Der Polizeivizepräsident Daschner vor Gericht - Foltervorwürfe.

  • Ich frag mich die ganze Zeit, ob der Herr Daschner überhaupt vor Gericht stände, wenn man den Jungen auf Grund dieser Aktion Lebend hätte finden können.
    Alles sehr hypothetisch.


    Im übrigen sehe ich das ähnlich. Folter sollte nicht erlaubt werden, aber hier ging es doch nicht darum, dass sie ihn wirklich foltern wollten. Es ging hier doch nur darum, dass sie ihm das angedroht haben, also psychologisch agiert haben. Das hat ja auch seinen Zweck erfüllt, wenn auch zu spät, aber gefoltert hätten sie ihn ja doch nicht, IMHO.


    In der benannten Situation möchte ich mal einen Menschen erleben, der selbst Kinder hat da noch rational zu denken und die Gefühle außen vorzulassen. Es könnte eben auch "sein" Kind sein.


    Ziemlich schwierig das Ganze!

  • Zitat

    Original geschrieben von AdministratorDr
    Ich frag mich die ganze Zeit, ob der Herr Daschner überhaupt vor Gericht stände, wenn man den Jungen auf Grund dieser Aktion Lebend hätte finden können.
    Alles sehr hypothetisch.


    Vielleicht wäre er in der Presse zum Helden aufgestiegen. Zu einer Anklage wäre es
    aber definitiv auch in diesem Fall gekommen.


    Folter ist einfach ein zu heikles Thema, da hätte die zuständige StA auch bei einem Erfolg Daschners Maßnahmen nicht das kleinste Türchen offengelassen.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Wer foltert begibt sich, ob er es nun will oder nicht, auf dieselbe moralische Stufe wie der Täter.


    Die Grenzen verwischen und - wer will oder besser sollte die Verantwortung und Kontrolle für eine derartige Vorgehensweise übernehmen?


    Inquisition hatten wir schon und es hat fast 500 Jahre gedauert bis sich ein Papst dann bei Galileo zumindest rudimentär entschuldigt hat...


    "Die Würde des Menschen ist unantastbar!" Die Väter unserer Verfassung haben, noch tief geprägt von den Erfahrungen mit dem! Folterstaat überhaupt, diese wesentlichste Grundlage unseres schwierigen Staates als absolut unumstößlichen Punkt festgeschrieben.


    Dies gilt, bei allen verständliche Emotionen, bei aller Wut und Hass, auch für den Mörder des Kindes!


    Strafe ja! und werft vielleicht sogar den Schlüssel weg -
    auch darüber muss man allerdings nachdenken - denn wann verkommt Strafe eigentlich zum Selbstzweck und wird von einem Inhaftierten nicht mehr als solche wahrgenommen, nach 10, nach 20, nach 30 Jahren oder mehr!?


    Wer mit zwanzig etwas grauenvolles getan hat - was ist von diesem Zwanzigjährigen nach z.B. dreißig Jahren Haft , wenn er Fünfzig ist, noch vorhanden?


    Es gibt viele Arten der Folter und oft sind die Grenzen fließend, denkt nur an gezieltes Mobbing...


    Also für mich keine Frage, ein klares NEIN zur Folter für jedermann an jedem Ort, gilt natürlich auch für amerikanische Präsidenten...


    That´s it...

    Provider wollen eigentlich immer nur unser Bestes, sie nehmen dann aber doch lieber Geld...

  • Ich zitiere mich nochmal:


    Zitat

    Es ging hier doch nur darum, dass sie ihm das angedroht haben, also psychologisch agiert haben. Das hat ja auch seinen Zweck erfüllt, wenn auch zu spät, aber gefoltert hätten sie ihn ja doch nicht, IMHO .


    Ist doch so, oder?

  • Zitat

    Es ging hier doch nur darum, dass sie ihm das angedroht haben, also psychologisch agiert haben. Das hat ja auch seinen Zweck erfüllt, wenn auch zu spät, aber gefoltert hätten sie ihn ja doch nicht, IMHO .


    Seh ich auch so.


    Im übrigen hat doch hier in Deutschland der Täterschutz(inkl. der ganzen Resozalisierungsprogramme) einen höheren Stellenwert als der Opferschutz.


    Jede Kacke wird hier reformiert z.B Rechtschreibung.................aber das StGB bleibt in seiner Urversion.


    Vergewaltigen usw. mit vieleicht ein bißchen Alkhol im Blut und bisher ohne Vorstrafe...............was bekomme ich da an Strafe??Und wie ergeht es dem Opfer das für's Leben gezeichnet ist.


    Dann kan man nur hoffen das der Vergewaltiger noch wegen Steuerhinterziehung angeklagt wird,damit ne deftigere Strafe erhält.


    CHris

    Life is too short to be small.

  • Zitat

    Original geschrieben von wrywindfall
    (typisch Beamter)


    Ist aber nun mal sein Job, das zu dokumentieren. Und andererseits zeigt es, dass er dazu steht und es nicht vertuschen möchte. Er hat sich ja auch angeblich den Segen vom Hessischen Innenministerium geholt.

  • Im Nachhinein ist es leicht die Androhung von Folter zu rechtfertigen, erst Recht wenn man den richtigen Schuldigen hat.
    Was wäre passiert wenn sie den falschen gehabt hätten???
    Wäre es bei der Androhung geblieben? Der Typ hätte ja nichts antworten können! Hätten sie nicht irgendwann zugeschlagen???


    Übrigens ist Folter egal ob körperlich oder psychisch bestimmt keine Ausnahme.
    Ich habe letztens von einem bekannten Juristen ne Story gehört, wo jemand als "Zeuge" (nicht Tatverdächtiger) verhört worden ist. Im Laufe des Verhörers wurde dann aus einem Zeugen kurzerhand ein Beschuldigter gemacht. Der Zeuge wurde dann hinterher von seinem Anwalt total verstört aus dem Polizeigebäude gebracht. Man hat ihm kurzerhand mal so eben angedroht in welchen Horror-Knast man ihn stecken würde und wie lange er dort schmoren würde bevor es zu einer Verhandlung kommen würde.


    Andreas

    Eine Smith & Wesson übertrumpft vier Asse

  • ein bisschen folter gibt es nicht. wo ziehst Du die Grenzen? Angst machen ist noch keine Folter? dann kann man auch keifende Hunde auffahren wie im irak. dann kann man auch bissl schlafentzug einsetzen, tut ja keinem weh. die handgelenke überdehnen, macht ja keine verletzungen. ihn nackt ausziehen hat auch noch keinem weh getan.
    und wenn man das für ein entführtes kind tun darf, warum dann nicht auch bei einem potenziellen vergewaltiger. wenn man ihn überführt, werden ja zukünftige verbrechen verhindert, etc. pp

    schönen gruß, faxe318

  • Zitat

    Original geschrieben von kinslayer
    Vergewaltigen usw. mit vieleicht ein bißchen Alkhol im Blut und bisher ohne Vorstrafe...............was bekomme ich da an Strafe??Und wie ergeht es dem Opfer das für's Leben gezeichnet ist.


    In Deutschland sind die Gesetze nicht auf "Rache" ausgelegt, also aus der Sicht des Opfers konzipiert.


    Dies hat auch manchmal zur Folge, daß Urteile nicht als gerecht empfunden werden. Es geht aber nunmal (nicht immer) um die Sühne auf Grundlage dessen was geschehen ist, sondern maßgeblicher ist die Schwere der Schuld. Und um dass zu beurteilen sind Gerichte ganz gut ausgelastet, eine vorschnelle Beurteilung im gesellschaftlichen Raum muß auch schon aufgrund mangelnder Rechtskenntnis und Einsicht in die tatsächliche Situation/die Aktenlage scheitern.



    Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Ich weiß jetzt nicht ob Du selber schon Kinder hast, aber kannst Du wirklich behaupten Du würdest nur rational funktionieren, wenn es um Dein Kind geht?
    Sorry das glaube ich nicht


    Selbstverständlich würde das wohl keiner. Nur sollte und darf man den Menschen, der davon emotional betroffen ist nicht als Maßstab für moralisch und rechtsethisch richtiges Handeln und Empfinden nehmen.


    Natürlich würde ich zu jedem Mittel greifen, um bspw. das Leben meiner Freundin in einer solchen Situation zu retten. Aber gleichzeitig würde ich meinen Gefühlen in der Situation jeden normativen Charakter absprechen und die Strafe für mein Handeln dann akzeptieren.

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