Oltimerkennzeichen .. überregional verwenden ?

  • Servus Leute,


    ich will ein 20 Jahre altes Fahrzeug mit einem roten Kennzeichen mit 07er Nummer ausstatten. Jetzt kann man ja die 07er Kennzeichen auf mehrere Fahrzeuge schrauben, darf aber meines Wissens nach nur mit einem rumfahren bzw. es öffentlich abstellen. Kann ich mir also vom gleichen Kennzeichen mehrere Duplikate anfertigen und dann Autos, die irgendwo im Bundesgebiet stehen auf öffentlichen Strasse fahren, auch wenn sie nicht im zugelassenen Landkreis stehen ?
    Ich will keine Straftat oder so begehen aber wenn ich mich entsprechend vergewissere, dass nur ich gerade mit dem 07er Kennzeichen rumfahren und die anderen Fahrzeuge auf nem Privatgrundstück stehen - ist das dann erlaubt ?



    Es gab schonmal was zu den 07er Nummern, aber die Frage wurde noch nicht behandelt.


    Aktuell geht es darum dass ich einen ehemaligen Bundeswehr LKW erwerben will und nach Möglichkeit beim rumfahren eine 07er Nummer meines Bekannten anschrauben will, ohne dass ich für das Fahrzeuge eine eigene 07er Nummer beantragen muss (aus Kostengründen, das Ding schluckt allein 60 Liter Diesel auf 100 km ).

  • Re: Oltimerkennzeichen .. überregional verwenden ?


    Zitat

    Original geschrieben von jansen
    Aktuell geht es darum dass ich einen ehemaligen Bundeswehr LKW erwerben will und nach Möglichkeit beim rumfahren eine 07er Nummer meines Bekannten anschrauben will, ohne dass ich für das Fahrzeuge eine eigene 07er Nummer beantragen muss


    ich glaube, das kannst Du vergessen. 07er-Nummer dürfen nicht verliehen werden. Beim googeln habe ich auf die schnelle mal das gefunden:




    Zitat

    Es sollte auch unterlassen werden, dass rote 07-Kennzeichen zu verleihen. Der Versicherungsschutz gilt nur für Autos, die auf das rote 07-Kennzeichen zugelassen worden sind, so das Oberlandesgericht Stuttgart (Az.: 7 U 123/00). In dem zu entscheidenden Fall hatte sich ein Autohändler aus dem Raum Stuttgart für eine kurze Überführungsfahrt bei einem befreundeten Händlerkollegen dessen rotes 07-Kennzeichen ausgeliehen. Auf der Überführungsfahrt kam es zu einem Unfall. Die Versicherung des Kennzeichenbesitzers verweigerte die Zahlung, da der Unfallverursacher nicht ihr Versicherungsnehmer gewesen sei. Diese Auffassung wurde von dem Oberlandesgericht Stuttgart geteilt.

  • Okay, dann würde mein Kumpel eben das Auto ganz offiziell über seine Versicherung laufen lassen. Die könnten mir doch keinen Strick draus drehen, wenn ich damit nen Schade verursachen würde - oder ?

    Ist doch sicher nicht generell verboten, nen Fremden an sein Fahrzeug zu lassen wenn es die Versicherungsbestimmungen das nicht ausschliessen ?
    Oder ist das bei 07er Nummern vielleicht doch generell ?

  • Ich denke, da spart man am falschen Ende. Es hört sich wohl alles ganz einfach an, ist aber in der Praxis recht unglücklich:


    Das Fahrzeug ist dir, ist aber im Fzg-Schein-Heft deines Bekannten angemeldet und über deinem Bekannten versichert. Außerdem must du der Versicherung als weiterer Fahrer/Nutzer angemeldet sein, sofern das bei einem 07er-Kennzeichen überhaupt möglich ist (Oldie-Versicherer haben imho manchmal diese Klausel). Bei einem evtl. Schadensfall kann es aufgrund der o.g. Besitz- und Vertragsverhältnisse ganz schnell kompliziert werden.


    Ich würde es persönlich nicht machen. Was spricht gegen ein eigenes 07er-Kennzeichen? Sicherlich nicht die etwa 180 € Steuer im Jahr? Und der geringe Versicherungsbeitrag sicherlich auch nicht?


    Nur mal interessehalber: Was ist das für ein BW-Lkw, den du planst anzuschaffen und etwa 60 Liter Diesel verbraucht? Vielleicht können dir die Jungs vom Militärfahrzeugforum weiterhelfen?


    Stefan

  • Na ja die 180 Euro wärens nicht, aber die Versicherung würde ich mir schon ganz gern sparen. Ausserdem bezweifel ich, dass man bei einem Unfall bei dem Fahrzeug viel kaputt machen würde - eher anderstrum ..


    es handelt sich um ein MAN Exemplar, geländegängig mit 3 Achsen - wird auch beim THW eingesetzt ... http://www.thw-kitzingen.de/thw/indexthw.html -

  • Die allermeisten Oldtimer-Versicherungen tun sich bei LKW's sehr schwer (eigene Erfahrung), erst recht bei gerade mal 20 Jahre jungen Fahrzeugen.


    Also müstest Du zu allererst klären, ob bei Deinem Kumpel die Versicherung überhaupt mitspielt.

  • Zitat

    Original geschrieben von jansen
    Na ja die 180 Euro wärens nicht, aber die Versicherung würde ich mir schon ganz gern sparen. Ausserdem bezweifel ich, dass man bei einem Unfall bei dem Fahrzeug viel kaputt machen würde - eher anderstrum ..


    Und genau deswegen, würde ich es nicht so machen, wie du es vor hast. Auch wenn es etwas Geld kostet, dafür bist du aber auf der sicheren Seite!


    Gruß,
    Dominik

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