Hallo.
Bei einem Bekannten ist die Heizung total ausgefallen.
Das war jetzt Donnerstag.
Er hat seine Vermieter unmittelbar mündlich + schriftlich zur sofortige Behebung des Schadens aufgefordert (und im gleichen Schreiben in Verzug gesetzt). Diese haben sich heute den ganzen Tag nicht gemeldet. Er hat auch mehrfach versucht da telefonisch durchzukommen - vergebens!
Nun ist es saukalt in der Wohnung und er hat mich gerade um Rat gefragt.
Da es ja nicht zumutbar ist, die Nacht bei ca. 12 Grad in seiner Wohnung zu verbringen, will er in ein Hotel.
Sind die Vermieter verpflichtet die Hotelrechnung zu zahlen?
Weiß da wer bescheid?
grüsse
Fawlty