ZitatIch frage mich warum Leute wenn etwas so essentielles wie Beleuchtung am Fahrzeug verändern verboten ist es trotzdem noch machen und andere noch dazu anstiften.
Ich glaube nicht das es Sinn macht, da mein Standpunkt sowieso totgeredet wird, aber ich möchte dennoch antworten.
Warum mache ich das? Weil ich gerne nachts was sehen würde, was - glaube mir wer will - mit den Originalscheinwerfern schlichtweg so gut wie unmöglich ist.
Ich kann mich täuschen, denke aber durch die deutliche Sichtverbesserung etwas in die Sicherheit investiert zu haben.
Und auch das kann glauben wer will: Ich fahre damit schon sehr lange rum und habe weder eine Lichthupe vom Gegenverkehr bekommen, noch irgendwelche Kommentare über eine Blendung.
Ausserdem habe ich mit einem Bekannten das Auto getauscht und mich selbst von Blendung oder Nichtblendung überzeugt.
Meiner Meinung nach blendet jeder dreier BMW mit Xenon mehr.
Ach ja, ich wüsste nicht wen ich anstifte wenn ich sage dass die Möglichkeit besteht, und anfüge dass es nicht erlaubt ist.
Danke fürs Gespräch - Das Thema ist für mich abgeschlossen.
EDIT:
ZitatBei Xenon-SW ist aber eine DYNAMISCHE LWR vorgeschrieben. Also ein System das auch als Nick/Wank Ausgleich arbeitet und die Fahrzeugbewegungen beim Beschleunigen sowie Bremsen ausgleicht. Oder spielst du während der gesamten Fahrt mit deine LWR rum und gleichst jede Situation aus?
Ich lasse mich gerne belehren aber die allererste Generation, die zudem noch ohne Linsenscheinwerfer auskam, hatte das soweit ich weiss nicht.
Ausserdem gibt es - zumindest meines Wissens nach - legal eingetragene Xenonumrüstungen ohne LWR und SRA. Allerdings müssen die Fz. vor - ich glaub 1998 zugelassen worden sein und die Eintragung auch vor 1998 erfolgt sein.