Hallo,
habe mir einen Wrestling Gürtel bei eby für 230 dollar bestellt,
nun wollte ich frgaen ob man auch glück haben kann, dass es nicht verzollt werden muss, oder man generell bei solchen hohen Beträgen zoll bezahlen muss?
Und mit wie viel zoll kann man dann rechnen.
und wie ist das mit der mehrwertsteuer?
In ny ist die ja 8,5 % die erhöht sich doch aber nicht automatisch auf 19 prozent oderß
Versand USA-Deutschland - Hilfe/Erfahrungen gesucht
-
-
-
Kommt drauf an, wie der Versender die Ware deklariert hat.
Wenn es ne "Gift"-Sendung ist kannst Du Glück haben dass sie durchrutscht, sollte er das regulär gemacht haben wirst Du vom Zoll entsprechend nen Schreiben bekommen dass Du die Ware abholen sollst. (Rechnung nicht vergessen)
Dann kommen auf den Warenwert (plus Versandkosten) noch mal 19% EUSt und je nachdem wie man sowas einreiht und welchen Ursprung das Ding hat ggf. noch Zoll.
Was die in NY für MwSt haben ist dem Zoll egal, Du zahlst auf jeden
Fall die hier geltenden 19%. Dafür hat der Amerikaner beim Export auch keine Berechtigung seine Steuer geltend zu machen, ist für ihn also eine steuerfreie Lieferung. -
Zitat
Original geschrieben von Butterblume123
habe mir einen Wrestling Gürtel bei eby für 230 dollar bestellt,
nun wollte ich frgaen ob man auch glück haben kann, dass es nicht verzollt werden muss, oder man generell bei solchen hohen Beträgen zoll bezahlen muss?Du mußt in jedem Fall Abgaben zahlen. Selbst wenn der Gürtel privat verschickt und als angebliches Geschenk ausgewiesen wurde liegst Du mit den 230 USD über der Freigrenze von 45 EUR Warenwert, bis zu der keine Abgaben anfallen.
Man würde dann eine "Pauschalisierung" vornehmen, möglich bei privaten Geschenken mit Warenwerten zwischen 45 und 350 EUR. Du zahlst dann pauschal 13,5% vom Warenwert und fertig.
Ist das ganze nicht als Geschenk ausgewiesen und nicht von einer Privatperson versendet worden mußt Du es ganz normal verzollen - siehe unten.
ZitatOriginal geschrieben von Butterblume123
Und mit wie viel zoll kann man dann rechnen.
und wie ist das mit der mehrwertsteuer?
In ny ist die ja 8,5 % die erhöht sich doch aber nicht automatisch auf 19 prozent oderßMWST in NY interessiert in Deutschland keinen.
Du zahlst als Zollbetrag x% Zoll auf den Warenwert und einen Großteil der Versandkosten. Zusätzlich 19% Mehrwertsteuer auf Warenwert, komplette Versandkosten und den Zollbetrag.
Wieviel "x" ist hängt von der Warentarifnummer des Gürtels ab - dazu kann ich aber nichts sagen weil man dazu ganz genau wissen müßte was das für ein Gürtel ist, also Material etc.
-
http://cgi.ebay.com/NEW-ADULT-…31678QQrdZ1QQcmdZViewItem
das hier ist der link zum belt.
könntest du mir bitte dann nochmal den betrag sagen, der höchstens dabei rauskommen könnte?
die versandkosten sind 44 euro.
danke -
Keine Ahnung was da am Ende herauskommen wird, ich weiß ja auch nicht wie die Versteigerung ausgeht und nicht von wo genau das Ding kommt und mit welchen Versandbedingungen es verschickt wird. Ganz genaue Zahlen kann ich also nicht geben.
Da der Versender eine Firma, also kein Privater ist, kannst Du es sowieso nicht pauschalisieren oder als Geschenk deklarieren, sondern mußt eine normale Verzollung machen (machen lassen).
Man kann sich jetzt trefflich streiten ob so ein Gürtel einfach nur ein Gürtel oder doch eher Schmuck, Sportlerzubehör, Kunst oder was auch immer ist.
Ich würde das beim Zoll anmelden als "Phantasieschmuck, hier vergoldeter Wrestlinggürtel" und mit der Warentarifnummer 7117 1991 900 (in der Hoffnung daß es kein Plastik ist dann muß nämlich eine andere Nummer her). Diese Eintarifierung dürfte der Zoll bei einem solchen Gürtel am ehesten akzeptieren.
Es werden dann 4% Zoll fällig, die auf den Warenwert und einen Großteil der Versandkosten gerechnet werden.
Zusätzlich kommen 19% Mehrwertsteuer auf Warenwert und die kompletten Versandkosten sowie die Zollabgabe hinzu.Mir ist nicht ganz klar ob vom Versteigerungswert nochmal 10% abgezogen werden sollen - oder was die Einblendung bedeutet. Aber gehen wir davon aus daß a) das Ding für 180 USD weggeht und 82% der Transportkosten verzollt werden. Dann würdest Du folgendes Zahlen:
Zoll: 136.93 EUR (180 USD) + 36.08 EUR (82% von 44 EUR) = 173.01 EUR.
4% davon ergeben als Zollbetrag 6.92 EUR.MwSt: 19% von 136.93+36.08+6.92, also 34.19 EUR.
Gesamtabgabe: 6.92+34.19 = 41.11 EUR.
Ist nur eine Modellrechnung, aber so als grober Anhaltspunkt...
-
Ich bräuchte jetzt auch einmal die Hilfe der Zoll Experten.
Ich möchte ein Packet mit privaten Artikeln aus den USA nach Deutschland schicken.
Folgendes ist im Packet:
- getragene Kleidung (in Deutschland gekauft)
- Studien Unterlagen (Scripte)
- Schlafsack
- Presse um Spätzchenteig zu Spätzchen zu verarbeiten (das ist ein mechanisches Küchengerät aus Aluminium, für die Nichtschwaben warscheinlich eher unbekannt)Alles, ausgenommen die Scripte, habe ich aus Deutschland vor 7 Monaten hierher mitgebracht. Ich möchte das nun aber wieder nach hause schicken.
Versand wird mit UPS erfolgen wobei der Absender mein Arbeitgeber ist.Was muss ich jetzt wie deklarieren? Ich hab eigentlich keine Lust für in Deutschland gekaufte Güter Zoll oder Steuern zu bezahlen. IMHO ist das doch kein Import was da stattfindet.
Währe super wenn ihr mir da weiterhelfen könntet.
Danke und Gruß
gftu
-
Ich nehme meine Fotoausrüstung mit in den Urlaub. Was muss ich beachten, damit es bei der Wiedereinreise keine Probleme gibt?
Grundsätzlich müssen bei der Ausreise für die aus Deutschland mitgenommenen Waren keine besonderen zollrechtlichen Bestimmungen beachtet werden. Diese Waren sind auch bei der Rückreise innerhalb von drei Jahren einfuhrabgabenfrei, wenn sie im unveränderten Zustand wieder eingeführt werden. Sollten Sie Waren von höherem Wert, wie z.B. Sportgeräte, Kameraausrüstung, Computer, Schmuck mit in den Urlaub nehmen, empfiehlt es sich bei der Wiedereinreise zur Vermeidung von Zweifeln über die Herkunft der Ware und einer daraus resultierenden Abgabenerhebung einen entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Dafür ist das Auskunftsblatt INF 3 für Rückwaren (Vordruck 0329) zu verwenden, das vor der Ausfuhr der Ware bei jeder Zollstelle ausgestellt wird. Darin sind die Waren so genau zu beschreiben, dass eine Identifizierung bei der Einfuhrabfertigung problemlos möglich ist, beispielsweise bei Schmuckwaren grundsätzlich durch Vorlage von Fotos oder bei technischen Geräten durch eine genaue Warenbezeichnung unter Angabe des Modells und der Seriennummer. Es können aber auch anstelle des INF 3 andere Beweisunterlagen wie z.B. Kaufrechnung, Schriftverkehr bei der Wiedereinreise vorgelegt werden, wenn diese belegen, dass die Waren in der EG erworben wurden. -
Danke Chickenhawk, leider funktioniert das bei mir ja nicht da ich bereits im Ausland bin und somit diesen Schein nicht ausfüllen lassen kann.
Auch trifft das wohl nur auf Reisegepäck zu und ich schick ein Packet. -
Es ist egal, ob Du die Sachen dabei hast, oder ob sie mit einem Paket (ohne c) nachkommen. Kann ja auch mal passieren, dass ein Koffer nachgesendet werden muss weil er irgendwo auf nem Flughafen hängen geblieben ist.
Bei offensichtlich getragenen Klamotten ist das unproblematisch, bei den gebrauchten Skripten auch. Sofern der Spätzlemacher jetzt nicht aussieht wie neu und auch insgesamt nicht gerade aus vergoldetem Platin ist sollte das auch funktionieren.
Wenn die das Paket tatsächlich abfangen (man kann ja nen Zettel beilegen, dass es gebrauchte Privatsachen sind die wiedereingeführt werden) müsstest Du im schlimmsten Fall die Rechnung des Spätzledingens mitbringen.
-
Zitat
Original geschrieben von gftu
Alles, ausgenommen die Scripte, habe ich aus Deutschland vor 7 Monaten hierher mitgebracht. Ich möchte das nun aber wieder nach hause schicken.
Versand wird mit UPS erfolgen wobei der Absender mein Arbeitgeber ist.
gftuEine wunderschöne Testaufgabe für jeden Zolldeklaranten - hier kommen gleich verschiedene Haken und Ösen zum Tragen.
Ein generelles Problem ist der Versand durch den Arbeitgeber. Das alleine wird UPS/der Zoll schon mal Kacke finden weil der eigentlich private Versand nicht offensichtlich ist, sondern man bei kritischer Betrachtung unterstellen könnte daß eine Firma Waren liefert.
Das ist zwar anhand des Inhaltes und der Deklaration nicht gerade wahrscheinlich, "sauberer" und einfacher wäre aber wenn Du die Sachen unter deinem Namen privat verschickst und keine Firmennamen auftauchen.
Es ist natürlich nicht verboten private Dinge durch den AG versenden zu lassen, die Chance auf Scherereien oder Zollbeschau (Paket wird aussortiert und durchsucht) steigt bei solchen auffälligen Umständen aber deutlich an.Der nächste Punkt ist folgender:
Grundsätzlich würde man daran denken die Waren im Rahmen einer außertariflichen Befreiung freizuschreiben oder man fertigt sie als "Übersiedlungsgut" ab damit sie zollfrei durchgehen.Bei Übersiedlungsgut guckst Du hier . Damit kannst Du einen kompletten Hausstand ohne Zollabgaben in die EU einführen, sofern alle Bedingungen erfüllt sind.
Die andere Variante wäre eine Freischreibung als Rückware .
In beiden Fällen wird UPS bzw. der Zoll aber entsprechende Belege sehen wollen. Verantwortlich ist dafür der Warenempfänger in Deutschland, also Du, wenn Du als Adressat der Ware auf den Papieren stehst.
Schreibe auf jeden Fall eine sehr ausführliche Proforma-Invoice, die dem Paket beigefügt ist, mit genauer Auflistung aller Teile im Paket; "getragene Wäsche" reicht nicht, besser ist "3 Feinripp-Unterhosen aus BW, in beigeweiß mit Bremsstreifen" oder "blauer Daunenschlafsack" und dazu jeweils Wertangaben.
Hinterlasse auf der Begleitrechnung auf jeden Fall auch deine Telefonnummer, denn UPS wird sich in jedem Fall bei Dir melden und fragen ob sie die Verzollung in deinem Namen machen sollen - das kannst Du problemlos machen lassen, anders geht's sowieso nicht.
Eine normale Verzollung, also Abfertigung in den freien Verkehr, ist natürlich immer möglich. Das könnte, wenn die anderen Optionen wegen fehlender Nachweise zu kompliziert werden, auch Sinn machen. In dem Fall sollten die warenwerte nicht zu hoch angesetzt sein.
Deswegen solltest Du alles relativ preiswert deklarieren, was bei gebrauchten Sachen auch glaubwürdig wäre und hochpreisige Geräte sind ja nicht im Paket...Ich überlege die ganze Zeit ob ich etwas vergessen habe, irgendein ganz schlaues Zollverfahren. Das sollte der UPS-Zolldeklarant dann aber wissen, der macht den Job schließlich jeden Tag.
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!