ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von Praemienhai
Hallo,
Also rechtlich ist die Sache relativ eindeutig, wenn o2 diese vertraglich vereinbarte Leistung (00800 steht ja explizit in den Preislisten) nach Fristsetzung immer noch erbringt, ist dies eine Leistungsverweigerung, die zur fristlosen außerordentlichen Kündigung berechtigt.
o2 wird eine fristlose Kündigung aber wohl nicht einfach akzeptieren. Ein langer Atem dürfte bei der Geschichte daher sicherlich helfen ...
Gruß
Praemienhai
Ich denke auch, daß eine Sonderkündigung "aus wichtigem Grund" (die laut BGB per AGB nicht ausgeschlossen werden darf) rechtlich hier problemlos möglich ist.
Ich habe schon mal für einen Freund eine Sonderkündigung "aus wichtigem Grund" bei Viag Interkom durchgekriegt, weil VI dreimal in Folge eine falsche Rechnung geschickt hatte und nicht auf Reklamationen reagierte.
Übrigens: Ich glaube mich zu erinnern, daß zu Beginn der Liberalisierung einige Telfonfirmen Anrufe zu 0800-Nummern nicht kostenlos ermöglicht haben. Dies wurde dann von der RegTP beendet - Anrufe zu 0800-Nummern *müssen* kostenlos sein.
Ob Sie aber überhaupt möglich sein müssen, wurde damals nicht diskutiert.
Für 00800 sollte jedenfalls Gleiches gelten.