Also, wenn das Gerät nicht älter als 6 Monate ist, hast du regelmässig nach dem 2. fehlgeschlagenen Nachbesserungsversuch die Möglichkeit bei nicht unerheblichen Mängeln einen Rücktritt vom Kaufvertrag (Geld zurück) zu verlangen. Dem Shop ist es aber sicher lieber, wenn Sie Dir gleich ein neues Handy verkaufen können. Mache es aber auch auf diesem Wege, denn nur so erhältst Du einen neuen Kaufbeleg und einen erneuten Beginn der 6 Monate.
Klugscheisse: Ja, es sind 24 Monate, aber nur in den ersten 6 Monaten ist es für den Käufer so einfach.