Fernabsatzgesetz bei Klingeltönen und Handygames?

  • Ich guck grad so VIVA 2 und da kommen die Ringtonecharts mit der Angabe das dies eine Teleshopping Sendung wäre-könnt ich da die Klingeltöne bei nichtgefallen "zurückgeben" oder hab ich das Fernabsatzgesetz missverstanden (d.h. Dienste sind ausgenommen oder so was)


    Fiel mir grad so beim Pizza essen ein :D

  • Eigentlich schon, nur mußt du den Rückversand per Paketdienst selbst tragen, da der Wert der Ware unter 40.-€ liegt. :D

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    Ericsson T39m
    Legends never Die!
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  • Re: Fernabsatzgesetz bei Klingeltönen und Handygames?


    Zitat

    Original geschrieben von peetee
    Ich guck grad so VIVA 2 und da kommen die Ringtonecharts mit der Angabe das dies eine Teleshopping Sendung wäre-könnt ich da die Klingeltöne bei nichtgefallen "zurückgeben" oder hab ich das Fernabsatzgesetz missverstanden (d.h. Dienste sind ausgenommen oder so was)


    Fiel mir grad so beim Pizza essen ein :D


    Ja, eine Dienstleistung kannst du natürlich nicht mehr widerrufen, sobald du deren Ausführung selbst veranlastt hast oder der Unternehmer mit deiner ausdrücklichen Zustimmung mit der Ausführung begonnen hat. Wäre ja auch widersinnig...


    Übrigens: Auch wenn du deine Pizza ausschließlich mit Fernkommunikationsmitteln bestellt hast, steht dir kein Widerrufsrecht zu :)

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

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