Versand USA-Deutschland - Hilfe/Erfahrungen gesucht

  • 1) 9101 1100 oder 9101 9900 in allen Fällen liegt der Zollsatz bei 4,5 % (wobei es da wohl noch ne Mindest/Höchstgrenze für die Zollabgaben gibt)


    2) Versand aus den USA ist (mit Tracking) immer verhältnismäßig teuer.


    3) Es gibt entsprechende Paketaufkleber, auf denen man Warenwert und Beschreibung vermerken kann, eine eigene ProFormaInvoice ist nicht notwendig, ansonsten Kopie der Rechnung vom Ebayhändler oder Ausdruck der Auktion beifügen.


    4) Siehe 3 Kopie der Rechnung vom Ebayhändler oder Ausdruck der Auktion dabei haben.


    5) "Schmuggeln lohnt sich nicht: Werden Sie erwischt, zahlen Sie nicht nur die fälligen Einfuhrabgaben, sondern auch noch einen Zuschlag in gleicher Höhe. Häufig drohen sogar ein Strafverfahren und die Sicherstellung der geschmuggelten Waren."
    Quelle: Zoll


    Heißt also EuSt + Zoll x 2 und ggf. wird die Uhr eingezogen und Du bekommst ein Strafverfahren wg. Steuerhinterziehung. Das sollte man also eher lassen.


    Wenn dann also sollte Dein Bekannter wenn er herfliegt sich die Uhr selber ummachen und keine Umverpackung etc. mit dabei haben. Wobei auch das sich in einer Grauzone bewegt.


    Und wenn es um das "Was sonst noch beachten?" geht: Einfach mal den gesamten Beitrag durchlesen ;)

  • Re: Uhr bei Ebay ersteigert-Zollgebühr und Versand??


    Zitat

    Original geschrieben von Anakin21
    1.)Weiß jemand wie hoch dies Zollgebühren bei Uhren (Warentarifnummer) sind? Es handel sich um eine Oakley Sportuhr aus Titanium.


    Hast Du einen Link zu der Auktion? Man muß nämlich auch noch ein paar Sachen mehr wissen um zur richtigen Warentarifnummer zu kommen. Bei Uhren ist generell immer das Problem dass es teilweise kein festen Zollsätze, sondern weitere Berechnungsgrundlagen gibt.


    Schau mal hier http://ec.europa.eu/taxation_c…esNo=1&Indent=-1&Action=1 und dann je nach Bauart der Uhr im Kapitel 9101 oder 9102.


    Da kommt dann oft sowas raus wie "4,5% aber mindestens 0,30 EUR und maximal 0,80 EUR. "p/st" bedeutet nur dass eine Stückverzollung gemacht werden muß, im Klartext auf dem Zollformular Maßeinheiten angegeben werden müssen, hier "Stück" :)


    Mit "Ursprungs-/Bestimmungsland" ist das Herstellungsland gemeint. Da mußt Du also angeben wo die Uhr gebaut wurde. Es sind NICHT die USA weil die Uhr jetzt von dort kommt, sondern nur dann USA wenn die Uhr dort gebaut wurde.


    Zitat

    Original geschrieben von Anakin21
    2.) Weiterhin bin ich auf der Suche nach einer guten und sicheren Versandmöglichkeit, am besten mit Tracking Signal., die natürlich nicht zu teuer ist. Die Uhr ist in einem Karton verpackt. Was bietet sich da an und wie teuer ist es. Ist USPS gut?


    Keine Ahnung, da wissen andere mehr als ich.


    Zitat

    Original geschrieben von Anakin21
    3.) Muss ich bzw. mein Bekannter in den USA noch eine Proforma Invoice ans Packet anfügen. (Ich habe die Uhr ja nicht von ihm, sondern bei Ebay gekauft und an ihn schicken lassen)
    Falls ja, was muss daraf stehen: Der Warenwert? Meine Telefonummer? usw.
    Wo bekommt man solch eine Proforma Invoice her?


    Wenn du ihm die Uhr bezahlst muß eine "richtige" Invoice dabei sein, bei einem Geschenk reicht eine Proforma-Invoice. Der Unterschied liegt aber nur in der Überschrift, der Inhalt ist immer derselbe. Wie das Ding aussehen muß habe ich am "14.05.2007 15:47" schon mal erklärt.


    Vordrucke findet man hier:
    http://host.tnt.com/country_sites/mn_commercial.html
    http://www.fedex.com/at/shippingguide/invoice.html
    http://www.ups.com/content/at/…nvoice.html?WT.svl=SubNav


    Zitat

    Original geschrieben von Anakin21
    4.) Für den Fall, dass mein Bekannter mir die Uhr, mir aus den USA im Flugzeug mitbringt muss er sie ja am Flughafen am Zoll anmelden.
    Was braucht er dort als Beweis, dass sie von mir bei Ebay zum Preis von 275€ ersteigert wurde und nicht zum Preis von XY $, den sie normalerweise neu im Laden kostet? Muss das Geld dan gleich am Flughafen bar bezahlen?


    Er soll einen Ausdruck der Ebay-Aktion mitbringen oder die oder, falls der Anbieter ihm eine Rechnung gesendet hat, diese Originalrechnung (wo vielleicht sogar eine Seriennummer etc. draufsteht).


    Am Flughafen muß er dann durch den roten Ausgang gehen. Bezahlt werden muß natürlich sofort.


    Zitat

    Original geschrieben von Anakin21
    5.) Was wäre, wenn ich es als Geschenk deklarieren lassen würde ( ist mir klar, dass das nicht legal ist) und mein Bekannter es mir schicken würde. Was könnte mir schlimmestenfalls passieren?


    Dass Du wegen Schmuggels rangezogen wirst. Die Sache ist natürlich dass der Zoll es nicht nachweisen kann wenn nirgendwo ersichtlich ist dass es doch kein Geschenk, sondern eine gekaufte Uhr ist.


    Da der Verzoller des Paketdienstes zu deinen Gunsten immer annehmen wird dass es wohl ein Geschenk wäre: Proforma Invoice schreiben und die Uhr als Geschenk verpacken, Grußkarte nicht vergessen. :-)


    Die Ware wird dann pauschalisiert, das geht bei Geschenken mit Werten zwischen 45 und 350 EUR. Du zahlst dann pauschal 13,5% Abgabe auf den Warenwert - in jedem Fall besser als allein schon die 19% Einfuhrumsatzsteuer, zu denen ja auch noch der Zoll kommt (auch wenn der vermutlich nur 0,80 EUR beträgt).

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • Zitat

    Original geschrieben von BJ.Simon
    Kurze Info: Uhr, egal wie teuer, kostet immer 80 cent Zoll.


    In der Praxis läuft es fast immer darauf hinaus weil die Warenwerte von Uhren nahezu immer zu diesem Ergebnis führen. Wenn man es genau nimmt stimmt deine Aussage aber nicht - siehe mein obiges Posting.

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • Hallo und erstmal vielen Dank für all die Antworten. Ich finde es bemerkenswert, dass ich Euch die Zeit nehmt anderen Leuten mit ihren Problemen zu helfen!!!


    Die Uhr wurde von Privat gekauft und hat ursprünglich um die 1300$ gekostet. Ich habe je aber "lediglich" US $351.87 bezaht.


    Ich habe daher zwei Bedenken:


    1.)
    Für den Fall der Verzollung am Flughafen:


    1.1)
    Allgemein würden die Kosten sich bei Verzollung wie folgt ergeben:
    $351.87 (=ca 257€) *0,19 (Umsatzsetuer) + 0,80€ Zollgebühr=49,63€, die mein Bekannter am Flughafen zu zahlen hat? Ist die Rechnung vor allem mit den 0,80 € Zollgebühren so richtig? Ich hätte gedacht es müssten eigentlich mehrere Euros an Zollgebühren bei einer Armbanduhr sein?


    1.2)
    Nach welchem Dollar Kurs rechnet der Zoll um, nach dem aktuellen Kurs, oder nach dem Kurz zu dem ich im April gekauft habe?


    1.3)
    Mein bekannter hat die Uhr nicht bezahlt, sondern ich habe sie ersteigert und dann zu ihm (innerhalb der USA) geschickt.
    Was wäre, wenn der Zoll ihm am Flughafen totz Ebay Ausdruck, nicht abnimmt, dass die Uhr von privat (gebraucht) über Ebay gekauft wurde, da sie noch im Zustand nagelnau sein soll. Gucken, die dann in einem Büchlein/Internet nach und sagen er muss sie zu 1300$ verzollen?
    Auf der Ebay Seite steht ja nirgends sein Name und auch die Überweisung des Geldes habe ja ich getätigt.


    1.4.)
    Problem Nummer 2 am Flughafen, mein Bekannter hat sich ebenfalls eine neue Uhr gekauft, die er verzollen muss. Gibts bei 2 Uhren zur Verzollung Probleme bzgl. "Einfuhr zwecks gewerblichen Zwecks", oder Ähnliches?



    2.)
    Für den Fall der Deklaration als Geschenk.
    Hier dieselben Befürchtungen.


    2.2)
    Auf die Proforma Invoice käme dann ja ein Preis von ca 350$.?


    2.1) I
    ch müsste dann also 13,5% Zoll auf Warenwert zahlen. (Die Verzollung der Versandgebürhen fallen bei Pauschalisierung anscheinend weg, ist das richtig?)


    2.2)
    Was passiert aber, wenn der Zoll mir nicht glaubt, dass es sich um ein Geschenk handelt? Gucken, die dann in einem Büchlein/Inertnet nach und sagen, die Uhr kostet eigentlich ca 1300$ und ich muss dann darauf 19 Umsatzsteuer +Zoll+ Strafe zahlen usw.? Das wären dann ja ca 260$


    Ich könnte, dann ja schlecht sagen, "moment ich habe die Uhr ja doch bei Ebay ersteigert, hier ist Ausdruck"
    Oder sage ich dann "mein Bekannter hat die Uhr für mich als Geschenk bei Ebay ersteigert"



    Fragen über Fragen
    Vielen Dank im Voraus...

  • Zitat

    Original geschrieben von Anakin21
    Hier der Link zu Auktion:


    Ich hatte wegen einem Foto nach dem Link gefragt. Leider öffnet sich bei mir kein Foto mehr, aber letztlich kannst du die Warentarifnummer auch selber ermitteln, Chicken Hawk und ich haben dir ja die Links oben gepostet. Ich hätte dir mit einem Bild die Nummer gesagt, aber wichtig ist: aus welchem Material ist das Gehäuse und ist das eine mechanische oder eine elektrisch/batteriebetriebene Uhr. Mit den Angaben kannste die Warentarifnummer selbst ermitteln.


    Als Ursprungsland ist das Herstellungsland anzugeben, also "Made in...". Das sollte übrigens auch auf der Rechnung erwähnt werden weil der Zoll sich nicht danach richtet woher das Paket kommt, sondern wo die Ware hergestellt wurde. Werden die Uhren in China zusammengetackert spielt es keine Rolle dass das Paket aus den USA kommt, sondern es wird auf der Grundlage des für China geltenden Zolls gerechnet.


    Zitat

    Original geschrieben von Anakin21
    Die Uhr wurde von Privat gekauft und hat ursprünglich um die 1300$ gekostet. Ich habe je aber "lediglich" US $351.87 bezaht.


    OK, dann ist der Wert dieser Uhr 351,87 USD. Der Zoll richtet sich immer nach dem tatsächlichen Wert. Was also nicht gehen würde wäre wenn der Bekannte auf die Rechnung schreiben würde "Ist'n Geschenk, proforma 1 USD". Aber wenn zu belegen ist dass diese gebrauchte Uhr eben 351,87 USD wert ist - dann ist das so.


    Zitat

    Original geschrieben von Anakin21
    1.1)
    Allgemein würden die Kosten sich bei Verzollung wie folgt ergeben:
    $351.87 (=ca 257€) *0,19 (Umsatzsetuer) + 0,80€ Zollgebühr=49,63€, die mein Bekannter am Flughafen zu zahlen hat? Ist die Rechnung vor allem mit den 0,80 € Zollgebühren so richtig? Ich hätte gedacht es müssten eigentlich mehrere Euros an Zollgebühren bei einer Armbanduhr sein?


    Dein Bekannter zahlt am Flughafen 19% Einfuhrumsatzsteuer auf den Warenwert und 0,80 EUR Zollgebühren.


    Bei einer Paketsendung ist zu beachten dass auch die Transportkosten in die EUSt einfliessen, da gilt also 19% auf Warenwert PLUS Transportkosten, nebst den 0,80 EUR Zollgebühr.


    Wenn dein Bekannter die Uhr einfach am Arm hat und keine Verpackungen, Kaufbelege etc. mitführt wird aber kein Zöllner ihn wegen der Uhr befragen. Dann geht der Bekannte einfach mit "seiner" Armbanduhr durch den grünen Ausgang, wie alle anderen Leute auch mit ihrer Armbanduhr durchgehen, und fertig. Das ist zwar genau genommen nicht korrekt, aber ich überlasse es dir ob du das nun ausnutzt oder nicht. Passieren kann nichts, denn niemand weiß dass das nicht die persönliche Uhr deines Bekannten ist. Jeden Tag gehen permanent Menschen mit Uhren durch den Zoll...


    Zitat

    Original geschrieben von Anakin21
    1.2)
    Nach welchem Dollar Kurs rechnet der Zoll um, nach dem aktuellen Kurs, oder nach dem Kurz zu dem ich im April gekauft habe?


    Nach dem amtlichen Umrechnungskurs in dem Monat, in dem die Verzollung stattfindet. Den Kurs kann man hier klick nachschauen.


    Zitat

    Original geschrieben von Anakin21
    1.3)
    Mein bekannter hat die Uhr nicht bezahlt, sondern ich habe sie ersteigert und dann zu ihm (innerhalb der USA) geschickt.
    Was wäre, wenn der Zoll ihm am Flughafen totz Ebay Ausdruck, nicht abnimmt, dass die Uhr von privat (gebraucht) über Ebay gekauft wurde, da sie noch im Zustand nagelnau sein soll. Gucken, die dann in einem Büchlein/Internet nach und sagen er muss sie zu 1300$ verzollen?
    Auf der Ebay Seite steht ja nirgends sein Name und auch die Überweisung des Geldes habe ja ich getätigt.


    Theoretisch kann der Zoll natürlich den Wert der Ware in Frage stellen und anzweifeln. Dann müssen Belege über den Kaufpreis her um zu beweisen dass diese Uhr das wert ist, was du bei Ebay gezahlt hast. Oder der Zoll argumentiert dass du nur Glück hattest und der Wert eigentlich höher ist als das, was bei der Auktion erzielt wurde. Dann sieht's dumm aus weil dann wird ein höherer Wert angenommen. Hier würden dann Vergleichswerte, wie die Uhr sonst gehandelt wird, herangezogen.
    Es ist aber sehr unwahrscheinlich dass es soweit kommt und es ist ja auch nicht verboten den Ebay-Ausdruck mitzuführen und die Geschichte zu erklären wie sie ist.
    Wenn der Bekannte erst gar nicht schlafende Hunde weckt und die Uhr einfach am Arm hat, fragt eh keiner.


    Zitat

    Original geschrieben von Anakin21
    1.4.)
    Problem Nummer 2 am Flughafen, mein Bekannter hat sich ebenfalls eine neue Uhr gekauft, die er verzollen muss. Gibts bei 2 Uhren zur Verzollung Probleme bzgl. "Einfuhr zwecks gewerblichen Zwecks", oder Ähnliches?


    Nee, dass jemand 2 Uhren benutzt weil er die Abwechslung liebt, ist kein Problem. Das machen ja wirklich viele Leute... Bei 2 Uhren gibt es keine Probleme.


    Der Bekannte muß seine Uhr sowieso nicht verzollen, sein Hab und Gut wird als Reisegepäck gesehen, das er ohne Verzollung oder gar Abgaben mitführen darf. Deswegen würde es ja auch niemanden interessieren wenn der deine Uhr auch bei sich hätte, denn es weiß ja niemand dass es nicht seine, sondern deine Uhr ist.


    Zitat

    Original geschrieben von Anakin21
    2.2)
    Auf die Proforma Invoice käme dann ja ein Preis von ca 350$.?


    Nö, darauf kommt der wirkliche Warenwert von 351,87 USD. Nur kann man Geschenke mit Werten zwischen 45 und 350 EUR pauschal zu 13,5% nur auf den Warenwert anmelden anstatt eine normale Verzollung zu machen, bei der 19% und das auch noch auf die Frachtkosten, plus der 80 Cent Zoll, anfallen.


    Zitat

    Original geschrieben von Anakin21
    2.1) Ich müsste dann also 13,5% Zoll auf Warenwert zahlen. (Die Verzollung der Versandgebürhen fallen bei Pauschalisierung anscheinend weg, ist das richtig?)


    richtig.



    Zitat

    Original geschrieben von Anakin21
    2.2)
    Was passiert aber, wenn der Zoll mir nicht glaubt, dass es sich um ein Geschenk handelt? Gucken, die dann in einem Büchlein/Inertnet nach und sagen, die Uhr kostet eigentlich ca 1300$ und ich muss dann darauf 19 Umsatzsteuer +Zoll+ Strafe zahlen usw.? Das wären dann ja ca 260$


    Ich könnte, dann ja schlecht sagen, "moment ich habe die Uhr ja doch bei Ebay ersteigert, hier ist Ausdruck"
    Oder sage ich dann "mein Bekannter hat die Uhr für mich als Geschenk bei Ebay ersteigert"


    Nö, mach' dir keine Sorgen. Es weiß ja niemand ob der Bekannte dir ein Geschenk macht oder nicht. Der Zoll weiß erstmal nicht ob du den Bekannten bezahlst oder ob der dir die Uhr schenkt.
    Am Ende interessiert den Zoll nur ob alle Gesetze eingehalten werden und diejenigen, die etwas zahlen müssen, das auch tun. Der Zoll hält sich aber nicht mit Peanuts auf wenn alles OK zu sein scheint.


    Wenn dein Bekannter die Uhr einfach mitbringt fragt eh keiner, wenn er se schickt soll er ein Geschenk daraus machen - fertig. Sollten wider Erwarten doch Fragen kommen kannst immer noch den Ebay-Ausrdruck vorzeigen. Du bist nicht gezwungen dem Zoll schon vorrauseilend belastendes Material beizubringen.
    :D Deswegen reicht es wenn du die Ausdrucke mit neuer Geschichte bringst wenn es tatsächlich zu Fragen käme. Das ist aber äußerst unwahrscheinlich.

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • Also Printus, wenn Du kein Experte bist, dann weiß ich auch nicht! Vielen Dank!


    Hier habe ich ein Bild gefunden:
    http://www.klockan.se/bilder/xoxo__timebomb.jpg


    und hier auch noch
    http://www.o-review.com/watchdetail.asp?ID=2



    Also es ist auf jeden Fall eine Automatikuhr, die meines Erachtens auch made in USA ist, weil alle Oakley Sachen dort herkommen. Das kann ich meinen Bekannten ja noch mal fragen.


    Ich finde auf der Seite, die Du angegeben hast zwar die ganzen Nummer, aber nirgends, was dann der Zollbetrag istl.


    Ich werde sie mir dann wohl als "Geschenk" schicken lassen. Dann hat mein Bekannter keinesfalls Probleme und muss die Verpackung auch nicht wegschmeissen.


    Ich kann also notfalls mit dem Ebay Ausdruck antanzen und behaupten, die hätte mein Bekannter ersteigert, falls die den Kaufpreis anzweifeln, der dann auf der Proforma Invoice angeben wird, das habe ich richtig verstanden, oder?!?


    Kann es sein, dass das Packet auch so durch den Zoll "rutscht", oder wird es bei dem Wert auf jeden Fall im Zoll hängen bleiben?

  • Zitat

    Original geschrieben von Anakin21
    Also Printus, wenn Du kein Experte bist, dann weiß ich auch nicht! Vielen Dank!


    Keine Ursache. Un Experdde bin isch! :D



    OK, also Automatikuhr mit Metallgehäuse aus den USA.


    Auf die Proforma-Invoice schreibt dein Bekannter dann als Warenbeschreibung die genaue (!) Bezeichnung der Uhr, also "Oakley blabla mit Automatikaufzug, Gehäuse und Band aus Titan", bei so einem hochwertigen Modell gibt es bestimmt eine Seriennummer oder so - auch mit dazu schreiben!
    Dann die Warentarifnummer 9102 2100 000 und dahinter "c/o USA". c/o bedeutet "country of origin" und gibt das Herstellungsland an. Das kann deine Bekannter ja auch nochmal nachschauen, wird irgendwo draufstehen. Aber du hast schon Recht, Oakley müßte made in the USA sein. Dann dazuschreiben "1 Stück" und den Wert der Uhr.


    Außerdem soll er nochmal deutlich "Gift - Proforma invoice for customs purposes only" dazuschreiben und perfekt ist wenn auch noch ein Ebay-Ausdruck mit dabei ist.


    Zitat

    Original geschrieben von Anakin21
    Ich finde auf der Seite, die Du angegeben hast zwar die ganzen Nummer, aber nirgends, was dann der Zollbetrag istl.


    Zollbetrag sind 80 Cent. Die Einfuhrumsatzsteuer beträgt 19% von Warenwert plus Versandkosten. Als Umrechnungskurs gilt der amtlich Wert, den man auf der Seite des Zolls sehen kann.


    Da also die Versandkosten die EUSt hochtreiben würde ich auch deswegen auf eine nicht zu teure Versandart achten.


    Zitat

    Original geschrieben von Anakin21
    Ich werde sie mir dann wohl als "Geschenk" schicken lassen. Dann hat mein Bekannter keinesfalls Probleme und muss die Verpackung auch nicht wegschmeissen.


    Ja klar... Vor allem bekommst du die Uhr dann schneller :) Preiswerter wäre natürlich wenn er sie mitbringt, das wäre kostenfrei.


    Zitat

    Original geschrieben von Anakin21
    Ich kann also notfalls mit dem Ebay Ausdruck antanzen und behaupten, die hätte mein Bekannter ersteigert, falls die den Kaufpreis anzweifeln, der dann auf der Proforma Invoice angeben wird, das habe ich richtig verstanden, oder?!?


    Ja genau. Es wird aber wahrscheinlich eh nix kommen. Der Zoll springt vor allem auf Sendungen an, die aus irgendwelchen Gründen verdächtig wirken und dafür gibt es bestimmte Kriterien. Deine Sendung gehört allein von den äußeren Umständen schon mal nicht zu den auffälligen Sendungen und wenn du eine gute Rechnung im Paket hast - mit all den Angaben von hier ist das geradezu eine perfekte Rechnung - wird da sehr wahrscheinlich kein Nachfrage kommen.


    Zitat

    Original geschrieben von Anakin21
    Kann es sein, dass das Packet auch so durch den Zoll "rutscht", oder wird es bei dem Wert auf jeden Fall im Zoll hängen bleiben?


    Es wird nicht durchrutschen weil es das heute nicht mehr gibt. Alle Sendungen werden von den Paketdiensten elektronisch erfaßt und mit Barcodes gescannt, und anhand dieser Datensätze überprüft der Zoll alle eingehenden Zollanmeldungen.

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • Zitat

    Original geschrieben von Anakin21 Ich kann also notfalls mit dem Ebay Ausdruck antanzen und behaupten, die hätte mein Bekannter ersteigert, falls die den Kaufpreis anzweifeln, der dann auf der Proforma Invoice angeben wird, das habe ich richtig verstanden, oder?!?

    Das kann allerdings ins Auge gehen, denn du stehst in der Auktion als Käufer drin, nicht dein Bekannter aus den USA. Da wird die Geschichte mit dem Geschenk dann etwas seltsam aussehen ;)

  • Vielen Dank, mit den Antworten geht das hier ja schneller als bei der Feuerwehr!!!


    Zitat

    Zitat: Original geschrieben von Anakin21 Ich kann also notfalls mit dem Ebay Ausdruck antanzen und behaupten, die hätte mein Bekannter ersteigert, falls die den Kaufpreis anzweifeln, der dann auf der Proforma Invoice angeben wird, das habe ich richtig verstanden, oder?!?


    Zitat

    Das kann allerdings ins Auge gehen, denn du stehst in der Auktion als Käufer drin, nicht dein Bekannter aus den USA. Da wird die Geschichte mit dem Geschenk dann etwas seltsam aussehen


    Da stimmt, auf der Rechnung steht allerdings nur mein Ebay Nickname, der allerdings auch einen Teil meines Vornamens enthält?!


    Zitat

    und perfekt ist wenn auch noch ein Ebay-Ausdruck mit dabei ist.


    Printus


    Also, dann soll mein bekannter, der mir das Geschenk schickt, die Rechnung/Ebayausdruck beim Geschenk wohl besser weg lassen? Oder?




    Kann die Promoforma Invoice, die man sich hier:
    http://host.tnt.com/country_sites/mn_commercial.html


    erstellen lassen kann, denn für jeden Logisitikdienstleister verwenden werden?

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