Student: Lohnsteuerjahresausgleich - Fragen dazu

  • Was meinst Du denn mit entgegenkommen? ;)
    Also beraten werden die Dich nicht :D


    Belege für Bücher bspw. kannst Du Dir doch eventuell noch von Deinen Komilitonen holen. Natürlich nur, wenn Du das Buch auch tatsächlich selbst gekauft hast ;)
    (es sollte natürlich zu Deinem Studium passen!)

  • Re: Re: Student: Lohnsteuerjahresausgleich - Fragen dazu


    Zitat

    Original geschrieben von Benny0583
    Wann kann ich nun den Lohnsteuerjahresausgleich für das Jahr 2004 angehen?


    Zitat

    Original geschrieben von Merlin
    ab dem 01.01.2005


    Auf die Erstattung wirst Du aber wahrscheinlich dann noch ein paar Wochen warten müssen. Erfahrungsgemäß laufen in den Finanzämtern die Programme für das zurückliegende Jahr nicht schon Anfang Januar sondern meist ab Mitte Februar/März.

  • Zitat

    Für den Veranlagungszeitraum 2004 gibt es aber rückwirkend irgendeine Durchführungsverordnung, aufgrund derer diese Kosten nicht mehr als Werbungskosten, sondern (wieder nur) als Sonderausgaben berücksichtigt werden dürfen, alerdings jetzt bis zu einem Höchstbetrag von ~ 4000e p.a.


    D.h. ich kann für dieses Jahr nichts als Werbungskosten absetzen, hmm? Oder gibt's da noch irgendwelche Ausnahmeregelungen?


    Grüße,
    Benny

  • Zitat

    Original geschrieben von Benny0583
    D.h. ich kann für dieses Jahr nichts als Werbungskosten absetzen, hmm? Oder gibt's da noch irgendwelche Ausnahmeregelungen?


    Grüße,
    Benny



    Da du leider nicht geschrieben hast, wie hoch deine Einkünfte aus dem Arbeitsverhältnis waren, kann ich dir nicht sagen, ob du die Aufwendungen für dein Studium überhaupt als vorab entstandene Werbungskosten anerkannt brauchst.


    Wenn sie den Grundfreibetrag (2004: 7.664€) zzgl. den Arbeitnehmerpauschbetrag (2004: 920€) nicht übersteigen, bekommst du alles zurück.


    Du schreibst auch nicht, was genau dir abgezogen worden ist. Waren das 600€ rein Lohnsteuer oder waren da auch Sozialabgaben mit reingerechnet?


    Die Aufwendungen für das Studium als vorab entstandene Werbungskosten anerkannt zu bekommen ist eine weitere Ebene, um im Entstehungsjahr Werbungskosten zu schaffen oder bei negativen Einkünften den Verlust vorzutragen.


    Bei der Sache gibt es 2 Probleme:


    1. Die Aufwendungen überhaupt als Werbungskosten, und nicht "nur" als Besondere Ausbildungskosten im Rahme der Sonderausgaben anerkannt zu bekommen. D.h. Widerspruch gg. den Est-Bescheid und nerviger Briefwechsel mit dem FA (bei mir 1/2 Jahr). Problematisch ist die Sache vor allem wenn es sich um ein erstmaliges Studium ohne Berufsbegleitung handelt.


    Aber man muss sie nur überzeugen :p


    2. Die Neuregelung für 2004. Da habe ich mich allerdings noch nicht näher damit beschäftigt.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Meine Einkünfte liegen bei etwa 1600 - 1700 €, abgeführt wurden Lohnsteuer und Sozialabgaben...


    Für mich gilt dasselbe wie für dich, sprich Erststudium ohne Berufsbegleitung. Vielleicht könntest Du mir für den Schriftwechsel ein paar Hilfestellungen geben, _wenn_ das Ganze in 2004 möglich ist.


    Grüße,
    Benny

  • Zitat

    Original geschrieben von Eisy
    Auf die Erstattung wirst Du aber wahrscheinlich dann noch ein paar Wochen warten müssen. Erfahrungsgemäß laufen in den Finanzämtern die Programme für das zurückliegende Jahr nicht schon Anfang Januar sondern meist ab Mitte Februar/März.

    Kann man nicht so verallgemeinern, bzw. hängt auch stark von deinem lokalen Finanzamt ab.
    Ich hab meinen Kram dieses Jahr Mitte Januar schon abgegeben und hatte 2 Wochen später die Erstattung aufm Konto.


    Kann also auch manchmal schnell gehen. :top:

  • Hallo!


    Jetzt muss ich mich hier auch mal einklinken;


    Also wenn ich das alles richtig verstanden habe:


    - gebe ich alles Ausgaben für Uni inkl. aller Fahrtkosten dorthin als Sonderausgaben an?


    - gebe ich alle Ausgaben für Arbeit, inkl. Fahrtkosten (werden eh das meiste ausmachen) als Werbungskosten an?


    Was genau bedeutet dies mit diesen 920 € als Werbungskosten? Habe ich noch nicht so ganz verstanden.


    Bei mir betrifft es den Lohnsteuerausgleich für 2003. War da noch eine andere Grenze oder besser gesagt Grenzen?


    Danke


    Mezkal

  • So wie ich das verstanden habe kannts du diese 920 Euro einfach so angeben, ohen irgendwelche Rechnungen / Quittungen oder ähnliches...


    Alles darüber must du mehr oder weniger belegen - am I right ?


    Au revoir...

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  • Jetzt habe ich noch eine ganz andere Frage,


    welche Fristen gibt es eigentlich für die Abgabe der Lohnsteuererklärung?


    Bis wann muss der Lohnsteuerausgleich für 2003 beim Finanzamt sein?


    Ist es theoretisch jetzt noch möglich den Lohnsteuerjahresausgleich für 2002 einzureichen (hatte ich damals nicht gemacht)?


    Bin Student und gleichzeitg aber auch in einem dauerhaften Arbeitsverhätlinis mit dem ich die Freibetragsgrenz überschreite.


    Danke


    Mez

  • Zitat

    Original geschrieben von DJ Wisdom
    So wie ich das verstanden habe kannts du diese 920 Euro einfach so angeben, ohen irgendwelche Rechnungen / Quittungen oder ähnliches...


    Alles darüber must du mehr oder weniger belegen - am I right ?


    Au revoir...


    Ja, die 920 EUR kann man pauschal abziehen.

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