ZitatOriginal geschrieben von BlindGuardian
Wie bereits gesagt, ich weiß es nicht genau.
Ich hab mal gehört, dass dies erst bei Tieren ab der Größe eines Schäferhunders gemacht werden muss... bin mir aber nicht ganz sicher!
Ganz sicher bin ich auch nicht, aber laut google ist ein Fuchs auch 'Wild'.
Zitat
Aber die Stelle für den Jäger markieren... :confused:
Hallo, ich mal doch dann mitten in der Nacht nicht auf der Straße rum um dem Förster zu sagen, dass er morgen irgendwo im Wald im Umkreis von 5km irgendwo ein totes Tier finden könnte...
Naja, die Stelle zu markieren oder so zu merken, dass man den Unfallort beschreiben kann, finde ich nicht so abwegig, aber man soll auch noch Fotos (für die Versicherung) machen...:
"Keine Panik: Verhalten am Unfallort
* Ist es zum Unfall gekommen, verständigen Sie sofort die Polizei, die den zuständigen Förster informiert. Nehmen Sie das verletzte oder tote Tier auf keinen Fall im Auto mit.
* Wenn Sie eine Kamera im Auto haben, machen Sie Fotos von der Unfallstelle und dem Tier.
* Lassen Sie sich noch am Unfallort eine so genannte Wildsbescheinigung für die Versicherung ausfüllen, insbesondere dann, wenn das verletzte Tier geflüchtet ist. Die Polizei oder der Förster können den Unfall anhand der Spuren (Blut, Haare an der Stoßstange) bezeugen.
* Informieren Sie so schnell wie möglich die Versicherung über den Wildunfall. informiert werden. Spuren am Auto erst beseitigen, wenn Sie Fotos davon gemacht haben oder ein Gutachter die Schäden gesichtet hat."
http://www.versicherung-und-ve…ndex.php/1;cmid;6;crid;43
Und der ADAC schreibt auch:
"Zum Haarwild gehören beispielsweise Wildschwein, Reh, Hirsch, Fuchs oder Hase;"
http://www.adac.de/Recht_und_R…urcePageID=86868%230&TL=2
Bei solchen Fragen merkt man aber, wie wichtig es ist, sich vorher mal Gedanken darüber zu machen...
PS: Jetzt sind wir vom Vogel auf den Fuchs gekommen...