Student: Lohnsteuerjahresausgleich - Fragen dazu



  • AFAIK 2 Jahre, man möge mich bitte berichtigen, wenn ich falsch liege.

  • 2 Jahre, hmm gleube so etwas habe ich auch schon mal gehört.


    Das würde also bedeuten, dass ich auch jetzt noch den Lohnsteuerausgleich für 2002 machen könnte?


    Muss ich eigentlich dem FA in irgendeiner Form nachweisen, an welchen Tage ich die UNI besucht habe? Ich meine die werden ja kaum einen Stundenplan sehen wollen, oder?


    Gruß Mezkal

  • Zu den Nachweisen: Du solltest in der Anlage plausibel darlegen, an wieviel Tagen Du die Uni besucht hast. Geht eigentlich ganz einfach:
    Die Daten vom Semesteranfang bis Ende hast Du ja, 5 Tage die Woche.
    Wichtig ist natürlich, dass Du ab 1.1. bis zum 31.12. die Tage zusammenzählst.


    Du musst nicht die einzelnen Tage oder Monate angeben, es reicht z.b.:
    Unitage vom 1.1. bis 31.12.03
    WS 02/03 : x Tage
    SS 03: y Tage
    Ws 03/04: z Tage


    Summe: w Tage


    Das reicht in der Regel. Wenn Du während der Vorlesungsfreien Zeit noch Praktikas an der Uni oder so hattest, würde ich dies separat noch angeben.


    In der Regel reichen solche einfachen Angaben, sollte der zuständige FA-Beamte noch etwas benötigen, wird er Dich anschreiben. Falls er die Uni-Tage nicht anerkennt und den Bescheid erstellt, ohne Berücksichtigung der Fahrtkosten, dann Einspruch einlegen (binnen einem Monat nach Zugang) und den guten Menschen anrufen und eventuell weitere Belege einreichen.
    Ich glaube kaum, dass er dies nicht anerkennt. Die Uni stellt wohl kaum Anwesenheitsbescheinigungen aus.


    Ausserdem kannst Du noch folgendes ansetzen:


    Kontoführungsgebühren (pauschal) 16 Euro


    Wenn Du wegen dem Job umgezogen bist, dann kannst Du (für 2003)
    a) zuvor eigene Wohnung gehabt mit eigenen Möbeln hattest:
    Umzug vor dem 30.06.03 537 Euro absetzen
    Umzug nach dem 30.06.03 550 Euro absetzen


    b) bei den Eltern gewohnt hast 20% der obigen Beträge.
    Wenn Du bei den Eltern eine eigene Wohnung hattest (mit eigenen Möbeln) dann der volle Betrag, das FA will hier aber handfeste Beweise.


    Hier solltest Du natürlich Nachweise erbringen, d.h. Kopien von den Mietverträgen reichen i.d.R.


    Greetz

    "Das einzige Backup das Du je brauchst ist das, wofür Du keine Zeit hattest."

  • Nicht zu vergessen:


    Der Semesterbeitrag 2x! und Semesterticket sind auch Kosten der Weiterbildung und abzugsfähig... :-)


    Eine Spende bis 50 € wird auch nicht kontrolliert (Ab 100 € werden in der Regel Nachweise verlangt).


    Kleiner Tip fürs Geldverdienen:


    Während des Studiums arbeiten ist zwar notwendig, aber:


    - Ihr müßt Grenzen beachten damit das Kindergeld nicht flöten geht
    - Krankenversicherung und Rentenversicherung schlagen auch schnell zu


    Viel besser ist es eine freiberufliche Tätigkeit auszuführen,; da können dann nämlcih sämtlich Aufwendungen die mann so hat schön mit den Einnahmen verrechnet werden und erst der Restgewinn geht z.B. in die Berechnung bezüglich Kindergeld ein!


    Damit kann mann ein um ein Vielfaches! höheres Einkommen erzielen ohne die Staatsförderung zu verlieren.


    So habe ich mir mein gesamtes Studium finanziert. Voraussetzung ist natürlich man beschäftigt sich mit der Materie Freiberuflich inkl. Problematiken (Annerkennung, Gewinnerzielungsabsicht etc), aber das lohnt sich!

  • Zitat

    Der Semesterbeitrag 2x! und Semesterticket sind auch Kosten der Weiterbildung und abzugsfähig


    Ja, aber Fahrtkosten UND Semesterticket geht nicht. Deshalb durchrechnen, was günstiger kommt.
    Bücher usw. habe ich mal nicht aufgeführt, dürfte wohl klar sein.


    Spenden werden inzwischen ohne einen Nachweis nicht anerkannt, egal in welcher Höhe.

    "Das einzige Backup das Du je brauchst ist das, wofür Du keine Zeit hattest."

  • Das mit dem Semesterticket doppelt absetzen geht dann, wenn Semestergebühren mit dem Ticket zusammen eingezogen werden. Dann kannst Du das als Studiengebühren absetzen. Da hat beimir noch nie ein Finanzbeamter nachgefragt, was darin enthalten ist....


    Und letztes Jahr hat mich auch nieman nach einem Spendennachweis gefragt. Soweit ich weiß sagt die Lohnsteuerrichtlinie für Finanzbeamte, das ab Spendenbeträgen von 100 Euro Nachweise verlangt werden. Zur Not kann man sich ja einen Eigenbescheid ausstellen... :-) Aber dann haltnur einmal, sonst gibbet Ärger.

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