Unfallschaden verschwiegen

  • Hallo,


    bräuchte mal einen Rat von jemanden der sich rechtlich auskennt.


    Habe vor 4 Jahren in einem Autohaus einen Gebrauchtwagen gekauft, der lt. Kaufvertrag unfallfrei war. Jetzt nachdem ich in einer Werkstatt eine Delle in der Tür reparieren lassen wollte, wurde dort festgestellt das die Türe schon mal gespachtelt/lackiert worden ist.


    Habe ich nach 4 Jahren noch Regressansprüche gegen das Autohaus?


    Danke.

  • war es denn definitiv ein unfallschaden? mein auto wurde auch schon lackiert, ist aber dennoch unfallfrei...

  • Re: Unfallschaden verschwiegen


    Zitat

    Original geschrieben von tomi78
    ... Habe ich nach 4 Jahren noch Regressansprüche gegen das Autohaus? ...


    Zu prüfen ist, ob seitens des Autohauses (arglistige) Täuschung oder Verschulden bei Vertragsverhandlung (culpa in contrahendo = c.i.c) vorliegt. Beides mußt Du beweisen.


    Bei arglistiger Täuschung kannst Du den Vertrag anfechten und zwar innerhalb eines Jahres nach Entdeckung der Täuschung (§§ 123, 124 BGB). Hast Du rechtswirksam angefochten, kannst Du Schadenersatz verlangen.


    Wenn (auch) c.i.c. vorliegt, haftet Dir das Autohaus daraus zusätzlich. Du müsstest dann so gestellt werden, als wenn der Vertrag nicht abgeschlossen worden wäre. Erlangte Vorteile sind aber auszugleichen. c.i.c. war bis vor kurzer Zeit lediglich ein von der Rechtsprechung entwickeltes Rechtsinstitut, das aber zwischenzeitlich ins BGB aufgenommen wurde. Die §§ weiß ich jetzt leider nicht.


    Ich empfehle ich Dir rechtskundigen Rat bei den dafür zugelassenen Stellen (Verbraucherzentrale, Rechtsanwalt) einzuholen.


    [small]Disclaimer: Obige Ausführungen stellen keine Rechtsberatung dar, sondern es ist nur meine persönliche Meinung! [/small]


    Gruß


    muli

  • Wobei nicht jede kleine Delle gleich als Unfall gewertet wird da gibt es bestimmte Richtlinien und nur einmal Tür neu lackiert muß nicht heißen das es ein Unfall war kann auch nur ne Parkdelle oder ähnliches gewesen sein oder ein Kratzer der richtig repariert wurde.

  • @D3xt3er:
    Wo kann man denn solche Richtlinien einsehen? Hast Du da nen Link zu?


    Hab da nämlich auch so ne Parkdelle dank meines Nachbarn bekommen :(

  • Re: Re: Unfallschaden verschwiegen


    Zitat

    Original geschrieben von tomi78
    Habe vor 4 Jahren in einem Autohaus einen Gebrauchtwagen gekauft, der lt. Kaufvertrag unfallfrei war.


    Zitat

    Original geschrieben von muli
    Zu prüfen ist, ob seitens des Autohauses (arglistige) Täuschung oder Verschulden bei Vertragsverhandlung (culpa in contrahendo = c.i.c) vorliegt. Beides mußt Du beweisen.


    Vorausgesetzt es ist tatsächlich ein Unfall repariert worden: Könnte man dann auch über "zugesicherte Eigenschaft" argumentieren?

  • Re: Re: Re: Unfallschaden verschwiegen


    Zitat

    Original geschrieben von Norbert100
    Vorausgesetzt es ist tatsächlich ein Unfall repariert worden: Könnte man dann auch über "zugesicherte Eigenschaft" argumentieren?


    Den Begriff der "zugesicherten Eigenschaft" gibt es im Bürgerlichen Recht seit 2002 nicht mehr, an dessen Stelle ist die "vereinbarte Beschaffenheit" getreten.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Re: Re: Re: Re: Unfallschaden verschwiegen


    Zitat

    Original geschrieben von booner
    Den Begriff der "zugesicherten Eigenschaft" gibt es im Bürgerlichen Recht seit 2002 nicht mehr, an dessen Stelle ist die "vereinbarte Beschaffenheit" getreten.


    Zugegebenermaßen stammen meine Kenntnisse aus dem BGB schon vor dem Jahre 2002 ;)


    Ich vermute, dass sich die Konsequenzen, welche sich aus der "vereinbarten Beschaffenheit" ergeben ähnlich denen aus der "zugesichterten Eigenschaft" sind.


    Ist es nicht so, dass ich in einem solchen Fall wie im Ausgangsthread beschrieben, leichter einen Anspruch aus der "vereinbarten Beschaffenheit" ableite als aus einer "arglistiger Täuschung", die hier schwer zu beweisen ist?

  • Re: Re: Re: Re: Re: Unfallschaden verschwiegen


    Zitat

    Original geschrieben von Norbert100
    Ist es nicht so, dass ich in einem solchen Fall wie im Ausgangsthread beschrieben, leichter einen Anspruch aus der "vereinbarten Beschaffenheit" ableite als aus einer "arglistiger Täuschung", die hier schwer zu beweisen ist?


    Das mag schon sein, nur wird es dem Eigentümer 4 Jahre nach Kauf schwerfallen gegen den Verkäufer einen Anspruch aus Sachmängelhaftung durchzusetzen.


    Im Falle einer Anfechtung wegen arglistiger Täuschung bliebe neben der eigentlichen Täuschung noch nachzuweisen, dass der durch die Täuschung beim Käufer erregte Irrtum (das Auto sei unfallfrei) auch ursächlich für die Eingehung des Vertrages war.


    Wenn der Preis für das Fahrzeug z.B. außergwöhnlich günstig war, kann man darüber nachdenken, dass der Käufer auch "zugeschlagen" hätte, wenn er sich nicht geirrt hätte, also Kenntnis vom Unfallschaden gehabt hätte.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zwischenfrage:
    Wieviel ist das Auto lt. Schwacke jetzt noch wert?
    Nicht das es hier um eine 15 Jahre alte Rostlaube geht.


    Hintergrund der Frage ist folgendes:
    Wenn Du den Händler verklagst, muß nicht er seine Unschuld beweisen, sondern Du seine Schuld. D.h. Du must nachweisen, das der Unfallschaden bereits älter als 4 Jahre ist. Ich vermute mal, das das nur über ein nicht ganz billiges Gutachten geht, was logischer weise ja Du erst mal bezahlen mußt.

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