Student: Lohnsteuerjahresausgleich - Fragen dazu

  • Hi Leute,


    tut mir leid, die Suche hat für "Student + Steuern" keine Ergebnisse ausgespuckt.


    Ich habe vor dem Beginn meines Studiums - also zwischen Zivildienst und Studium - auf Lohnsteuerkarte gearbeitet. Das Geld (etwa 600 €), welches mir abgezogen wurde, könnte ich gut für einen Farblaserdrucker gebrauchen, da ich für die Uni viele Ausarbeitungen, Acrobat-Dokumente und sonstige Sachen ausdrucken muss. Daher würde ich es mir - wenn das möglich ist - jetzt schon wiederholen, da ich sonst noch arm werde an den Tintenkosten...


    Wann kann ich nun den Lohnsteuerjahresausgleich für das Jahr 2004 angehen? Ich werde in diesem Jahr nicht mehr auf Lohnsteuerkarte arbeiten, daher ändert sich bei mir in diesen Punkten nichts mehr.


    Die zweite wichtige Frage: Ich kriege ja eh (fast) alles wieder, so sagte mir jedenfalls der Finanz-Mensch der Firma, bei der ich gearbeitet hate, kann ich trotzdem irgendwelche Werbungskosten ansetzen? Kann ich z.B. den neuen PC und neuen Bildschirm ansetzen? Kann ich Fahrten zur Uni ansetzen? Ändert das was an dem Betrag, der mir zusteht?


    Fragen über Fragen...


    Danke im Voraus für Eure Antworten,
    Benny

  • Re: Student: Lohnsteuerjahresausgleich - Fragen dazu


    Zitat

    Original geschrieben von Benny0583
    Wann kann ich nun den Lohnsteuerjahresausgleich für das Jahr 2004 angehen?


    ab dem 01.01.2005


    Zitat


    Die zweite wichtige Frage: Ich kriege ja eh (fast) alles wieder, so sagte mir jedenfalls der Finanz-Mensch der Firma, bei der ich gearbeitet hate, kann ich trotzdem irgendwelche Werbungskosten ansetzen?


    Du wirst vermutlich sowieso nicht über die Pauschale kommen und sowieso die komplette, gezahlte Lohnsteuer zurückbekommen, von daher bringt es dir nichts, noch mehr anzusetzen.


    Ich würde dir empfehlen mit einem Lohnsteuerprogramm das mal vorher durchzurechnen, außerdem helfen die Programme sehr beim Ausfüllen.

  • Du kannst deinen Lohnssteuerjahresausgleich am 1.1.2005 abgeben.


    Natürlich kannst du Werbungskosten ansetzen, wenn du über 920 EUR kommst.


    Dazu gehören z.B. Fahrten zur Arbeit (nicht zur Uni), Bewerbungskosten...


    Alles was mit dem Studium zu tun hat, sind Sonderausgaben und keine Werbungskosten. Das hat für dich den Nachteil, das du dadurch kein negatives EInkommen (Verlustvortrag) erzeugen kannst, mit Werbungskosten ginge das.


    Solange du weniger als 76xx EUR verdient hast, bekommst du sowieso die kompletten Steuern zurück.

  • Ich hänge mich mal dran :


    Werde diese Jahr knapp 12.000 € als Student verdienen - welche Kosten kann ich absetzen ?


    Nennt mir bitte, if possible, konkrete Summen und deren Verrechnugsarten bzw. wie ich diese in der Steuererklärung anzugeben habe.


    Bis jetzt sind bei mir zu nennen :


    Fahrtkosten zu Arbeit (während des ganzen Jahres 4x die Woche 60 km am Tag). Das wird die Fahrtkostenpauschale bis ans Limit ausreizen.


    Vielen Dank für eure Hilfe !


    Au revoir...

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  • Für die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit entweder Arbeitnehmerpauschbetrag (920 €) bzw. höhere, nachgewiesenen Werbungskosten.


    Im Rahmen des Studiums:


    Fahrtkosten Uni-Zuhause an den Tagen, an denen du nicht arbeitest bzw. auch an den Arbeitstagen, wenn Fahrtsrecke Uni-Zuhause größer als Arbeit-Zuhause (wenn oben bei Einkünften aus NSA kein Pauschbetrag, sondern nachgwiesenen Werbungskosten, ansonsten wurscht), Semestergebühren, Arbeitsmittel (Kopierkosten, Literatur, Werkzeuge etc., PC, je nach Wert abgeschrieben auf 3 Jahre, PC-Peripherie, Schreibtisch, Regal, Bürostuhl bei entsprechender "beruflicher" Nutzung/ Veranlassung), und zwar nicht als Besondere Ausbildungskosten, sondern als vorab entstandene Werbungskosten für (durch das [Erst?]Studium vorbereitete) zukünftige steuerbare Einnahmen, dabei die konkrete berufliche Veranlassung des Studiums näher darlegen (geht Recht gut bei allen Studiengängen mit Staatsexamina). Dann kannst du diese Kosten in unbeschränkter Höhe (Ausnaheme Fahrkosten gehen nur bis ~ 5000€ p.a.) ansetzen, ggf. verrechnen lassen oder jahrelang vor dir hertragen (Achtung: Verlustrücktrag beim FA auf 0 begrenzen, extra Antrag [Anlage VA]. Durch diesen Verkustvortrag kannst du dann steueroptimiert ins Berufsleben starten, da die negativen Einkünfte der Vorjahre dann mit den erhöhten Einkünften verrechnet werden.


    Für den Veranlagungszeitraum 2004 gibt es aber rückwirkend irgendeine Durchführungsverordnung, aufgrund derer diese Kosten nicht mehr als Werbungskosten, sondern (wieder nur) als Sonderausgaben berücksichtigt werden dürfen, alerdings jetzt bis zu einem Höchstbetrag von ~ 4000e p.a.


    Hab mich damit noch nicht näher beschäftigt. Nachteil: Kein Verlustvortrag mehr möglich :mad:


    PS: Aufpassen das dein Einkommen nicht kindergeldschädlich wird!

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • DU kannst absetzten als Werbungskosten:


    Pauschbetrag: 920 EUR, sofern du mehr hast:


    Fahrtkosten zur Arbeit (jeweils nur einfache Strecke)
    Berufskleidung
    Bewerbungskosten...


    (einfach mal google Fragen was es da noch alles gibt)


    Sonderausgaben:


    Fahrtkosten zur Uni
    Bücher
    Schreibmaterial
    PC (über 3 Jahre)
    ...

  • Bevor ich anfange mich tot-zu-googeln :


    Für welche Kosten brauche ich konkret Rechnungen oder ähnliches bzw. welche Kosten muss ich nachweisen ?


    Auch hier gilt euch mein Dank...


    Au revoir...

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  • Du musst alles nachweisen können, was du absetzen möchtest.


  • Wenn du einen höheren Betrag als den Pauschbetrag von 920€ geltend machen willst, muss du alle Kosten einzeln darlegen und nachweisen. Einen Beleg brauchst du immer dann, wenn man für das Geltendgemachte üblicherweise einen Beleg ausgestellt bekommt. In gewissen Rahmen kannst du auch sog. Eigenbelege austellen.


    Für "Fahrten" zw. Wohnsitz und Arbeit / Uni kannst du generell nach Entfernungspauschale abrechnen, egal ob du zu Fuß gegangen, mit dem Rad gefahren oder Autogefahren bist. Nur solltest du vorsichtig sein, was du bei "davon mit eigenem oder zur Nutzung überlassenem Pkw" einträgst wenn dies nicht den Tatsachen entspricht. Sonst will da FA noch Tankquittungen o.ä. sehen...
    Falls Fahrkosten der öfftl. Verkehrsmittel die Kosten nach Entfernungspauschale übersteigen, kannst du alternativ auch diese geltend machen, allerdings nut anhand von Belegen.


    Für Fahrten zur Uni kann das FA schlecht Nachweise verlangen, es wird ja kein Absentenheft oder Ähnliches geführt. Natürlich solltest du die Anzahl der Semestertage nicht überschreiten (Ausnahme für Fahrten in den Semesterferien zur Bib, Seminar etc.) und ein paar Krankheitstage "einbauen".


    Belege wirst du also vor allem für Arbeitsmittel benötigen. Arbeitsmittel ab einem Anschaffungswert von 410€ netto müssen auf drei Jahre abgeschrieben werden.


    Kopierkosten bspw. kannst du anhand von kopierkarten nachweisen, auch mit denen, die Kommilitonen in den Papierkorb geworfen haben. Oder du stellst dich in einer Schreibwarenabteilung eines Kaufhause ma länger an die Kasse :p

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Die Fahrtkostenpauschale wird den grössten Teil ausmachen - halt eben 5 x die Woche zur Uni und weiterhin 4 x die Woche zur Arbeit... Quittungen habe ich allerdings gar keine dahingehend....


    Auch Bücher oder ähnliches habe ich mir nicht quittieren lassen - warum auch, hab daran gar nicht gedacht (bis jetzt eben ;-) )


    Werd mich mal mit jmd. zusammensetzen der etwas Ahnung hat...


    Wie weit kommt einem dahingehend das FA entgegen ? Helfen die ienem bei solchen Geschichten ? (Ich höre das lachen bereits... ;-) )


    Au revoir...

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