o2 Zwangstrennung - besteht Sonderkündigungsrecht?

  • Hi,
    sorry, wenn ich dir damit zu nahe trete, aber für mich hört sich das ein wenig nach Ausnutzen der Homezone an, wenn du (angenommen) wegfährst und mittlerweile Kilometerweit entfernt bist und trotzdem noch auf den Tarif telefonierst, oder?


    Als Netzbetreiber kann ich dieses Ausnutzen nicht wirklich tolerieren, auch wenn es jetzt mit Sicherheit Leute gibt, die sagen: selber schuld.


    Aber ich muß nicht jede Lücke bis zum geht-nicht-mehr ausnutzen, die sich bietet.


    greetz
    cm

  • T-Mobile trennt schon nach einer Stunde, aber das wissen die wenigsten, weil es zu teuer ist, solange zu telefonieren. ;-)


    Aber dann hätten dort doch auch 25 Mio Kunden SoKü-Recht - das wäre ein Spaß!


    Es steht bei keinem in den AGB, ich denke nicht, dass man kündigen kann.


    Versuch es doch...

  • Das mit ner Homezone war ja bisher nur einmal. Ich hab aber auch das After-Work-Pack und da wird die Verbindung (obwohl sie ja kostenlos ist) trotzdem getrennt. Die Zwangstrennung ist in diesem Fall nicht im Interesse des Kunden und dient auch nicht zu dessem Schutz vor einer zu hohen Rechnung. Ich glaub ich werde wirklich mal eine Sonderkündigung diesbezüglich an o2 schreiben.

  • Zitat

    Original geschrieben von Dennis Thomsen
    Genau da liegt das Problem. Du sagst Du beginnst dein Gespräch in der HZ und verlässt diese dann. Du kannst doch von O² aber nicht verlangen, dass die dein Gespräch die ganze Zeit zu Ortstarifen abwickelen, wenn eigentlich kein Anspruch mehr drauf besteht. Die Diskussion hatten wir hier vor einiger Zeit schonmal. Sei lieber froh, das die Gespräche nicht schon viel früher getrennt werden, wenn Du die HZ verlässt.


    Ja und?
    Wenn o2 das Model so anbietet, dass man das Gespräch mitnehmen kann, warum nicht? Ich mache es auch öffter, dass ich ein Gespräch "zu Hause" beginne und dann gemütlich durch Frankfurt fahre. Bisher bin ich nur 2 mal an das 2-Stunden-Problem gestoßen und es hat heftig gestört, vor allem wenn man Kunden an der Leitung hat.


    Im Endeffekt: o2 bieter eine Leistung an, und wenn ich sie "ausnutze" hat o2 damit zu leben. Die Argumentation, es wäre ein Ausnutzer von Leistung ist nicht ausschlaggebend, da o2 sich wohl bewusst war, was sie da anbieten.


    Gruß, Tobi


    PS: Um nicht OT zu werden: Wenn es nicht in den AGB steht (bin mir nicht sicher) freundlich bei o2 (am besten schriftlich) beschweren. Sollte o2 auf dieses feature nicht hingewiesen haben, bestehe auf die Vertragserfüllung!

    Ani weata neschane et haolam.
    Ani weata as jawou kwar kulam.

  • Das mit der Trennung beim ActivePack wird wohl daran liegen, dass die Technik da nicht noch unterschiede machen kann:


    1. hat kunde das Active Pack?
    ja: 2: ist es zwischen 18 und 22 Uhr?
    ja: 3: trenne nicht nach zwei stunden
    ...


    Es wird einfach bei jedem Anschluss gekappt und gut ist.


    Schon im Hinblick auf die Handystrahlung sollte man nach 2 Stunden eine Pause einlegen! :-)


  • ich weiß das beispiel ist jetzt schon etwas extrem aber egal :D . ein mitarbeiter im o2-shop hat mir gesagt dass ich mit dem after-work-pack vier stunden lang telefonieren kann. nun stimmt das ja nicht ganz. denn nach 2 stunden wir die verbindung unterbrochen und ich muss neu wählen. da kann schon mal ne minuten verloren gehen. also hat man mit after-work-pack nur 3 Stunden 59 Minuten Zeit um zu telefonieren und nicht ganze vier Stunden! o2 wirbt also mit einer lüge. denn es ist unmöglich 4 stunden am stück zu telefonieren.

  • Zitat

    Original geschrieben von yoyoman
    Das mit ner Homezone war ja bisher nur einmal. Ich hab aber auch das After-Work-Pack und da wird die Verbindung (obwohl sie ja kostenlos ist) trotzdem getrennt. Die Zwangstrennung ist in diesem Fall nicht im Interesse des Kunden und dient auch nicht zu dessem Schutz vor einer zu hohen Rechnung. Ich glaub ich werde wirklich mal eine Sonderkündigung diesbezüglich an o2 schreiben.


    Viel Erfolg ! Kann mir nicht vorstellen das man damit durchkommt...


    Und es wäre MHO auch etwas aufwändig bei jedem Kunden erst zu prüfen welcher Tarif besteht und dann zu sehen ob getrennt wird oder nicht.


    Aber was vielleicht eine Möglichkeit wäre: vor Abbruch der Verbindung ein Warnsignal zu senden. Der Anrufer bräuchte dann nur eine Taste drücken und die Verbindung bleibt bestehen. Andernfalls würde getrennt. Kenn ich von unserem Festnetztelefon. Da geht das auch so...


    EDIT: das Beispiel ist wirklich extrem...



  • also ich frage mich ob schon wieder ferien sind :D


    1.du kannst nicht homezone und gleichzeitig afterwork haben.


    2.schreib du mal ne sokü (wobei ich glaube deine loopkarte brauchste nicht kündigen:D)


    3.wo willste denn hin wenn du dein sokü durchsetzt? du bist doch froh das du so preiswert telefonierne kannst.


    4.zur "werbelüge" dir brennt echt der kittel, so ein geschwafel kann und will ich net ernst nehmen LOL



    ergo .....alles heisse luft und dummes sokü geschwätz (ich kanns nimmer hören)




    just my 2 cents



    ps: im übrigen solltest du erstmal lernen, wie man zwangstrennung schreibt :D

    Der Hauptunterschied zwischen etwas, was möglicherweise kaputtgehen könnte und etwas, was unmöglich kaputtgehen kann, besteht darin, daß sich bei allem, was unmöglich kaputtgehen kann, falls es doch kaputtgeht, normalerweise herausstellt, daß es unmöglich zerlegt oder repariert werden kann.


    -Douglas Adams-

  • Zitat

    Original geschrieben von yoyoman
    ....da kann schon mal ne minuten verloren gehen. also hat man mit after-work-pack nur 3 Stunden 59 Minuten Zeit um zu telefonieren und nicht ganze vier Stunden! o2 wirbt also mit einer lüge. denn es ist unmöglich 4 stunden am stück zu telefonieren.


    oh mann, wenn du sonst keine probleme mehr hast...


    Don´t feed the trolls.... :mad:


    greetz
    cm

  • zu 1.: Er meinte das Problem, dass man in der Homezone günstig ein Gespräch beginnt und diese dann verlässt. Dann müsste man nach 2 Stunden neu anrufen und es gelten die Auswärts-Tarife.


    Naja, da hilft nur E+ Prof. S.

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