ZitatOriginal geschrieben von PePeDlr
Hi,
ich glaube da müsste sowas stehen wie:
bei Tarifwechseln, in einem Vertrag der mit Startguthaben abgeschlossen wurde, ... bla bla bla,
ich werds ja sehen, denke aber nicht das da was abfällt
Genau so ist es. Ist doch auch ganz logisch (wenn man mal sein Hirn anschaltet, statt zu träumen ;)):
Dieser Passus ist dafür gedacht, dass verhindert wird, das bspw. jemand den T&M 500 abschliesst, um die 240 EUR Startguthaben zu bekommen, und dann in den T&M 100 oder 200 zu wechseln, und dort die 240 EUR aufzubrauchen - dann wird sein SGH angepasst - auf 120 EUR. Andersherum natürlich genauso.
Wer einen alten Bestandsvertrag hatte und in die neuen Tarife wechselt, bekommt dieses Startguthaben natürlich nicht, ist doch logisch - E+ verschenkt das ja nicht aus Nettigkeit, sondern um Neukunden zu bekommen.