E-Plus Tarifwechsel - eine Fußnote und 120€?

  • Hi,
    ich möchte meinen alten T&M-Student Tarif auf so nen neuen Web-Tarif ändern, weil einfach billiger. Mich wird da auch nicht mehr groß was von abhalten, aber eine Sache frage ich mich dann doch noch, und der Mensch unter der 1000 druckste auf meine Frage hin auch nur so rum.
    hier klicken und gucken
    Da steht ja was von 120€ Startguthaben, mit einer Fußnote zur 7, und bei der liegt meine Frage...

    Zitat

    ... Bei Tarifwechseln rückt der Kunde in die Startguthaben-Aktion ein, die dem jeweiligen Tarif zugeordnet ist; bei Wechseln in Time & More 50 oder in ein anderes Tarifkonzept verliert der Kunden den Anspruch auf das Startguthaben.


    Also, ich wechsel in T&M100Web, dann sollte ich doch dieser Fußnote nach 120€ bekommen oder? :confused:


    Grüße
    Pepe

  • Die Fußnote bezieht sich auf Neuverträge. D.h. schließt man einen T&M 500 ab würde man 240€ Startguthaben erhalten, stuft man auf 200 oder 100 runter so hat man nur noch 120€ Startguthaben.


    Bei Bestandskunden gilt das nur in Verbindung mit einem Upgrade (Vertragsverlängerung).

  • Nicht ganz. Was eplus da als "Startguthaben" bezeichnet, ist in Wirklichkeit ein monatliches Gesprächsguthaben von 5 Euro. Bei Neuabschlüssen, die eine Laufzeit von 24 Monaten haben, ergibt sich daraus natürlich ein Gesamtbetrag von 120 Euro. Wenn Du aber mit einem laufenden Vertrag in so einen Tarif mit "Startguthaben" hineinwechselst, kriegst Du ab dann die 5 Euro pro Monat. Ich meine, bis zum Ende des laufenden Vertrages bzw. bis zur VVL, also weniger als zwei Jahre, bin mir da aber nicht ganz sicher.
    Sobald Du aus dem T&M 100 z.B. in den T&M 50 (ohne "Startguthaben") wechselst, entfallen die 5 Euro pro Monat wieder.


    Axelchen

    Festnetzanschluß? Brauche ich schon lange nicht mehr.


  • Gruß, Meilow

  • Hallo Meilow,


    im ersten Punkt hast Du Recht, es handelt sich um Guthaben, das mit allen Rechnungspositionen verrechnet wird, nicht nur mit Gesprächen.


    Bei Punkt zwei bin ich mir nicht so sicher, auf
    http://www.eplus.de/frame.asp?go=/tarife/0/0_0/0_0.asp
    heißt es in Fußnote 12:


    "Bei Vertragsabschluss (Folgekosten s. Tarifdetails) bis 31.12.04 wird ein Startguthaben von insgesamt €120,- für Time & More 100 und 200 bzw. €240,- für Time & More 500 wird in 24 monatlichen Raten à € 5,- bzw. € 10,- mit dem Bruttorechnungsbetrag verrechnet. Bei Tarifwechseln rückt der Kunde in die Startguthaben-Aktion ein, die dem jeweiligen Tarif zugeordnet ist; bei Wechseln in Time & More 50 oder in ein anderes Tarifkonzept verliert der Kunden den Anspruch auf das Startguthaben."


    Dieses "Einrücken in die Startguthaben-Aktion" verstehe ich so, daß das bei jedem Wechsel in einen der betreffenden Tarife gilt, nicht nur bei Tarifwechsel im Zuge einer VVL. Ich lasse mich aber gerne eines besseren belehren, wenn Du andere Quellen als die zitierte Fußnote hast.


    Axelchen

    Festnetzanschluß? Brauche ich schon lange nicht mehr.

  • Zitat

    Original geschrieben von Axelchen
    "Bei Vertragsabschluss (Folgekosten s. Tarifdetails) bis 31.12.04 wird ein Startguthaben von insgesamt €120,- für Time & More 100 und 200 bzw. €240,- für Time & More 500 wird in 24 monatlichen Raten à € 5,- bzw. € 10,- mit dem Bruttorechnungsbetrag verrechnet. Bei Tarifwechseln rückt der Kunde in die Startguthaben-Aktion ein, die dem jeweiligen Tarif zugeordnet ist; bei Wechseln in Time & More 50 oder in ein anderes Tarifkonzept verliert der Kunden den Anspruch auf das Startguthaben."


    Es steht doch extra "Bei Vertragsschluß". ;)

  • Hi,
    danke, ich glaube jetzt habe ich es verstanden, dachte wohl einfach es handelt sich um zwei Fußnoten in einer...
    Aber jetzt ist klar, beim Vertragswechsel nach einem Neuvertrag...


    Grüße

  • @ Meilow:


    Ja, aber es steht doch auch extra da "bei Tarifwechseln"!



    Bei Vertragsabschluß oder VVL gibt´s das volle Startguthaben von 120 bzw. 240 Euro.
    Bei Tarifwechseln während einer zweijährigen Vertragslaufzeit rückt man in die Aktion ein. Das verstehe ich so, daß es dann ab Wechseldatum in den entsprechenden Tarif das monatliche Guthaben gibt, und da der Vertrag ja dann keine zwei Jahre mehr läuft, kommt man halt nicht mehr auf die volle Gesamtsumme.


    Aus der Fußnote kann ich beim besten Willen nicht erkennen, daß zwischen Tarifwechseln bei VVL und Tarifwechseln während einer zweijährigen Vertragslaufzeit unterschieden wird ...


    Axelchen

    Festnetzanschluß? Brauche ich schon lange nicht mehr.

  • Hi,
    ich glaube da müsste sowas stehen wie:


    bei Tarifwechseln, in einem Vertrag der mit Startguthaben abgeschlossen wurde, ... bla bla bla,
    ich werds ja sehen, denke aber nicht das da was abfällt :D

  • Mir wurde bei meiner VVL vor ca. 3 Wochen gesagt, dass ich das Startguthaben von 120 Euro nur bei Beibehaltung oder Erweiterung meines bestehenden Tarifs (Time & More 200 Web) erhalte. Sollte ich meinen Tarif downgraden, erlischt der 5 Euro / Monat Anspruch.


    So wird es auf jeden Fall bei meiner VVL gehandhabt.

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