ZitatOriginal geschrieben von Printus
Niemand hier kann sagen ob / dass der Zoll im Internet nachschaut oder schon geschaut hat. Die Wahrscheinlichkeit dafür ist hoch weil wenn sie dich hinzitieren gibt es...
a) eine Unklarheit bzgl. der Ware (die wissen nicht genau was das ist) oder
b) sie haben gesehen, dass der Internetpreis anders ist als der, der auf der beigefügten Rechnung am Paket steht und wollen dich dazu befragen.
Es reicht schon wenn außen keine Rechnung drauf ist, bei mir hat sich der Zoll noch nie die Mühe gemacht die Pakete von der Post öffnen zu lassen und mich stattdessen mit Zahlungsbelegen auf Zollamt bestellt.
Und bei Rechnungsbeträgen die über dem Zollfreibetrag liegen reicht ggf. schon eine fehlende oder nicht zum Rechnungstext passende Zolltarifnummer damit man persönlich erscheinen darf.
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Ich an deiner Stelle würde in diesem Fall von Anfang an mit offenen Karten spielen. Du musst dich nicht selbst belasten und musst nicht zugeben, dass du den Deal so eingefädelt hast. Lass' es halt so aussehen als sei es ein ungewolltes Entgegenkommen des Händlers, von dem du nichts wusstest und was du NATÜRLICH NIEMALS so wolltest.
Wenn man auf Zollamt bestellt wird sollte man in der Tat nicht versuchen irgendwie die echten Warenwert zu "beschönigen", denn:
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Du bist rechtlich auch für die Fehler des Versenders haftbar - klingt unglaublich, ist aber so...
Genauer ausgedrückt, du bist als Empfänger dafür verantwortlich für den tatsächlichen Kaufpreis EUSt und Zoll zu bezahlen, egal welchen Betrag der Versender auf der Rechnung ausgewiesen hat.
Wenn du nun versuchst dem Zoll einen niedrigeren Kaufpreis vorzugaukeln und du wirst dabei erwischt kann es richtig teuer werden.