Der allgemeine DKB Bank Sammelthread

  • Fraglich ist doch, ob die Kreditkarte ein Vertragsbestandteil ist oder ein eigener Vertrag. Sofern es Vertragsbestandteil ist, dürfte eine Kündigung nicht funktionieren.

    Nein, das ist nicht fraglich, denn die Kreditkarte ist separat. Kannst ja gerne selber nachprüfen.

  • Das ist erstmal lediglich eine Behauptung deinerseits, die nicht mit Quellen belegt ist. Leider kommt immer eine Fehlermeldung, wenn ich aktuell PDF von der DKB lade. So auch bei den AGB und den Bedingungen zur Kreditkarte. Gerade weil es keine separaten AGB für die Kreditkarte gibt, muss ich davon ausgehen, dass die Kreditkarte auch in den AGB geregelt ist.

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  • Aus den aktuellen AGBs

    Zitat

    Nr. 26 – Kündigungsrecht

    Soweit weder eine Laufzeit noch eine abweichende Kündigungsrege-
    lung vereinbart ist, können sowohl der Kunde als auch die DKB AG die
    gesamte Geschäftsbeziehung oder einzelne Geschäftszweige jederzeit
    ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.

  • Wie ist das in den alten AGB, die für mich gelten?

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  • Das ist erstmal lediglich eine Behauptung deinerseits, die nicht mit Quellen belegt ist. Leider kommt immer eine Fehlermeldung, wenn ich aktuell PDF von der DKB lade. So auch bei den AGB und den Bedingungen zur Kreditkarte. Gerade weil es keine separaten AGB für die Kreditkarte gibt, muss ich davon ausgehen, dass die Kreditkarte auch in den AGB geregelt ist.

    Naja du meckerst hier seit drei Seiten, dass die DKB das doch sicher nicht darf und stellst es in Frage anstatt es selbst nachzusehen. Ich bin dir eigentlich keine Quellenangabe schuldig, aber hier:

    Aus den gültigen AGB vom 1. Juni 2017, ich hoffe das liegt dir ausreichend weit zurück:


    Auflösung der Geschäftsbeziehung
    Nr. 26 – Kündigungsrecht

    1 Ordentliche Kündigung
    Soweit keine zwingenden Vorschriften entgegenstehen und weder eine
    Laufzeit noch eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart ist,
    können sowohl der Kunde als auch die Bank die gesamte Geschäftsbeziehung oder einzelne Geschäftszweige jederzeit ohne Einhaltung einer
    Kündigungsfrist kündigen. Kündigt die Bank, so wird sie den berechtigten Belangen des Kunden angemessen Rechnung tragen, insbesondere
    nicht zur Unzeit kündigen.
    Für die Kündigung eines Zahlungsdiensterahmenvertrages (z.B. Girovertrag oder Kartenvertrag) durch die Bank beträgt die Kündigungsfrist
    mindestens zwei Monate.

  • Dankeschön.


    Wer Sachen behauptet, sollte die in der Regel auch belegen können.

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  • Also für mich stellt dieser Artikel ein wahrer Mehrwert dar, da mich die dort enthaltenen Informationen in meiner Alltagskompetenz wesentlich gestärkt haben.

    Nun ist mir jedoch alles klar. Danke dafür! :*

    Möge Teltarif weiterhin mein beschauliches Leben bereichern! :)




    Nun zurück zu den ernsthaften Aspekten der DKB: ;)


    Als langjährige Kundin der DKB ist es nun auch bei mir soweit: Ich werde mich - nach Ablauf des Zählers oder ggf. schon früher - von der gewohnten VISA Credit trennen, da ich mich mit meinen ebenfalls bereits bestehenden Karten (Hanseatic VISA und Payback AMEX) nach wie vor sehr gut ausgestattet sehe.


    Macht es im Hinblick auf den SCHUFA-Score einen Unterschied, ob die Bank mir nach Ablauf der Übergangszeit die Kreditkarten kündigt oder ich dies vorab aktiv tue?

    Aktuelle Nutzung: LIDL Connect und satellite Plus im iPhone SE (1. Gen.)


    Backup-Sammlung: Congstar | EDEKA mobil | EDEKA smart | FONIC | Kaufland Mobil | NORMA Connect | simquadrat | Tchibo mobil |Telekom

    2 Mal editiert, zuletzt von Guthaben () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Guthaben mit diesem Beitrag zusammengefügt und weitere Informationen ergänzt.

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