O2 Homezone - Nur Notruf möglich!

  • Oder, wenn ein paar mehr Euros drin sind, vielleicht das Nokia 6230? Das hat aktuelle Ausstattung und soll ziemlich guten Empfang haben, zumindest laut der meisten Meinungen die ich kenne.

  • N 6230 ist bestellt (mit Rückgaberecht...) mal sehen was es bringt - Merci Lüüd...

    Provider wollen eigentlich immer nur unser Bestes, sie nehmen dann aber doch lieber Geld...

  • Man höre und staune, der O2 Shop Leiter i. Kiel i.d. Holstenstrasse war am Samstag plötzlich nicht mehr vakant und nun völlig problemlos wurde als kostenfreier Ersatz zur Lösung des Empfangsproblems im Tausch ein V 600 von Motorola angeboten.


    Dies immerhin "nur" sechs Monate nach der ersten Reklamation, vier Versuchen die Homezone zu optimieren und letztlich einer schriftlichen Androhung den Rechtsweg zu beschreiten...


    Empfang nun um Klassen besser, Problem gelöst und V 600 macht echt was her...


    Warum nicht gleich oder zumindest bald so fragt sich der genervte Kunde...!

    Provider wollen eigentlich immer nur unser Bestes, sie nehmen dann aber doch lieber Geld...

  • Zitat

    Original geschrieben von Polarbär333
    Warum nicht gleich oder zumindest bald so fragt sich der genervte Kunde...!


    weil es sich um eine kulanzregelung handelt, nicht um einen anspruch!


    da die se(t610/630) geräte ja keinen defekt aufweisen, sondern von vornherein etwas empfangschwächer sind, als andere geräte(6310(i)).
    das zeigt sich dann natürlich, vorallen, in gebieten die nicht 100%ig versorgt werden können.


    ich gebe zu als mensch hätte der mitarbeiter, vor allen wenn bekannt ist(war) das es in deinem bereich empfangseinschränkungen gibt, darauf hinweisen können. als verkäufer hat er jedoch korrekt gehandelt.

  • Zitat

    Original geschrieben von Rolli
    ... ich gebe zu als mensch hätte der mitarbeiter, vor allen wenn bekannt ist(war) das es in deinem bereich empfangseinschränkungen gibt, darauf hinweisen können. als verkäufer hat er jedoch korrekt gehandelt.


    Gerade als Verkäufer hat er nicht korrekt gehandelt! Als Verkäufer muß er auf Einschränkungen hinweisen, die ihm bekannt sind. Tut er das nicht, macht er sich IMHO der (arglistigen) Täuschung schuldig und haftet zusätzlich aus culpa in contrahendo (Verschulden bei Vertragsverhandlungen); sog. c.i.c.-Haftung.


    Gruß


    muli

  • du scheinst ja nicht viel vertrauen in deine mitmenschen zu haben :confused:
    ich möchte hier auch keine diskussion vom zaun brechen, mit viel juristischen geblubber, bei der am ende sowieso nichts herauskommt.
    aber ich(persönlich) denke, so einfach kann man es sich nicht machen, gleich von arglistiger täuschung zu sprechen.


    zwei dinge:
    1. die homezoneabfrage bestätigt dem verkäufer die homezonefunktionalität
    2. der verkäufer kann bei einem neuen akt. gerät, entsprechend den gsm parametern, von funktionalität ausgehen.


    dann so die schlussfolgerung, sollte es der kunde empfang u. keine probleme haben!


    was soll der verkäufer, deiner meinung nach, denn machen:
    [sarkasmusmodus an]
    A. darauf hinweisen?!? "also sie könnten dort möglicherweise keinen empfang haben... "
    (anm.: was er nicht wissen kann! aber mehr im bsp. B.)



    "das ist ja super" da wird der kunde jubeln u. sagen "...danke ich schliesse diesen vertrag trotzdem ab.. ... sollte es nicht gehen zahle ich natürlich weiterhin die grundgebühr u. nach zwei jahren werde ich um weitere zwei jahre verlängern..."




    B.der verkäufer bietet an: " so wir nehmen jetzt das handy u. fahren zu der angegebenen adresse prüfen ob es funktioniert! und wenn nicht wars ein schöner ausflug, u. jeder geht seiner wege!?!?!"
    [sarkasmusmodus aus]


    was ich damit sagen möchte man müsste sich vor ort befinden(u. es testen) um eine sichere aussage treffen zu können. das kann sich kein mobilfunkanbieter u. schon gar kein händler leisten!
    dazu hat o2 unter anderem den hz check, zeigt er positiv kann davon ausgegangen werden das es keine probleme gibt.


    wenn er weiss das dort probleme bestehen, ist es seine pflicht, das anzuzeigen!
    aber die reine vermutung...


    ..ich vermute auch viel... :D

  • Nachdem wir nun schon auf einer leicht juristischen Ebene gelandet sind, zum besseren Verständnis noch ein Nachtrag:
    Direkt nach dem Erwerb von zwei T610 (Duo Vertrag Juni/2004) habe ich bereits nach 48! Std. die nicht funktionierende Homezone reklamiert.


    Nach vier!! vergeblichen Versuchen sie zu optimieren - mittlerweile vergingen darüber vier Wochen - wurde das erste T610 als Gewährleistungsumtausch wegen "Empfangsproblemen" eingeschickt - Leihgerät Samsung irgendwas.


    Nach sieben! Wochen neues T610 - Problem wie gehabt...


    Nun wird erstmalig eingeräumt es gibt im Bereich Tröndelsee Empfangsprobleme mit O2/Homezone da , wie bekannt, D1 Rooming In mit Homezone nicht funktioniert.


    Versuche direkt ein Hdy mit besseren Empfangsqulitäten zu bekommen scheitert am damaligen Shopleiter...


    Also erneuter Tausch - im Wissen, dass er völlig Sinnlos ist, nun dauert es bis 14. November!! und unzähliger Telefonate und massiver Briefe bis endlich - dank neuem Leiter - ein Altenativhandy (mto V600) angeboten wir und alles funktioniert...


    Fazit:
    O2 GARANTIERT 500 m - und allerspätestens im Juli wusste O2 um die Problematik, die sich mit verkauftem T610 nicht lösen ließ - deshalb ist -nun gut war Kunde unheimlich genervt - weil Servicewüste mal wieder ganz oben stand...


    Rechtlich war Wandlung o. Rückgabe möglich, da bereits 48 Std. nach Erwerb reklamiert - wahrlich kein Ruhmesblatt für die Mädels und Jungs von O2...


    Aber, nu läufts und es sei Friede...


    So long...

    Provider wollen eigentlich immer nur unser Bestes, sie nehmen dann aber doch lieber Geld...

  • Zitat

    Original geschrieben von Rolli
    ... wenn er weiss das dort probleme bestehen, ist es seine pflicht, das anzuzeigen! ...


    Hab ich was anderes geschrieben? Nö:

    Zitat

    Original geschrieben von muli
    ... Als Verkäufer muß er auf Einschränkungen hinweisen, die ihm bekannt sind. ...


    Aber Du:


    Zitat

    Original geschrieben von Rolli
    ...ich gebe zu als mensch hätte der mitarbeiter, vor allen wenn bekannt ist(war) das es in deinem bereich empfangseinschränkungen gibt, darauf hinweisen können. als verkäufer hat er jedoch korrekt gehandelt.


    Gruß


    muli

  • Zitat

    Original geschrieben von Rolli
    ...ich gebe zu als mensch hätte der mitarbeiter, vor allen wenn bekannt ist(war) das es in deinem bereich empfangseinschränkungen gibt, darauf hinweisen können. als verkäufer hat er jedoch korrekt gehandelt.


    da habe ich mich wohl sehr unpräzise (um nicht zu schreiben falsch :rolleyes: ) ausgedrückt :gpaul:


    ich schrieb zwar bekannt , meinte jedoch vermutet ...
    ..in diesem sinne, friede, noch einen schönen dienstag abend :D


    ps: ich vermute den schönen abend werde ich wohl haben, morgen ist mir bekannt ob ich einen schönen abend hatte.

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