Private Haftpflicht - Tipps und Empfehlungen

  • Meine Freundin hat letzte Woche eine Comfort-Haftplicht bei CosmosDirekt für ca. 58€ im Jahr abgeschlossen.

  • Habe nun auch mal ein paar Fragen an die kompetenten Teilnehmer meines Lieblingsforums.
    :p


    Mir geht es hierbei speziell um Schäden, die durch ein Kind verursacht wurden. Das Kind ist über die Eltern bzw. durch ein alleinstehendes Elternteil familienversichert. Schäden werden ohne Einrede der Deliktunfähigkeit bis zu einer bestimmten Höhe gezahlt.


    Beispiele:


    A. Kind stößt durch Unachtsamkeit eine teure Vase um.


    B. Kind wirft aus Spass mit Steinen gegen Bäume. Dabei wird ein zufällig vorbeikommender Spaziergänger verletzt.


    C. In einem Anfall von Kreativität verziert Kind herumstehende Autos mit Hilfe eines Nagels mit hübschen Strichmännchen.


    D. Aus Wut über die ständigen Beschwerden des Nachbarn werden dessen Fenster mit Steinen eingeworfen.


    Varianten:
    1. Aufsicht haben die versicherten Eltern bzw. der versicherte Elternteil
    2. Aufsicht hat der nicht mit dem Kind lebende Elternteil (z.B. Umgangswochenende).
    3. Aufsicht haben die Großeltern.



    a.) Kind ist unter 7 Jahre
    b.) Kinder ist 7 Jahre oder älter


    Nun meine Frage: Zahlt die bestehende Familienhaftpflicht? Falls sie bei den Varianten 2. und/oder 3. nicht zahlt, können sich die Aufsichtspersonen z.B. durch Abschluss einer eigenen Familienhaftpflicht absichern?


    Vielen Dank!


    Vengo

  • Zu: C)a)


    Das zweijährige Nachbarskind hat bei meinem frisch polierten Cabrio Beifahrerseite und Heckklappe zerkratzt. Schaden 880,-
    Versichert sind die Eltern bei der VHV, Regulierung wurde sofort abgelehnt unter Hinweis der nicht ständig möglichen Aufsicht. Den Verzicht auf die Einrede kann man sich also klemmen, da eh keine Schadenersatzpflicht vorlag.


  • Zitat

    Original geschrieben von StebuEx
    Schau mal in der Beschwerdestatistik der BaFin nach. Die Huk24 hat doppelt so viele Beschwerden wie bspw. Allianz je 1000 Versicherte....
    http://www.bafin.de/cln_109/nn…tiken/st__beschw__va.html


    So siehts aus!


    Immer billig billig billig. Hinter die Kulissen schauen nur Wenige. :(


    Ja die Haftpflichtkasse möchte keine Kleinschäden bis 125€. Das kann man an der Preispolitik ganz klar erkennen. Aber wer die 125€ braucht hat meiner Meinung das Prinzip einer Versicherung nicht verstanden. Für sowas gibt es Tagesgeldkonten.


    Und dieses "hauptsache viel Versicherungssumme" kann ich nicht nachvollziehen.


    Lieber auf grobe Fahrlässigkeit verzichten und dafür 50 Mio Deckungssumme anstatt 10 Mio. Na super. (Huk, usw...)


    Wenn Du(der Versicherte) dann wieder mal 7 Tanklaster aus der Bahn geworfen hast und 3 von denen den Brückenpfeiler beschädigt haben sagste mir mal Bescheid, ok? Also zu Fuß natürlich, gelle? Nix Auto. :p


    BaMi

  • Zitat

    Original geschrieben von StebuEx
    Zu: C)a)


    Den Verzicht auf die Einrede kann man sich also klemmen, da eh keine Schadenersatzpflicht vorlag.


    Hmmm... - so wie ich das verstanden habe, kann man vertraglich regeln, dass die Versicherung bei Kindern unter 7 Jahre auf die Einrede der Deliktunfähigkeit verzichtet.


    Wahrscheinlich war dies bei dir nicht der Fall, denn sonst hätte die Versicherung meiner Meinung nach zahlen müssen.

  • Nee nee, so einfach ist das nicht.


    Zitat

    Verzicht der Einrede bei deliktunfähigen Kindern
    Kinder unter 7 Jahren können für Schäden, die Sie verursachen nicht haftbar gemacht werden - jedenfalls nicht gesetzlich. Deshalb leisten viele Versicherungen nicht, wenn ein Schaden durch Kinder herbei geführt wurde. Da man allerdings nicht auf dem "moralischen" Schuld sitzenbleiben möchte, wenn der eigene Sohn oder die eigene Tochter doch mal "was anstellen" sollten und dabei Freunden oder Nachbarn ein üppiger Schaden entsteht. Hier können Sie die "Einrede der Deliktunfähigkeit" ausschließen. Die Privathaftpflicht prüft dann nur noch, ob der Schaden an sich versichert ist - nicht aber, ob Sie z.B. Ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.


    http://www.premium-makler.de/privatehaftpflicht.html


    ...und da es Vorsatz war, war es natürlich nicht versichert.

  • Zitat

    Original geschrieben von StebuEx


    http://www.premium-makler.de/privatehaftpflicht.html


    ...und da es Vorsatz war, war es natürlich nicht versichert.


    Ich bin zwar kein Jurist, aber Vorsatz ist lt. wikipedia das Wissen und Wollen der Tatbestandsverwirklichung im Bewusstsein der Rechtswidrigkeit... - und da Kinder unter 7 nicht über dieses Bewusstsein verfügen, sind sie deliktunfähig. Dementsprechend kann man ihnen auch keinen Vorsatz unterstellen.


    Wikipedia sagt hierzu:


    "Eine Person, die das siebte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist danach nicht deliktsfähig. Sie ist also für einen fahrlässig oder vorsätzlich angerichteten Schaden nicht verantwortlich und kann somit auch nicht haftbar gemacht werden. "

  • Mal eine Frage zur hier empfohlenen WGV-Versicherung:


    Im Komfort-Schutz zahle ich als Single 44,50 Euro im Jahr. Inbegriffen ist dabei der mir sehr wichtige Schutz gegen Schlüsselverlust/Tausch aller Schließanlagen.


    http://www.wgv-online.de/docs/infobrochuere/privat.pdf


    Insofern erscheinen mir die 44,50 Euro sehr gut. Was mich ein wenig irritiert:



    6 Mio. € Deckungssumme für Personen- und Sachschäden
    0,1 Mio € für Vermögensschäden


    Zwei Fragen stellen sich mir:
    1. Sind die Deckungssummen nicht ein bisschen niedrig? Ich habe was mit 10 Mio Euro im Hinterkopf, die man vernünftigerweise haben sollte.


    2. Was bitte sind Vermögensschäden? Bzw. was grenzt die ggü. Sachschäden ab?

  • Habe eben mal den Tarifrechner auf Allianz.de bemüht.


    Da relativieren sich die 6 Mio Euro Deckungssumme etwas.





    Wohlgemerkt, die Selbstbeteiligung habe ich bereits von 150 Euro auf 250 Euro hochgesetzt!! Bei der WGV schwankt die SB je nach Schadensart.


    Um die Angebote vergleichbar zu machen: ich will sowohl eine Schlüsselhaftpflicht als auch eine Forderungsausfallsicherung, sprich wenn mich jemand schädigt und selbst keine Versicherung und kein Vermögen hat, um meine Schäden zu decken.


    Anbieter..........Tarif..........Deckungssumme..........Jahresbeitrag


    Allianz..........Optimal..........10 Mio Euro..........110,22 Euro
    WGV..........Komfort..........6 Mio Euro..........56 Euro



    Unter den Voraussetzungen werde ich wohl nicht zur Allianz gehen.

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