Private Haftpflicht - Tipps und Empfehlungen

  • Hallo,
    seit einiger Zeit mache ich mir Gedanken darüber, was passiert, wenn meine Tochter (22 Monate) bspw. auf die Idee kommt mit ihrem Bobby-Car das Kfz des Nachbarn zu rammen oder im Haus von Freunden zu randalieren. Mein Fazit: Wir brauchen eine private Haftpflichtversicherung... ;)
    Hat jemand von Euch Erfahrungen bzgl. einer privaten Haftpflichtversicherung, insb:

    • Welche rechtlichen Fallstricke sind zu beachten?
    • Was sind übliche Preise für eine private HPV?
    • Mit bestimmten Anbietern gute / schlechte Erfahrungen gemacht?


    Danke im voraus für Eure Hilfe
    Bob

    Chuck Norris liest keine Bücher: Er starrt sie so lange an, bis sie ihm freiwillig sagen, was er wissen will.

  • Unabhängig von eurer kleinen Tochter ist die Privathaftpflicht sicher die wichtigste aller Versicherungen und dazu noch recht preiswert. Eine Familienversicherung gibt es bereits ab 60 € p.a. und der Versicherungsumfang ist weitestgehend standardisiert, auf eine ausreichende Deckungssumme sollte man allerdings achten (mind. 3 Mio. € für Sach- und Vermögensschäden). Von einer HP mit Selbstbehalt würde ich abraten, da die Beiträge nicht wesentlich günstiger sind, aber gerade diese Kleinschäden recht häufig vorkommen. Ob Zusatzdeckungen wie z.B. für Schlüsselverlust oder Forderungsausfalldeckung (für den Fall, dass einer eurer Familie einen Schaden zufügt und selbst keine HP hat und dazu noch nicht sehr solvent ist) sinnvoll sind, mußt du selbst einscheiden. Darüber hinaus gibt es noch spezielle HP-Versicherung wie z.B. Bauherrren- oder Tierhalter-HP.


    Gruß,
    Martin

  • Die Privathaftplicht sollte man auch haben, wenn man noch keine Kinder hat. Wie schon gesagt, ist es die wichtigste aller Versicherungen und würde ich dir daher auch wärmstens empfehlen.


    Ich selbst hab mir damals die günstigste rausgesucht. War bei mir als "Single" damals 25 € im Jahr bei der Würtenbergischen (glaub ich).


    Für ne Familie wirst du bei denen so ca. 50 € los. Die meisten Versicherungen haben die gleichen Bedingungen, man sollte aber, wie immer, das kleingedruckte lesen.


    Schau mal hier:
    Klick

  • Obacht bei dem o. a. Beispiel (BobbyCar rammt Nachbars-Kfz) - viele Haftpflichtversicherungen schließen den Schaden an Fahrzeugen explizit aus.

    Johnny
    just enjoy it! - meet Johnny B. & friends at the DJFactory
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    Ich mag keine Brummschlümpfe...

  • Verursacht ein Kleinkind einen Schaden und die Eltern haben ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt, dann ist niemand schadenersatzpflichtig, also zahlt auch normalerweise die Versicherung nichts.
    Es gibt aber Haftpflicht-Versicherungen, die auch in solchen Fällen die Kosten tragen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Hinniwilli
    Verursacht ein Kleinkind einen Schaden und die Eltern haben ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt, dann ist niemand schadenersatzpflichtig, also zahlt auch normalerweise die Versicherung nichts.


    Darauf will ich es aber im Zweifelsfall lieber nicht ankommen lassen, da bei solchen Fällen eigentlich immer eine Vernachlässigung der Aufsichtspflicht unterstellt werden kann...

    Chuck Norris liest keine Bücher: Er starrt sie so lange an, bis sie ihm freiwillig sagen, was er wissen will.

  • Zitat

    Original geschrieben von Bob_Harris
    Darauf will ich es aber im Zweifelsfall lieber nicht ankommen lassen, da bei solchen Fällen eigentlich immer eine Vernachlässigung der Aufsichtspflicht unterstellt werden kann...


    Dann die Versicherungsbedingungen genau studieren - muss extra aufgeführt sein...

    Johnny
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    Ich mag keine Brummschlümpfe...

  • So einfach ist das nicht. So einfach ist das nur mit Versicherungsbetrug durch falschangaben!!


    Eine Verletzung der Aufsichtspflicht ist in den Bedingungen der Versicherungen ganz klar definiert.
    Was im § 832 BGB ziemlich allgemein gehalten wird, wird bei den Bedingungen dann auf den Punkt gebracht. Es ist eine feste Zeit bestimmt, ab der man die Aufsichtspflicht verletzt hat.
    Ausserdem gibt es Gerichtsurteile zu diesem Thema. Hier ein Beispiel

  • Zitat

    Original geschrieben von Bob_Harris
    Darauf will ich es aber im Zweifelsfall lieber nicht ankommen lassen, da bei solchen Fällen eigentlich immer eine Vernachlässigung der Aufsichtspflicht unterstellt werden kann...

    Du gehst doch dabei kein Risiko ein. Wenn du oder dein Kind einem Dritten schaden, regelt die Haftpflichtversicherung diesen Schaden.
    Ist sie der Meinung, du hättest deine Aufsichtspflicht nicht verletzt, zahlt sie natürlich auch nicht, weil der Geschädigte keinen Anspruch hat. Ist der Geschädigte anderer Meinung, muss er gegen deine Versicherung klagen. Die Kosten übernimmt deine Haftpflicht.


    mfg
    Foxy

    Errare humanum est!

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