie als Tchibo Kunde genießen exklusiv und abweichend von
    den allgemeinen Bedingungen ein tägliches Kündigungsrecht.
    Grundsätzlich läuft der Vertrag ein Jahr und verlängert
    sich jeweils um ein Jahr, wenn nicht eine der Parteien 3 Monate
    vor Ablauf den Vertrag kündigt."


    Wer die Asstel-Vers. jetzt abschließen möchte, kann dies statt über Tchibo auch über das Flugmeilen-Sammelprogramm der Lufthansa tun:
    http://www.miles-and-more.com/…id=2510726&l=de&cid=18002
    ".. Mit der ASSTEL Hausrat-, Haftpflicht- und Unfallversicherung ins neue Jahr starten und jeweils 4.000 Meilen sichern.


    Genießen Sie mit der Unfallversicherung optimalen Versicherungsschutz, sichern Sie Ihr Hab und Gut z.B. gegen Einbruchdiebstahl mit der Hausratversicherung oder wählen Sie die günstige Privathaftpflichtversicherung der ASSTEL. Vorsorge kann so einfach sein!


    Im Januar und Februar erhalten Sie jeweils 4.000 Meilen für einen guten Start in das Jahr 2010. ..."


    --> Die angegebene Seite(n), z.B. zur privaten HV-Beitragsberechnung:
    http://www.asstel.de/asstel/de…?IM=MIL_65FGE&wctrlteaser
    .. scheint noch auf dem Stand von 2009 zu sein (2.000 Meilen), also "Geduld"..
    ======================================================


    Wer also online eine Vers. abschließen will, hat mittlerweile "viele Möglichkeiten".
    Zum Vergleichen empfehlen kann ich ansonsten das Portal:
    http://www.fss-online.de/index.asp
    Sehr viele Arten von Vers. recht vieler (auch Online-)Anbieter gibt es da,
    also auch für den, der lieber über einen Makler oder Vers.vertreter abschließt.

  • Re: Re: Re: ab wann schaden melden


    Zitat

    Original geschrieben von BaMi
    Diese Aussage ist für Ausschließlichkeitsmitarbeiter korrekt. Für Makler gilt es nicht. Der Makler steht rechtlich auf Seite des Kunden.


    BaMi


    Danke für die Info, da hatte ich wohl etwas falsch aufgeschnappt.


    Google sagt:
    http://www.brennecke-partner.d…r-Auge-Ohr-Rechtsprechung
    ".. 2. Wird der Versicherungsvertrag hingegen durch einen Makler vermittelt, findet eine Wissenszurechnung auf den Versicherer nicht statt. ..."


    Demgemäß gilt dies uneingeschränkt für alle Arten / Formen von Versicherungen.

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